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   FG Düsseldorf, 17.01.1980 - VII 491/77 H   

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FG Düsseldorf, 17.01.1980 - VII 491/77 H (https://dejure.org/1980,23677)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.01.1980 - VII 491/77 H (https://dejure.org/1980,23677)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Januar 1980 - VII 491/77 H (https://dejure.org/1980,23677)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1980, 262
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • FG Niedersachsen, 16.08.2010 - 11 K 245/09

    Ermessensfehlerfreie haftungsungsweise Inanspruchnahme des Erwerbers eines

    Nach Auffassung des Gerichts ist aber die haftungsweise Inanspruchnahme des Erwerbers jedenfalls dann nicht ermessensgerecht, wenn bereits beim Erlass des Haftungsbescheides bzw. spätestens bei Ergehen der Einspruchsentscheidung als dem Zeitpunkt der abschließenden Ausübung des Haftungsermessens (s. dazu z.B. BFH-Urt. v. 9. November 1994 XI R 16/94 BFH/NV 1995, 578; FG Saarland Urt. v. 13. August 2001 1 K 123/00, EFG 2001, 1582) feststeht, dass kein übernommenes Vermögen, in das vollstreckt werden kann, (mehr) vorhanden ist (vgl. FG Düsseldorf Urt. v. 17. Januar 1980 VII 491/77 H, EFG 1980, 262; FG München Urt. v. 21. Mai 1985 XI (XIII) 76/80 AO 2, EFG 1985, 587; FG Nürnberg Urt. v. 13. November 1990 II 211/89, EFG 1991, 710; FG Saarland Urt. v. 13. August 2001 1 K 123/00, EFG 2001, 1582; vgl. auch Nacke, Die Haftung für Steuerschulden, 2. Aufl. 2007, Rz. 364 m.w.Nachw. in Fn 1).
  • FG Baden-Württemberg, 11.12.2002 - 7 K 86/00

    Ermessensfehlerhafte Haftungsinanspruchnahme eines Betriebsübernehmers wegen

    Bei der Ermessensentscheidung hätte der Beklagte somit berücksichtigen müssen, ob ihm der übertragene Betrieb überhaupt (noch) eine Sicherung für die Steuerschulden der Übergeberin bietet (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 17. Januar 1980 VII 491/77 H, EFG 1980, 262; FG Hamburg, Urteil vom 2. Oktober 1980 I 61/79, EFG 1981, 162; Kraemer, Aushöhlung der Haftung des Betriebsübernehmers nach § 75 AO durch den Pfändungsschutz gemäß § 811 ZPO DStZ 1992, 373; Tipke/Kruse, AO , § 75 Anm. 65).

    Das FG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 17. Januar 1980 VII 491/77 H, a.a.O., zusätzliche Angaben zur gegenständlich und wertmäßig beschränkten Haftung des Übernehmers im Festsetzungsverfahren dann für erforderlich gehalten, wenn unzweifelhaft kein verwertbares Vermögen übertragen worden ist.

  • FG Köln, 26.06.2002 - 14 K 3037/01

    Zur Vollstreckungsbeschränkung bei Aufteilung der Gesamtschuld

    Soweit nämlich eine Mahnung erstmalig zur Zahlung von Säumniszuschlägen auffordert, liegt darin ein Leistungsgebot im Sinne des § 254 Abs. 1 Satz 1 AO, da dem Kläger damit aufgegeben wird, die geschuldete Leistung in einer bestimmten Frist zu bewirken (vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg, EFG 1980, 262; Tipke/Kruse, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., Köln Lsbl., Stand November 2001, § 259 Rdn. 5).
  • FG Saarland, 13.08.2001 - 1 K 123/00

    Betriebsübernehmerhaftung bei Übernahme eines Mandantenstammes (§ 75 Abs. 1 Sätze

    Nach Auffassung des Senats ist aber die haftungsweise Inanspruchnahme des Erwerbers jedenfalls dann nicht ermessengerecht, wenn bereits beim Erlass des Haftungsbescheides bzw. spätestens bei Ergehen der Einspruchsentscheidung als dem Zeitpunkt der abschließenden Ausübung des Haftungsermessens (s. dazu z.B. BFH-Urteil vom 9. November 1994 XI R 16/94 BFH/NV 1995, 578) feststeht, dass kein übernommenes Vermögen, in das vollstreckt werden kann, (mehr) vorhanden ist (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 17. Januar 1980 VII 491/77 H, EFG 1980, 262; FG München, Urteil vom 21. Mai 1985 XI (XIII) 76/80 AO 2, EFG 1985, 587; FG Nürnberg, EFG 1991, 710).
  • FG Saarland, 04.12.2001 - 1 K 111/00

    Finanzamtliche Zustellung an den Steuerpflichtigen statt an Bevollmächtigten /

    Nach Auffassung des Senats ist        aber die haftungsweise Inanspruchnahme des Erwerbers jedenfalls dann nicht ermessengerecht, falls bereits beim Erlass des Haftungsbescheides bzw. spätestens bei Ergehen der Einspruchsentscheidung als dem Zeitpunkt der abschließenden Ausübung des Haftungsermessens feststeht, dass kein übernommenes Vermögen, in das vollstreckt werden kann, (mehr) vorhanden ist (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 17. Januar 1980 VII 491/77 H, EFG 1980, 262; FG München, Urteil vom 21. Mai 1985 XI (XIII) 76/80 AO 2, EFG 1985, 587; FG Nürnberg, EFG 1991, 710).
  • FG Saarland, 07.11.2000 - 1 K 91/00

    Haftung als Betriebsübernehmer (§ 75 AO)

    Auch dass die übernommenen LKW und der Gabelstabler noch mit abzulösenden Eigentumsrechten Dritter belastet waren und deshalb in diese Gegenstände im Falle einer Nichtzahlung der Haftungssteuern nicht ohne weiteres hätte vollstreckt werden können, macht die streitbefangene Inhaftungnahme nicht mangels Verwertbarkeit der übernommenen Vermögensgegenstände gegenstandslos (a.A insbesondere FG Düsseldorf, Urteil vom 17. Januar 1980 VII 491/77 H, EFG 1980, 262).
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