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   BFH, 27.01.2016 - VII R 11/15   

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https://dejure.org/2016,5306
BFH, 27.01.2016 - VII R 11/15 (https://dejure.org/2016,5306)
BFH, Entscheidung vom 27.01.2016 - VII R 11/15 (https://dejure.org/2016,5306)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - VII R 11/15 (https://dejure.org/2016,5306)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Energiesteuerbefreiung für Luftfahrtdienstleistungen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EnergieStG § 27 Abs 2 Nr 1, EnergieStG § 52 Abs 1 S 1, EnergieStV § 60 Abs 4, EnergieStV § 60 Abs 5, EGRL 96/2003 Art 14 Abs 1 Buchst b
    Energiesteuerbefreiung für Luftfahrtdienstleistungen

  • Bundesfinanzhof

    Energiesteuerbefreiung für Luftfahrtdienstleistungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 Abs 2 Nr 1 EnergieStG, § 52 Abs 1 S 1 EnergieStG, § 60 Abs 4 EnergieStV, § 60 Abs 5 EnergieStV, Art 14 Abs 1 Buchst b EGRL 96/2003
    Energiesteuerbefreiung für Luftfahrtdienstleistungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Anspruchs auf Energiesteuervergütung für Luftfahrtbetriebsstoffe

  • Betriebs-Berater

    Energiesteuerbefreiung für Luftfahrtdienstleistungen

  • rewis.io

    Energiesteuerbefreiung für Luftfahrtdienstleistungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Anspruchs auf Energiesteuervergütung für Luftfahrtbetriebsstoffe

  • rechtsportal.de

    EnergieStG § 27 Abs. 2 Nr. 1
    Umfang des Anspruchs auf Energiesteuervergütung für Luftfahrtbetriebsstoffe

  • datenbank.nwb.de

    Energiesteuerbefreiung für Luftfahrtdienstleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Energiesteuerbefreiung für Flüge ohne Passagiere

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 991
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 01.12.2011 - C-79/10

    Systeme Helmholz - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von Energieerzeugnissen

    Auszug aus BFH, 27.01.2016 - VII R 11/15
    Unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Systeme Helmholz GmbH vom 1. Dezember 2011 C-79/10 (EU:C:2011:797, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2012, 20) beantragte der Kläger die Aufhebung der Ablehnungsbescheide.

    Wie der EuGH entschieden hat (EuGH-Urteil Systeme Helmholz GmbH, EU:C:2011:797, ZfZ 2012, 20) ist diese Bestimmung dahin auszulegen, dass die Steuerbefreiung für den in der Luftfahrt verwendeten Kraftstoff einem Unternehmen nicht zugute kommt, das zur Anbahnung von Geschäften ein ihm gehörendes Flugzeug zur Beförderung von Mitarbeitern zu Kunden und Messen nutzt, da diese Beförderung nicht unmittelbar der entgeltlichen Erbringung von Luftfahrt-Dienstleistungen durch dieses Unternehmen dient.

    Die für Luftfahrtbetriebsstoffe angeordnete Steuerverschonung soll dazu dienen, die Wettbewerbsfähigkeit von in der Gemeinschaft ansässigen Unternehmen gegenüber den in Drittstaaten ansässigen und evtl. dort steuerlich begünstigten Unternehmen zu erhalten (vgl. EuGH-Urteil Systeme Helmholz GmbH, EU:C:2011:797, ZfZ 2012, 20 Rz 26).

  • BFH, 20.05.2014 - VII R 29/12

    Luftverkehrsrechtliche Betriebsgenehmigung keine Voraussetzung für

    Auszug aus BFH, 27.01.2016 - VII R 11/15
    Denn wie der Senat entschieden hat, steht der in § 27 Abs. 2 EnergieStG normierten Befreiung nicht entgegen, dass entgeltliche Luftfahrtdienstleistungen von einem konzernangehörigen Unternehmen anderen Unternehmen erbracht werden, die ebenfalls dem Konzern angehören (Senatsurteil vom 20. Mai 2014 VII R 29/12, BFHE 246, 82, ZfZ 2015, 58).

    Bei Unternehmen, die keine Luftfahrtunternehmen sind, ist nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. a 2. Alternative EnergieStV eine Beschreibung des Gegenstands des Dienstleistungsbetriebs und ein Nachweis der Gewerbsmäßigkeit ausreichend (Senatsurteil in BFHE 246, 82, ZfZ 2015, 58).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 27.01.2016 - VII R 11/15
    Selbst wenn die nach § 60 Abs. 5 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV) --hier wie im Folgenden in der im Streitjahr geltenden Fassung-- erforderliche Gewinnerzielungsabsicht nach einkommensteuerlichen Grundsätzen zu beurteilen sei, läge eine solche vor, denn für deren Annahme genüge nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751) die Erzielung eines Totalgewinns.
  • BFH, 28.02.2012 - VII R 9/09

    Keine Mineralölsteuerbefreiung für Flüge im Werkverkehr

    Auszug aus BFH, 27.01.2016 - VII R 11/15
    Aufgrund dieser Umstände unterscheidet sich der Streitfall von dem Sachverhalt, der der Senatsentscheidung vom 28. Februar 2012 VII R 9/09 (BFHE 237, 475, ZfZ 2012, 335) zugrunde lag.
  • FG Düsseldorf, 01.04.2015 - 4 K 454/13

    Anspruch eines Unternehmens auf Vergütung von Energiesteuern gegenüber dem

    Auszug aus BFH, 27.01.2016 - VII R 11/15
    Die Revision des Hauptzollamts gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 1. April 2015  4 K 454/13 VE wird als unbegründet zurückgewiesen.
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