Rechtsprechung
| BGH, 10.07.1964 - VI ZR 97/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- VersR 1964, 1051
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.03.1957 - VI ZR 277/55
Arbeitsunfall
Auszug aus BGH, 10.07.1964 - VI ZR 97/63
Der Beklagte zu 2) durfte darauf vertrauen, über ein Abbiegevorhaben rechtzeitig und deutlich durch Fahrtrichtungszeichen und Einordnen unterrichtet und entsprechend gewarnt zu werden (BGH Urt. vom 16. Februar 1955 - VI ZR 277/55 - VRS 8, 326). - BGH, 25.09.1962 - VI ZR 251/61
Haftungsverteilung bei Schäden eines einem Linksabbieger nach rechts …
Auszug aus BGH, 10.07.1964 - VI ZR 97/63
Bin Fahrzeug, das sich ordnungsgemäß links eingeordnet hat, dar l grundsätzlich nicht links überholt werdenj der Nachfolgende hat vielmehr rechts an ihm vorbeizufahren, sofern dazu genügend Raum ist; anderenfalls ist mit dejta Überholen zu warten (vgl. BGH Urt. vom 29. September 1962 - VI ZR 251/61). - BGH, 16.02.1955 - VI ZR 277/53
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Motorräder beim Linksabbiegen
Auszug aus BGH, 10.07.1964 - VI ZR 97/63
Der Beklagte zu 2) durfte darauf vertrauen, über ein Abbiegevorhaben rechtzeitig und deutlich durch Fahrtrichtungszeichen und Einordnen unterrichtet und entsprechend gewarnt zu werden (BGH Urt. vom 16. Februar 1955 - VI ZR 277/55 - VRS 8, 326). - BGH, 11.07.1958 - VI ZR 246/57
Auszug aus BGH, 10.07.1964 - VI ZR 97/63
Wie der Revision zuzugeben ist, muß sich derjenige, der überholen will, allerdings Gewißheit verschärfen, daß er allen während der Durchführung des Überholvorganges etwa auftretenden Gefahren und Hindernissen sicher begegnen kann (BGH Urt. vom 11. Juli 1958 - VI ZR 246/57 - =VersR 1958, 770).
- BGH, 27.01.1970 - VI ZR 106/68
Pflichten des Kraftfahrers beim Linksabbiegen
Dieser Grundsatz gilt nicht nur für das Einbiegen auf ein links der Straße gelegenes Grundstück (§ 17 StVO; vgl. die Senatsurteile vom 20. Dezember I960 - VI ZR 34/60 - VersR 1961, 188 und von 16. Oktober 1962 - VI ZR 254/61 - VersR 1963? 85), sondern seinem Kern nach auch für den Fahrer, der im geschlossenen Ortsbercich nach links in eine Seitenstraße einbiegt (Senatsurteile vom 11. April 1961 - VI ZR 119/60 - VersR 1961, 560 = VRS 20, 260 und vom 10. Juli 1964 - VI ZR 97/63 - VersR 1964, 1051).
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