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   BFH, 07.06.2011 - VII R 55/09   

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https://dejure.org/2011,4929
BFH, 07.06.2011 - VII R 55/09 (https://dejure.org/2011,4929)
BFH, Entscheidung vom 07.06.2011 - VII R 55/09 (https://dejure.org/2011,4929)
BFH, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - VII R 55/09 (https://dejure.org/2011,4929)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Zum stromsteuerrechtlichen Begriff der Nennleistung - Bestimmung der Nennleistung einer Stromerzeugungsanlage - Keine Bindung an Angaben in Errichterbestätigung oder Zulassungsbescheid

  • openjur.de

    Zum stromsteuerrechtlichen Begriff der Nennleistung; Bestimmung der Nennleistung einer Stromerzeugungsanlage; Keine Bindung an Angaben in Errichterbestätigung oder Zulassungsbescheid

  • Bundesfinanzhof

    StromStG § 9 Abs 1 Nr 3, EnergieStG § 53 Abs 1 Nr 1, EnergieStG § 53 Abs 2, KWKG § 3, KWKG § 5, KWKG § 6
    Zum stromsteuerrechtlichen Begriff der Nennleistung - Bestimmung der Nennleistung einer Stromerzeugungsanlage - Keine Bindung an Angaben in Errichterbestätigung oder Zulassungsbescheid

  • Bundesfinanzhof

    Zum stromsteuerrechtlichen Begriff der Nennleistung - Bestimmung der Nennleistung einer Stromerzeugungsanlage - Keine Bindung an Angaben in Errichterbestätigung oder Zulassungsbescheid

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 3 StromStG vom 16.12.1999, § 53 Abs 1 Nr 1 EnergieStG, § 53 Abs 2 EnergieStG, § 3 KWKG, § 5 KWKG
    Zum stromsteuerrechtlichen Begriff der Nennleistung - Bestimmung der Nennleistung einer Stromerzeugungsanlage - Keine Bindung an Angaben in Errichterbestätigung oder Zulassungsbescheid

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Zum stromsteuerlichen Begriff der Nennleistung

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zum stromsteuerrechtlichen Begriff der Nennleistung

  • rewis.io

    Zum stromsteuerrechtlichen Begriff der Nennleistung - Bestimmung der Nennleistung einer Stromerzeugungsanlage - Keine Bindung an Angaben in Errichterbestätigung oder Zulassungsbescheid

  • ra.de
  • rewis.io

    Zum stromsteuerrechtlichen Begriff der Nennleistung - Bestimmung der Nennleistung einer Stromerzeugungsanlage - Keine Bindung an Angaben in Errichterbestätigung oder Zulassungsbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 3
    Generatorenleistung als Kriterium für die Bestimmung der Nennleistung einer begünstigten Stromerzeugungsanlage; Abzug des Eigenverbrauchs in Neben- oder Hilfsanlagen zur Bestimmung der Generatorenleistung; Bedeutung der Herstellerangaben oder der Angaben des Bundesamts ...

  • datenbank.nwb.de

    Zum stromsteuerrechtlichen Begriff der Nennleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Stromsteuerbefreiung für kleine Anlagen: Eigenbedarf mindert Nennleistung nicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stromsteuerbefreiung für kleine Anlagen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Generatorenleistung als Kriterium für die Bestimmung der Nennleistung einer begünstigten Stromerzeugungsanlage; Abzug des Eigenverbrauchs in Neben- oder Hilfsanlagen zur Bestimmung der Generatorenleistung; Bedeutung der Herstellerangaben oder der Angaben des Bundesamts ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Stromsteuerbefreiung: Eigenbedarf von Anlagen mindert Nennleistung nicht

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerbefreiung für kleine Anlagen

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Stromsteuerbefreiung für kleine Anlagen: Eigenbedarf mindert Nennleistung nicht

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Stromsteuerbefreiung für kleine Anlagen: Eigenbedarf mindert Nennleistung nicht

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Kein Abzug des Eigenverbrauchs für die Bestimmung der Nennleistung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Stromsteuerbefreiung für kleine Anlagen: Eigenbedarf mindert Nennleistung nicht

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von Stromerzeugungsanlagen konkretisiert

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 235, 74
  • BB 2011, 2389
  • BB 2011, 2599
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BFH, 07.06.2011 - VII R 55/09
    Nach der insoweit übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (vgl. Urteil vom 21. Mai 1952 2 BvH 2/52, BVerfGE 1, 229, 312, und Beschluss vom 17. Mai 1960  2 BvL 11/59, 11/60, BVerfGE 11, 126, 131) und des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 14. Mai 1991 VIII R 31/88, BFHE 164, 516, 525 f., BStBl II 1992, 167) ist für die Auslegung von Steuergesetzen der objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgebend, wie er sich aus dem Gesetzeswortlaut und aus dem Sinnzusammenhang der Vorschrift ergibt.

