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   BFH, 25.10.2004 - VII B 69/04   

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https://dejure.org/2004,13383
BFH, 25.10.2004 - VII B 69/04 (https://dejure.org/2004,13383)
BFH, Entscheidung vom 25.10.2004 - VII B 69/04 (https://dejure.org/2004,13383)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 2004 - VII B 69/04 (https://dejure.org/2004,13383)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Übernahme strafgerichtlicher Feststellungen durch FG; schlüssige Darlegung des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 25.10.2004 - VII B 69/04
    Mit den in der Beschwerdebegründung geltend gemachten Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des W wendet sich die Beschwerde gegen die materielle Richtigkeit der Entscheidung des FG, was jedoch nicht zur Zulassung der Revision führen kann, weil damit kein Zulassungsgrund gemäß § 115 Abs. 2 FGO dargetan wird (BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, m.w.N.).
  • BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83

    Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im

    Auszug aus BFH, 25.10.2004 - VII B 69/04
    Zur schlüssigen Darlegung des Verfahrensmangels eines vom FG übergangenen Beweisantrags gehört nach ständiger Rechtsprechung (u.a.) auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99

    Beweisantrag; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 25.10.2004 - VII B 69/04
    Da der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung ein Beteiligter --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), hat die unterlassene rechtzeitige Rüge den endgültigen Rügeverlust zur Folge (Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597).
  • BFH, 17.11.1997 - VIII B 16/97

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen

    Auszug aus BFH, 25.10.2004 - VII B 69/04
    Zur schlüssigen Darlegung des Verfahrensmangels eines vom FG übergangenen Beweisantrags gehört nach ständiger Rechtsprechung (u.a.) auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BFH, 10.01.1978 - VII R 106/74

    Strafurteil - Einwendung - Beweisantrag - Beweiserhebung

    Auszug aus BFH, 25.10.2004 - VII B 69/04
    Es ist jedoch nicht gehindert, sich die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zu Eigen zu machen, wenn nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) diese Feststellungen zutreffend sind und wenn keine substantiierten Einwendungen gegen die Feststellungen des Strafgerichts erhoben werden (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 10. Januar 1978 VII R 106/74, BFHE 124, 305, BStBl II 1978, 311; vom 12. Januar 1988 VII R 74/84, BFH/NV 1988, 692; vom 26. April 1988 VII R 124/85, BFHE 153, 463).
  • BFH, 26.04.1988 - VII R 124/85
    Auszug aus BFH, 25.10.2004 - VII B 69/04
    Es ist jedoch nicht gehindert, sich die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zu Eigen zu machen, wenn nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) diese Feststellungen zutreffend sind und wenn keine substantiierten Einwendungen gegen die Feststellungen des Strafgerichts erhoben werden (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 10. Januar 1978 VII R 106/74, BFHE 124, 305, BStBl II 1978, 311; vom 12. Januar 1988 VII R 74/84, BFH/NV 1988, 692; vom 26. April 1988 VII R 124/85, BFHE 153, 463).
  • BFH, 12.01.1988 - VII R 74/84

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids - Haftung einer Buchhalterin für die

    Auszug aus BFH, 25.10.2004 - VII B 69/04
    Es ist jedoch nicht gehindert, sich die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zu Eigen zu machen, wenn nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) diese Feststellungen zutreffend sind und wenn keine substantiierten Einwendungen gegen die Feststellungen des Strafgerichts erhoben werden (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 10. Januar 1978 VII R 106/74, BFHE 124, 305, BStBl II 1978, 311; vom 12. Januar 1988 VII R 74/84, BFH/NV 1988, 692; vom 26. April 1988 VII R 124/85, BFHE 153, 463).
  • BFH, 13.06.1973 - VII R 58/71

    Inhalt eines Strafurteils - Finanzgerichtliches Verfahren - Tatsächliche

    Auszug aus BFH, 25.10.2004 - VII B 69/04
    Zur Übernahme der vom FG für zutreffend erachteten Feststellungen und Beweiswürdigungen des Strafgerichts besteht besonders dann Anlass, wenn --wie im Streitfall-- die strafgerichtliche Entscheidung bereits rechtskräftig geworden ist (Senatsurteil vom 13. Juni 1973 VII R 58/71, BFHE 109, 306, BStBl II 1973, 666).
  • FG Baden-Württemberg, 15.10.2007 - 6 K 378/06

    Indizwirkung der strafgerichtlichen Verurteilung für das steuergerichtliche

    Hierzu besteht vorliegend auch besonders deshalb Anlass, da die strafgerichtliche Entscheidung rechtskräftig geworden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2004 VII B 69/04, juris-Datenbank).

    bb) Substantiierte Einwendungen und verfahrenserhebliche Beweisanträge der am finanzgerichtlichen Verfahren Beteiligten, welche der Verwendung der strafgerichtlichen Feststellungen entgegenstehen könnten (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 1988 VII R 135/85, BStBl II 1988, 841; BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2004 VII B 69/04, a.a.O., m.w.N., vom 21. Mai 1999 VII B 37/99, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1999, 1496, vom 22. März 1988 VII B 193/87, BFH/NV 1988, 722 undvom 29. Januar 1999 V B 112/97, BFH/NV 1999, 1103 ), wurden nicht erhoben.

