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   BFH, 19.12.1989 - VII R 74/88   

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https://dejure.org/1989,8494
BFH, 19.12.1989 - VII R 74/88 (https://dejure.org/1989,8494)
BFH, Entscheidung vom 19.12.1989 - VII R 74/88 (https://dejure.org/1989,8494)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 1989 - VII R 74/88 (https://dejure.org/1989,8494)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.09.1989 - VII R 15/87

    Pflicht des Revisionsgerichts zur Prüfung des Vorliegens der

    Auszug aus BFH, 19.12.1989 - VII R 74/88
    Der Revisionskläger muß dartun, welche Ausführungen der Vorinstanz aus welchen Gründen unrichtig sein sollen, welche Punkte des angefochtenen Urteils für änderungsbedürftig angesehen werden und aus welchen Gründen im einzelnen die Änderung für geboten erachtet wird; auch muß die Begründung erkennen lassen, daß der Revisionskläger anhand der Gründe des erstinstanzlichen Urteils sein bisheriges Vorbringen überprüft hat (vgl. das im Parallelverfahren ergangene Senatsurteil vom 5. September 1989 VII R 15/87, BFH/NV 1990, 580, mit Rechtsprechungshinweisen; Gräber / Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., 1987, § 120 Anm. 32).
  • FG Berlin, 16.10.1986 - I 420/86
    Auszug aus BFH, 19.12.1989 - VII R 74/88
    Mit dieser Rechtsansicht des FG (vgl. dessen - rechtskräftig gewordenes - Urteil vom 16. Oktober 1986 I 420/86, Entscheidungen der Finanzgerichte 1987, 426) setzt der Kläger sich jedoch nicht auseinander.
  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der

    Die Kläger setzen sich auch im gebotenen Maße sachlich mit dem angefochtenen Urteil auseinander (vgl. BFH-Urteile vom 26. August 1992 I R 24/91, BFHE 169, 163, BStBl II 1992, 977, 978; vom 1. März 1988 VII R 109/86, BFHE 152, 321, BStBl II 1988, 408, 409; Beschlüsse vom 19. Dezember 1989 VII R 74/88, BFH/NV 1990, 656, und vom 22. Mai 1989 V R 19/84, BFH/NV 1990, 114, 115).
  • BFH, 11.01.2017 - VI R 26/15

    Ordnungsgemäße Revisionsbegründung

    Eine Revisionsbegründung, mit der der Revisionskläger der Rechtsansicht des FG nur --ohne weitere Erörterung-- seine eigene Auffassung entgegenstellt, genügt § 120 Abs. 3 FGO indes nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Dezember 1989 VII R 74/88, BFH/NV 1990, 656).
  • BFH, 02.06.1992 - VII R 63/91

    Revisionsrechtliche Anforderungen an die Geltendmachung mangelnder Sachaufklärung

    Der Revisionskläger muß insoweit dartun, welche Ausführungen der Vorinstanz aus welchen Gründen unrichtig sein sollen, welche Punkte des angefochtenen Urteils für änderungsbedürftig angesehen werden und aus welchen Gründen die Änderung im einzelnen für geboten erachtet wird; auch muß die Begründung erkennen lassen, daß der Revisionskläger anhand der Gründe des erstinstanzlichen Urteils sein bisheriges Vorbringen überprüft hat (ständige Rechtsprechung; z.B. Senat, Urteil vom 5. September 1989 VII R 15/87, BFH/NV 1990, 580; Beschluß vom 19.12.1989 VII R 74/88, BFH/NV 1990, 656, m.w.N.).
  • BFH, 26.11.1992 - VI R 79/92

    Zulässigkeit einer Revision bei Begehren der Abänderung einer Vorentscheidung

    Dabei muß die Begründung erkennen lassen, daß der Revisionskläger anhand der Gründe des erstinstanzlichen Urteils sein bisheriges Vorbringen überprüft hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 5. September 1989 VII R 15/87, BFH/NV 1990, 580; BFH-Beschluß vom 19. Dezember 1989 VII R 74/88, BFH/NV 1990, 656, m.w.N.).
  • BFH, 28.07.1992 - VII R 97/91

    Anforderungen an die Begründung der Revision

    Der Revisionskläger muß dartun, welche Ausführungen der Vorinstanz aus welchen Gründen unrichtig sein sollen, welche Punkte des angefochtenen Urteils für änderungsbedürftig angesehen werden und aus welchen Gründen dies im einzelnen für geboten erachtet wird; auch muß die Begründung erkennen lassen, daß der Revisionskläger anhand der Gründe des erstinstanzlichen Urteils sein bisheriges Vorbringen überprüft hat (ständige Rechtsprechung; z.B. Senatsurteil vom 5. September 1989 VII R 15/87, BFH/NV 1990, 580; Beschluß vom 19. Dezember 1989 VII R 74/88, BFH/NV 1990, 656, m.w.N.).
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