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| RFH, 28.11.1942 - VI a 35/42 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 10.12.1954 - III 78/54 S
Erfüllung der subjektiven Voraussetzungen für eine Befreiung von der Grundsteuer …
Die Anerkennung als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen ist für die Steuerbehörden bindend (vgl. Urteil des Reichsfinanzlhofs VI a 35/42 vom 28. November 1942, Slg.Bd. 52 S. 272, Reichssteuerblatt 1942 S. 1147, und Abschnitt 18 der Körperschaftsteuer-Richtlinien 1950).Bei dieser Rechtslage erübrigt es sich, auf das Verhältnis von § 9 KStDV zu § 4 Abs. 1 Ziff. 6 des Körperschaftsteuergesetzes einzugehen, zumal sich das obengenannte Urteil des Reichsfinanzhofs VI a 35/42 hierüber ausläßt.
- BFH, 28.06.1989 - I R 124/88
Steuerpflichtigkeit - Wohnungsunternehmen - Gemeinnützigkeit - …
Die Entscheidung über die Anerkennung ist für die Steuerbehörden bindend (so schon Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 28. November 1942 VI a 35/42, RStBl 1942, 1147; vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Dezember 1954 III 78/54 S, BFHE 60, 165, BStBl III 1955, 63). - BFH, 27.05.1987 - X R 25/80
Gemeinnütziger Zweck - Gemeinnützigkeit
Bei vorliegender Anerkennung gemäß §§ 16 ff. WGG stand den Finanzbehörden eine selbständige Prüfung der Gemeinnützigkeit nicht zu (Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 28. November 1942 VI a 35/42, RStBl 1942, 1147). - BFH, 28.06.1989 - I R 123/88
Steuerpflichtigkeit - Wohnungsunternehmen - Gemeinnützigkeit - …
Die Entscheidung über die Anerkennung ist für die Steuerbehörden bindend (so schon Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 28. November 1942 VI a 35/42, RStBl 1942, 1147; vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Dezember 1954 III 78/54 S, BFHE 60, 165, BStBl III 1955, 63). - BFH, 16.03.1994 - I R 34/93
Erteilung abgabenrechtlichen Auflagen an ein gemeinnütziges Wohnungsunternehmen …
Diese entschieden durch Beschluß (§ 17 Abs. 1 WGG) über die Anerkennung mit bindender Wirkung für die Finanzbehörden (s. Urteil des Reichsfinanzhofs -- RFH -- vom 28. November 1942 VI a 35/42, RStBl 1942, 1147; Bundesfinanzhof -- BFH -- Urteil vom 28. Juni 1989 I R 123/88, BFHE 158, 216, BStBl II 1989, 997).
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