  • FG München, 08.07.2010 - 11 K 844/07

    Abfindung als gewerbesteuerpflichtiger Aussgleichsbetrag nach § 89b HGB

    Zur Übernahme der vom Finanzgericht für zutreffend erachteten Feststellungen und Beweiswürdigungen des Strafgerichts besteht besonders dann Anlass, wenn - wie im Streitfall - die strafgerichtliche Entscheidung bereits rechtskräftig geworden ist (BFH - Urteil vom 25. Oktober 2004 VII B 69/04, Haufe-Index 1283388).

    Hierzu besteht schon deshalb Anlass, weil das Strafurteil rechtskräftig geworden ist (BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2004 VII B 69/04, Haufe-Index 1283388).

  • FG Hamburg, 29.03.2017 - 3 K 183/15

    Abgabenordnung: Haftung eines Kommanditisten als faktischer Geschäftsführer der

    Zur Übernahme der vom Finanzgericht für zutreffend erachteten Feststellungen und Beweiswürdigungen des Strafgerichts besteht besonders dann Anlass, wenn die strafgerichtliche Entscheidung bereits rechtskräftig geworden ist (BFH-Beschluss vom 25.10.2004 VII B 69/04, juris).
  • FG Münster, 10.11.2009 - 15 K 1985/05

    Inanspruchnahme als Haftungsschuldner aufgrund Täterschaft/Teilnahme an einer

    Die Feststellungen aus dem Strafurteil gegen Y. kann der Senat seiner Entscheidung zugrunde legen, obwohl beide Kläger als Beteiligte des hiesigen Prozesses nicht an dem strafgerichtlichen Verfahren gegen den Y. beteiligt waren (vgl. BFH-Beschluss vom 20.06.2001, VII B 10/01, juris, ferner BFH-Beschluss vom 30.07.2009, VIII B 214/07, juris und BFH-Beschluss vom 25.10.2004, VII B 69/04, juris).
  • FG Köln, 10.04.2019 - 9 K 167/15

    Haftung: Haftung des Steuerberaters nach § 71 AO wegen Beihilfe zur

    Zur Übernahme der vom FG für zutreffend erachteten Feststellungen und Beweiswürdigungen des Strafgerichts besteht besonders dann Anlass, wenn die strafgerichtliche Entscheidung bereits rechtskräftig geworden ist (BFH v. 25.10.2004 VII B 69/04, juris).
  • FG Hamburg, 12.12.2013 - 3 K 87/13

    Abgabenordnung: Haftung gemäß § 71 AO aufgrund einer Beteiligung an einem

    Zur Übernahme der vom Finanzgericht für zutreffend erachteten Feststellungen und Beweiswürdigungen des Strafgerichts besteht besonders dann Anlass, wenn die strafgerichtliche Entscheidung bereits rechtskräftig geworden ist (BFH-Beschluss vom 25.10.2004 VII B 69/04, juris).
  • FG Hamburg, 16.02.2005 - II 263/02

    Auswirkungen eines rechtskräftigen Strafurteils auf das nachfolgende

    Es ist jedoch nicht gehindert, sich die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zu Eigen zu machen, wenn nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ) diese Feststellungen zutreffend sind und wenn keine substantiierten Einwendungen gegen die Feststellungen des Strafgerichts erhoben werden (ständige Rechtsprechung, BFH vom 25. Januar 2004, VII B 69/04, zitiert nach juris; Urteil vom 10. Januar 1978, VII R 106/74, BFHE 124, 305 , BStBl II 1978, 311 ; vom 12. Januar 1988, VII R 74/84, BFH/NV 1988, 692; vom 26. April 1988, VII R 124/85, BFHE 153, 463).
  • FG Nürnberg, 03.11.2015 - 2 K 1038/13

    Umsatzsteuerliche Berechnung von Umsätzen aus Zuhälterei auf der Grundlage eines

    Es ist jedoch nicht gehindert, sich die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zu Eigen zu machen, wenn nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung diese Feststellungen zutreffend sind und wenn keine substantiierten Einwendungen gegen die Feststellungen des Strafgerichts erhoben werden (vgl. BFH-Urteile vom 10.01.1978 VII R 106/74, BStBl II 1978, 311 , vom 12.01.1988 VII R 74/84, BFH/NV 1988, 692, vom 26.04.1988 VII R 124/85, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 153, 463; Beschlüsse vom 25.10.2004 VII B 69/04, jurisDokument Nr. STRE200451454, vom 02.07.2008 VII B 242/07, [...]Dokument Nr. STRE200851142 und vom 30.07.2009 VIII B 214/07, BFH/NV 2009, 1824 ).
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