Rechtsprechung
| BGH, 17.12.1974 - VI ZR 94/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Dachstuhlbrand - Anscheinsbeweis - Sorgfaltspflicht - Holzmenge - Anlegen eines offenen Feuers
Papierfundstellen
- VersR 1975, 379
Wird zitiert von ...
- BGH, 09.05.1989 - VI ZR 268/88
Voraussetzungen der Abweichung von einem Sachverständigengutachten; Nachweis der …
Fehlt es hieran und verschließt sich das Gericht der zwingenden Erwägung, zur Klärung seiner Bedenken den Sachverständigen zu einer Ergänzung oder mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu veranlassen oder einen weiteren Sachverständigen zu beauftragen, so bewegt es sich bei seiner Überzeugungsbildung außerhalb des dem tatrichterlichen Ermessen eingeräumten Bereichs (st. Rspr.; vgl. Senatsurteilevom 17. Dezember 1974 - VI ZR 94/73 - VersR 1975, 379 undvom 10. Januar 1984 - VI ZR 122/82 - VersR 1984, 354, 355; BGH, Urteile vom 5. Juni 1981 - V ZR 11/80 - NJW 1981, 2578 = ZSW 1982, 64, 65 mit Anm. Müller undvom 27. Mai 1982 - III ZR 201/80 - NJW 1982, 2874 f = ZSW 1983, 109, 110 f mit Anmerkung Müller).
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