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Rechtsprechung
   BGH, 20.11.1984 - VI ZR 79/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1058
BGH, 20.11.1984 - VI ZR 79/83 (https://dejure.org/1984,1058)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1984 - VI ZR 79/83 (https://dejure.org/1984,1058)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1984 - VI ZR 79/83 (https://dejure.org/1984,1058)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung des Anspruchs auf Unterlassung der Blockierung des Telefons als Störung von Nutzungsrechten an dem Telefon oder als Beeinträchtigung der Persönlichkeit - Einordnung der Klage als nichtvermögensrechtlicher Natur - Wahrung wirtschaftlicher Belange als ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur nicht vermögensrechtlichen Natur der Klage auf Unterlassung von Telefonanrufen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 546 Abs. 1
    Begriff des Anspruchs nicht vermögensrechtlicher Art

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 809
  • MDR 1985, 397
  • VersR 1985, 185
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.05.1974 - VI ZR 199/72

    Negatorisches Klagebegehren - Vermögensrechtliche Natur - Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BGH, 20.11.1984 - VI ZR 79/83
    Anders liegt es nur, wenn sich aus dem Klagevorbringen ergibt, daß das Rechtsschutzbegehren der klagenden Partei in wesentlicher Weise auch der Wahrung wirtschaftlicher Belange dienen soll; eine bloße Reflexwirkung auf das Vermögen reicht nicht aus (vgl. Senatsurteil vom 30. Mai 1974 - VI ZR 199/72 - NJW 1974, 1470 m.w.Nachw.; st.Rspr.).
  • AG Mülheim/Ruhr, 17.05.2011 - 27 C 2550/10

    Streitwert der Klage eines Unternehmers auf Unterlassung der Zusendung …

    Auch wenn die Parteien - mangels eines Wettbewerbsverhältnisses untereinander - vorliegend nicht um wettbewerbsrechtliche Ansprüche streiten, geht das Gericht davon aus, dass es sich bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung der Zusendung unverlangter E-Mail-Werbung durch ein Unternehmen um eine vermögensrechtliche Streitigkeit handelt; denn anders als bei etwa der Abwehr unerwünschter telefonischer Belästigung durch Privatleute (vgl. z.B. BGH NJW 1985, 809) steht hier das wirtschaftliche Interesse eines Unternehmens an der Abwehr der durch unverlangte Werbe-Mails ("Spam") verursachten wirtschaftlichen Beeinträchtigungen, insbesondere der Arbeitskraftbindung, im Vordergrund.
  • LAG Köln, 26.06.2007 - 7 Ta 75/07

    Streitwert; Beschlussverfahren; Freistellung von BR-Mitgliedern zwecks Teilnahme …

    Als Beispiele werden die Geltendmachung von Persönlichkeitsrechten, von Grundrechten, Adoptionen oder Personenstandsanerkennungen (…Fraunholz in Riedel/Sußbauer, Kommentar zum RVG, 9. Aufl. § 23 Rdnr. 51), die Unterlassung belästigender Telefonanrufe (BGH VersR 85, 185) oder etwa der Ausschluss aus einem Verein (OLG Köln MDR 84, 153) genannt.
  • LAG Hamburg, 04.08.1992 - 2 Ta 6/92

    Beschlussverfahren: Gegenstandswert - Begriff des nichtvermögensrechtlichen …

    Mittelbare Folgen eines Rechtsstreits haben bei der Einordnung des Streitgegenstandes außer Betracht zu bleiben (BGH, NJW 1985, 809 ; LAG Hamburg, Beschluss vom 2.1.1990 - 1 Ta 7/89 - LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.12.1988 - 6 Ta 204/87 -, LAGE, BRAGO Nr. 10; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.4.1988 - 5 Ta 188/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 6; ob ein Beschlussverfahren ... und eine personelle Maßnahme wie die Einstellung eines Arbeitnehmers ein vermögensrechtlicher Streit ist, wird vom LAG Köln, Beschluss vom 29.10.1991 - 10 Ta 205/91 -, JurBüro 1992, 91 ausdrücklich offengelassen).
  • BGH, 19.11.1992 - III ZR 12/92

