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| BGH, 11.02.1953 - VI ZR 81/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 9, 53
- NJW 1953, 1262 (Ls.)
- NJW 1953, 820
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.07.1952 - III ZR 156/51
Beleuchtung geführter Fahrräder
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 07.01.1944 - V 108/43
1. Schließt die Ausnahmevorschrift des § 24 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Ordnung …
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- BGH, 03.02.1954 - VI ZR 153/52
Schadensausgleich zwischen Gesamtschuldnern
Da das entgegenkommende Fahrzeug nicht plötzlich und überraschend auftauchte, hätte der Kläger bei ungünstiger Sicht seine Fahrweise rechtzeitig so einrichten müssen, daß er keineswegs in einen nicht zu übersehenden Raum fuhr, zumal auf einer Strasse in der Stadt immer damit zu rechnen ist, daß Fußgänger die Fahrbahn überqueren (BGHSt 1, 309 ff; BGH VerkRSamml 4, 598; Urteil des erkennenden Senats vom 11. Februar 1953 - VI ZR 81/52 -). - BGH, 01.04.1953 - VI ZR 77/52
Rechtsmittel
Auch wenn für das Berufungsgericht Anlass bestanden hätte, den Beklagten nach § 139 ZPO hierauf hinzuweisen und die erforderlichen Beweisantritte anzuregen, könnte die Verletzung dieser Verfahrensvorschrift schon aus dem Grunde nicht von Bedeutung sein, weil in der Revisionsinstanz nicht vorgetragen worden ist, welche Behauptungen auf eine entsprechende Anregung aufgestellt und unter Beweis gestellt worden wären (vgl. das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 11. Februar 1953 - VI ZR 81/52). - BGH, 20.04.1955 - VI ZR 27/54 Für Fahrzeuge, die von Fußgängern mitgeführt wurden und nicht breiter als 1 m waren, entfiel aber gemäß Abs. 4 dieser Vorschrift damals eine Pflicht sowohl zur Anbringung von Lampen wie zur Sicherung durch Rückstrahler (RGZ 172, 195; BGHZ 7, 57 [60]; 9, 53 [55];… Floegel-Hartung, Strassenverkehrsrecht 8. Aufl. Anm. 7 f zu § 23, Anm. 11 zu § 24 StVO).
- BGH, 03.02.1954 - VI ZR 72/52
Rechtsmittel
Auch der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 11. Februar 1953 (BGHZ 9, 53), das im wesentlichen das Verhältnis des § 23 zu § 24 Abs. 4 StVO zum Gegenstand hat, ausgesprochen, daß die besonderen Umstände des Falles nicht zu einer Ausnahme von der Vorschrift des § 24 Abs. 4 führen, sobald dessen Voraussetzungen einwandfrei gegeben sind. - BGH, 30.04.1957 - VI ZR 92/56
Rechtsmittel
Aus dem Umfang der Prüfungspflicht des Revisionsgerichts bei zulässig eingelegter Revision (vgl. BGHZ 9, 54 [BGH 11.02.1953 - VI ZR 81/52]) können Rückschlüsse auf die dabei vorausgesetzte Zulässigkeit des Rechtsmittels nicht gezogen werden. - BGH, 11.02.1953 - VI ZR 90/52 Mit Recht hat das Berufungsgericht es abgelehnt, ein Mitverschulden daraus herzuleiten, dass die Handkarre weder beleuchtet noch mit einem Rückstrahler ausgerüstet war, denn hierzu bestand entgegen der Annahme der Revision nach dem Gesetz (§ § 23, 24 StVO) keine Verpflichtung, wie der Senat in seinem gleichzeitig verkündeten zum Abdruck bestimmten Urteil VI ZR 81/52 näher ausgeführt hat.
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