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| BGH, 30.01.1962 - VI ZR 75/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1962, 800
- MDR 1962, 394
- VersR 1962, 330
- DB 1962, 331
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.06.1959 - VI ZR 116/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.01.1962 - VI ZR 75/61
Auch dann kann ein Rechtsübergang eintreten, wenn der Ehegatte zwar nicht durch Arbeitsverdienst aus einem fremden Arbeitsverhältnis, wohl aber durch seine Mitarbeit in dem Erwerbsgeschäft des anderen Ehegatten den Unterhalt leistet, wie es im Falle der Entscheidung vom 50. Juni 1959 - VI ZR 116/58 - (IM Nr. 25 zu RVO § 1542 FamRZ I960, 25 = VersR 1959, 854) anerkannt worden ist. - BSG, 16.12.1958 - 10 RV 25/54
Voraussetzungen der Gewährung einer Witwerrente als Kriegsopferversorgung - …
Auszug aus BGH, 30.01.1962 - VI ZR 75/61
soweit erfüllt, als die von dem Sozialversicherungsträger gewährten Entschädigungsleistungen den Schaden decken sollen, der dem Familienunterhalt durch Verdienstrückgang oder Mehraufwendungen für Ersatzkräfte im Geschäft der Ehegatten entstanden ist (…Böehmer aaO S. 179)« Der Schaden, der dem Familienunterhalt durch den Wegfall der Dienste der Ehefrau hei der Führung des Haushalts entsteht, wird aber durch die Versicherungsielstungen des Trägers der Rentenversicherung n i c h t gedeckt (in gleichem Sinne auch bereits Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Dezember 1938 - 10 RV 25/54 - BSG 9, 56, 38 f).
- BGH, 01.12.1981 - VI ZR 203/79
Gesetzlicher Forderungsübergang bei Gewährung einer Witwenrente zu Gunsten der …
Der Anspruch der Witwe gegen den Schädiger auf Ersatz für die zum Familienunterhalt geleistete Mitarbeit ihres getöteten Ehemanns im Haushalt ist mit der Witwenrente nach §§ 1263 ff. RVO sachlich kongruent und kann deshalb von dem Rententräger gem. § 1542 RVO zum Regreß herangezogen werden (teilweise Aufgabe von BGH, NJW 1962, 800).*).Soweit diesen Ausführungen das Urteil des erkennenden Senats NJW 1962, 800 entgegensteht, wird an ihm nicht festgehalten.
- BGH, 13.03.1973 - VI ZR 129/71
Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit nach einem Verkehrsunfall - …
Auch der Bundesgerichtshof hat - allerdings nur beiläufig - wiederholt auf dieses Erfordernis hingewiesen (…Urt. v. 20. Mai 1958 - VI ZR 130/57 = LM RVO § 1542 Nr. 20; Urt.v. 30. Januar 1962 - VI ZR 75/61 = LM RVO § 1266 Nr. 1;… Urt. v. 19. Februar 1962 - III ZR 217/60 = VersR 62, 475, 476). - BGH, 07.05.1968 - VI ZR 179/66
Schadensersatzanspruch eines Kindes wegen entgangener Dienste einer Mutter …
Hinzu kommt, daß nach der damaligen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Fällen dieser Art ein Forderungsübergang auf den Sozialversicherer noch verneint wurde, weil man annahm, daß es an der zu fordernden Gleichartigkeit der Waisenrente und des Ersatzanspruchs wegen der entgangenen mütterlichen Dienste fehle (so noch das Urteil vom 10. März 1959 - VI ZR 77/58 - VersR 1959, 633 vgl. auch das Urteil des BGH vom 30. Januar 1962 - VI ZR 75/61 - NJW 1962, 800 = VersR 1962, 330).
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