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BFH, 18.07.1972 - VII R 123/69 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 106, 395
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 09.10.2001 - VII R 69/00
Tarifierung von Waren
Es kommt aber nicht darauf an, ob der jeweilige Abfertigungsbeamte bei der Zollstelle aufgrund eigener Kenntnisse bei einer Untersuchung der Ware die Zweckbestimmung erkennt (vgl. Senatsurteil vom 18. Juli 1972 VII R 123/69, BFHE 106, 395); er kann insbesondere vom Einführer u.a. nach Art. 68 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 (Zollkodex) des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 302/1) weitere Nachweise verlangen oder Sachverständige hinzuziehen, um damit sämtliche Beschaffenheitsmerkmale der entsprechenden Ware im Hinblick auf den Verwendungszweck zu ermitteln. - BFH, 23.10.2018 - VII R 19/17
Zur Erkennbarkeit von Teilen und Zubehör
Wenn der Zolltarif keine besondere Regelung trifft (und dabei, wie etwa in der Unterpositions-Anm. 2 zu Kap. 17 KN oder der Anm. 8 zu Kap. 62 KN beispielsweise ausdrücklich oder sinngemäß auf die visuelle Erkennbarkeit abstellt oder wie in der Anm. 3 Buchst. a zu Abschn. VI KN auf die Aufmachung), genügt es, dass ein Sachverständiger mit den ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware ihre Zweckbestimmung erkennen kann (…vgl. Senatsurteile in BFH/NV 2002, 560, ZfZ 2002, 46, und vom 18. Juli 1972 VII R 123/69, BFHE 106, 395;… vgl. aber auch Senatsbeschluss vom 3. August 2010 VII B 71/10, BFH/NV 2011, 321, Rz 14). - FG Düsseldorf, 26.07.2000 - 4 K 1717/99
Tarifierung von anodisierten Rohre (Aluminiumrohren) für Laserdrucker und …
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