    Ausschluß aus dem Kuratorium einer Stiftung als Anspruch …

    Eine bloße Reflexwirkung auf das Vermögen reicht für die Bejahung einer vermögensrechtlichen Streitigkeit nicht aus (BGH Urt. v. 30. Mai 1974 a.a.O. und v. 20. November 1984 - VI ZR 79/83 - BGHWarn 1984 Nr. 346).
  • LAG Berlin, 01.03.1999 - 9 Sa 133/98

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers bezüglich der Lage

    Etwaige vermögensrechtliche Folgewirkungen bestimmen jedenfalls nicht den Streitgegenstand (siehe dazu auch BGH MDR 1985, 398 = NJW 1985, 809 ).
  • LAG München, 20.04.2009 - 11 Ta 89/09

    Gegenstandswert

    Als Beispiele werden die Geltendmachung von Persönlichkeitsrechten, von Grundrechten, Adoptionen oder Personenstandsanerkennungen, die Unterlassung belästigender Telefonanrufe (BGH VersR 85, 185) oder etwa der Ausschluss aus einem Verein (OLG Köln MDR 84, 153) genannt (vgl. LAG Köln, Beschl. vo. 26.6.2007, Az.: 7 Ta 75/07, LAGE § 23 RVG Nr. 9 b, m.w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.01.1993 - 5 Ta 135/92

    Festsetzung des Gegenstandswerts im arbeitsgerichtlichen …

    Allein eine Reflexwirkung, eine mittelbare Betroffenheit wirtschaftlicher Belange, reicht zur Annahme einer vermögensrechtlichen Streitigkeit bei Vorliegen eines nichtvermögensrechtlichen Rechtsverhältnisses nicht aus - BGH NJW 85, 809; BGHZ 35, 302 ff [BGH 14.07.1961 - IV ZR 30/61] ; LAG Schi.-Holst., Beschl. v. 15.12.1988, 6 Ta 206/87; Zöller/Schneider, ZPO, 17. Aufl. 1991, § 3 Rdnr. 16 "nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten"; Baumbach/Lauterbach/Albers-Hartmann, ZPO, 51. Aufl. 1993, Übersicht vor § 1 Rdnr. 11 -.
  • LAG Brandenburg, 20.11.1992 - 1 Ta 41/92

    Festsetzung des Gegenstandswertes im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren; …

    Dies rechtfertigt die Zuordnung dieses Verfahrens zu den vermögensrechtlichen Streitigkeiten (vgl. BGH NJW 1985, 809; BGHZ 35, 304 ff. [BGH 14.07.1961 - IV ZR 30/61] ).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.03.1991 - 8 Ta 15/91

    Freistellung eines Betiebsratsmitglieds; Vermögensrechtliche Natur eines Streits; …

    Hierbei geht das Beschwerdegericht davon aus, daß vermögensrechtlich solche prozessualen Ansprüche sind, die sich entweder aus einem vermögensrechtlichen, d.h. auf Geld oder Geldeswert gerichteten Rechtsverhältnis ergeben oder zwar auf einem nicht vermögensrechtlichen Rechtsverhältnis beruhen, aber auf Geld oder Geldeswert gerichtet sind (…vgl. Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 1 Rz. 43;… BLAH, a.a.O., vor § 1 Anm. 3. b.;… Hillach/Rohs, Handbuch des Streitwerts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, 6. Aufl., § 9 A. I. a.; vgl. aber auch BAG in AP Nr. 3 und 14 zu § 64 ArbGG 1979 und BGH NJW 85, 809, die es bereits ausreichen lassen, wenn der Anspruch auch der Wahrung wirtschaftlicher Belange dient).
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.12.1988 - 6 Ta 207/87

    Festsetzung des Gegenstandswertes im arbeitsgerichtlichen …

    Allein eine Reflexwirkung, eine mittelbare Betroffenheit wirtschaftlicher Belange, reicht zur Annahme einer vermögensrechtlichen Streitigkeit bei Vorliegen eines nichtvermögensrechtlichen Rechtsverhältnisses nicht aus (so BGH NJW 1985, 809; BGHZ 35, 304 ff. [BGH 14.07.1961 - IV ZR 30/61] ).
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