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| BGH, 14.07.1954 - VI ZR 82/53 |
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.01.1954 - I ZR 34/53
Abtretung eines Befreiungsanspruchs
Auszug aus BGH, 14.07.1954 - VI ZR 82/53
Solange nicht die Beklagte an die Klägerin Schadensersatz geleistet hat, kann der Beklagten allerdings kein anderer Anspruch gegen die Streitgehilfin zustehen als ein Anspruch auf Befreiung von der Schuld aus ihrer Schadensersatzpflicht gegenüber der Klägerin, ein Anspruch, der sich bei der Abtretung an die Klägerin oder bei einer durch sie herbeigeführten Pfändung und Überweisung in ihre Hand in einen Zahlungsanspruch gegen die Streitgehilfin umwandeln würde (RGZ 121, 303 [305]; RG HRR 1929 Nr. 1905; RGZ 139, 321; 140, 378; 158, 12; BGHZ 12, 136 [BGH 22.01.1954 - I ZR 34/53] [141]). - RG, 27.05.1933 - I 16/33
Wichtiger Grund, Beleidigung, Vertretenmüssen, nachträgliche Unmöglichkeit, …
Auszug aus BGH, 14.07.1954 - VI ZR 82/53
Solange nicht die Beklagte an die Klägerin Schadensersatz geleistet hat, kann der Beklagten allerdings kein anderer Anspruch gegen die Streitgehilfin zustehen als ein Anspruch auf Befreiung von der Schuld aus ihrer Schadensersatzpflicht gegenüber der Klägerin, ein Anspruch, der sich bei der Abtretung an die Klägerin oder bei einer durch sie herbeigeführten Pfändung und Überweisung in ihre Hand in einen Zahlungsanspruch gegen die Streitgehilfin umwandeln würde (RGZ 121, 303 [305]; RG HRR 1929 Nr. 1905; RGZ 139, 321; 140, 378; 158, 12; BGHZ 12, 136 [BGH 22.01.1954 - I ZR 34/53] [141]).
- BGH, 31.10.1956 - V ZR 177/55
Blankettabtretung einer Briefgrundschuld
Ob vertragsmäßige Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf bestimmte Vermögensgegenstände des Schuldners anders zu behandeln wäre (BGH 14.VII.1954 , VI ZR 82/53 ZZP 68, 101), ist hier nicht zu erörtern. - BGH, 23.09.2025 - XI ZR 160/24
Ansprüche aus einem Darlehensvertrag nach erfolgter Kündigung wegen …
Sollte sich dieser Sachvortrag der Beklagten in der Beweisaufnahme als richtig erweisen, könnte der Vereinbarung materiell-rechtliche Wirkung zukommen und dies bei der Tenorierung zu berücksichtigen sein (vgl. BGH, Urteile vom 14. Juli 1954 - VI ZR 82/53, BeckRS 1954, 31371162 unter IV und vom 18. März 1975 - VI ZR 228/73, DB 1975, 1117, 1118 unter III 1;… Senatsbeschluss vom 17. März 2020 - XI ZR 226/19, juris Rn. 13). - BGH, 18.03.1975 - VI ZR 228/73
Darlehen für den Bau eines Kurzentrums - Sicherung eines Darlehens durch eine …
Gegenständlich beschränkte Verurteilungen haben nämlich nicht nur zu erfolgen, wenn sich die Beschränkung aus dem Gesetz ergibt, sondern auch dann, wenn der Beklagte aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung nur mit bestimmten Vermögenswerten haften soll (Senatsurteil vom 14. Juli 1954 - VI ZR 82/53 = LM ZPO § 780 Nr. 3 = ZZP 68, 101;… Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 19. Aufl. § 766 Anm. II 1; Emmerich, ZZP 82, 413, 434 Fußn. 91; Schiedermair, Vereinbarungen im Zivilprozeß, S. 182 f.).
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