    Dabei können die Motive und Vorstellungen der Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaften nur dann Berücksichtigung finden, wenn sie im Gesetz selbst einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden haben (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 11, 126, 130; BVerfG-Urteil vom 19. Dezember 1961  2 BvL 6/59, BVerfGE 13, 261, 268).

  • BFH, 20.04.2004 - VII R 54/03

    StromSt-Befreiung für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen

    Auszug aus BFH, 07.06.2011 - VII R 55/09
    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 20. April 2004 VII R 54/03, BFHE 206, 502 ausgeführt hat, beabsichtigte der Gesetzgeber durch die Gesetzesänderung neun Monate nach dem Inkrafttreten des StromStG, nachträglich bestimmte Fallkonstellationen den Fällen der Eigenerzeugung in Kleinanlagen zumindest gleichzustellen bzw. durch den Verzicht auf das Merkmal des Eigenverbrauchs dadurch einer großzügigeren Regelung zuzuführen, dass auch die Fälle des sog. Contracting in die Begünstigung einbezogen wurden.
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BFH, 07.06.2011 - VII R 55/09
    Dabei können die Motive und Vorstellungen der Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaften nur dann Berücksichtigung finden, wenn sie im Gesetz selbst einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden haben (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 11, 126, 130; BVerfG-Urteil vom 19. Dezember 1961  2 BvL 6/59, BVerfGE 13, 261, 268).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BFH, 07.06.2011 - VII R 55/09
    Nach der insoweit übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (vgl. Urteil vom 21. Mai 1952 2 BvH 2/52, BVerfGE 1, 229, 312, und Beschluss vom 17. Mai 1960  2 BvL 11/59, 11/60, BVerfGE 11, 126, 131) und des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 14. Mai 1991 VIII R 31/88, BFHE 164, 516, 525 f., BStBl II 1992, 167) ist für die Auslegung von Steuergesetzen der objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgebend, wie er sich aus dem Gesetzeswortlaut und aus dem Sinnzusammenhang der Vorschrift ergibt.
  • BFH, 14.05.1991 - VIII R 31/88

    Keine Einbeziehung des Sonderbetriebsvermögens bei der Ermittlung der Höhe des

    Auszug aus BFH, 07.06.2011 - VII R 55/09
    Nach der insoweit übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (vgl. Urteil vom 21. Mai 1952 2 BvH 2/52, BVerfGE 1, 229, 312, und Beschluss vom 17. Mai 1960  2 BvL 11/59, 11/60, BVerfGE 11, 126, 131) und des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 14. Mai 1991 VIII R 31/88, BFHE 164, 516, 525 f., BStBl II 1992, 167) ist für die Auslegung von Steuergesetzen der objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgebend, wie er sich aus dem Gesetzeswortlaut und aus dem Sinnzusammenhang der Vorschrift ergibt.
  • BFH, 23.06.2009 - VII R 42/08

    Auslegung des Begriffs der Anlage i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG - Keine

    Auszug aus BFH, 07.06.2011 - VII R 55/09
    Im Übrigen hat der Senat entschieden, dass sich aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzungen des StromStG, dessen Einführung in erster Linie fiskalpolitisch motiviert war, und des KWKG, das durch den befristeten Schutz und die Modernisierung von KWK-Anlagen einen Beitrag zur Minderung der jährlichen Kohlendioxid-Emissionen leisten soll (vgl. § 1 Abs. 2 KWKG), eine unbesehene Übernahme der Begriffsbestimmungen des KWKG auf das StromStG verbietet (Senatsurteil vom 23. Juni 2009 VII R 42/08, BFHE 225, 476).
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