Rechtsprechung
| BGH, 24.01.1967 - VI ZR 92/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch des Gesellschafters einer GmbH gegen einen anderen Gesellschafter wegen unerlaubten Entzugs von Wertpapieren - Anforderungen an eine Organuntreue nach § 81a Gesetz über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG) - § 81a GmbHG als Schutzgesetz ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1967, 480
- DB 1967, 544
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
Auszug aus BGH, 24.01.1967 - VI ZR 92/65
Denn die Gesellschafter waren nicht befugt, Teile des GmbH-Vermögens einem Mitgesellschafter außerhalb des gesetzlich geregelten Liquidationsverfahrens zu überlassen, wie das Berufungsgericht unter zutreffendem Hinweis auf die Entscheidung BGHSt 3, 32, 39 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 153/52] dargelegt hat.
- BGH, 29.06.1987 - II ZR 173/86
Schadensersatzpflicht des Unternehmers gegenüber dem stillen Gesellschafter …
Wie verschiedentlich entschieden, kann sich eine andere Beurteilung zwar ergeben, wenn die Gesellschaft den ihr zustehenden Schadensersatzanspruch nicht verfolgt oder die Gesellschaft sich hierzu außerstande sieht, weil der Anspruch, etwa wegen Eintritts der Verjährung, nicht mehr durchsetzbar ist (…vgl. Sen.Urt. v. 23. Juni 1969 - II ZR 272/67, WM 1969, 1081/1082; BGH, Urt. v. 24. Januar 1967 - VI ZR 92/65, WM 1967, 287/288).
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