Rechtsprechung
| BGH, 09.06.1964 - VI ZR 80/63 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,7130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1964, 839
- VersR 1964, 848
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.07.1961 - VGS 1/60
Pflichten des Kraftfahrers bei Dunkelheit auf der Autobahn
Auszug aus BGH, 09.06.1964 - VI ZR 80/63
Im Hinblick auf das auch für Autobahnen geltende Gebot, bei Abblendlicht auf Sicht zu fahren (vgl. BGHSt 16, 145), entspricht die Auffassung des Berufungsgerichts der Lebenserfahrung, daß ein Kraftfahrer, wenn von hinten ein Fahrzeug mit Abblendlicht naht, nicht mit einer Geschwindigkeit von 130-140 km/st rechnet.
- BGH, 13.07.1971 - VI ZR 2/70
Anwendung der Beweisregel des § 18 StVG zur Fahrzeugführerhaftung auf die …
U) Bei Prüfung der Frage, ob den Erstbeklagten ein Verschulden trifft, hätte das Berufungsgericht berücksichtigen müssen, daß schon nach altem Recht das Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers vor dem Ausscberen nicht nur von gewissenhaften Kraftfahrern bei sichtbarem Folgeverkebr auf der Überholspur fast allgemein geübt wurde, sondern auch nach der Rechtsprechung durchaus die Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines "Vortrittsrecbts" vor einen herannabenden schnelleren Verkehrsteilnehmer bilden konnte (vgl. etwa das Senatsurteil vom 21. Februar 1961 - VersR 1961, 444, 446; Urteil vom 9. Juni 1964 - VI ZR 80/63 - VersR 1964, 848 = VRS 27, 254).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.