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   BFH, 19.11.1985 - VII S 13/85   

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https://dejure.org/1985,2504
BFH, 19.11.1985 - VII S 13/85 (https://dejure.org/1985,2504)
BFH, Entscheidung vom 19.11.1985 - VII S 13/85 (https://dejure.org/1985,2504)
BFH, Entscheidung vom 19. November 1985 - VII S 13/85 (https://dejure.org/1985,2504)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH wegen rückständiger abzuführender Lohnsteuer und Kirchensteuer sowie wegen Säumniszuschlägen - Vorausetzung der Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsakt, der Gegenstand eines bereits in der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.04.1982 - VII R 96/79

    Zur Haftung eines Geschäftsführers für nicht rechtzeitig abgeführte Lohnsteuer

    Auszug aus BFH, 19.11.1985 - VII S 13/85
    Denn falls die im Zeitpunkt der Lohnzahlung vorhandenen Mittel nicht für die Steuerentrichtung ausreichten, müsse der Arbeitgeber die Löhne so weit kürzen, daß er die auf sie entfallenden Steuern aus den vorhandenen Mitteln abführen könne (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. April 1982 VII R 96/79, BFHE 135, 416, BStBl II 1982, 521).

    Eine Steuerverkürzung liegt bereits vor, wenn die Steuerabzugsbeträge nicht rechtzeitig, d. h. bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Lohnanmeldungszeitraums (§ 41a Abs. 1 Satz 1 EStG) an das FA abgeführt werden (vgl. § 69 Satz 1 AO 1977 und Urteil des Senats in BFHE 135, 416, BStBl II 1982, 521).

  • BFH, 13.04.1978 - V R 109/75

    Haftungsbescheid - Zweigliedrige Entscheidung - Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BFH, 19.11.1985 - VII S 13/85
    In einem solchen Fall sei es auch unschädlich, wenn die die Ermessensausübung bestimmenden Erwägungen des FA nicht ausdrücklich in den Haftungsbescheid oder in die Einspruchsentscheidung aufgenommen worden seien (BFH-Urteil vom 13. April 1978 V R 109/75, BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508).

    Der Senat folgt der Vorinstanz auch darin, daß im Streitfall die Ermessensentscheidung des FA, den Antragsteller als Haftungsschuldner in Anspruch zu nehmen (§ 191 Abs. 1 AO 1977), durch die Rechtsentscheidung über die Schwere seines Verschuldens vorgeprägt war und daß es deshalb der Aufnahme der die Ermessensausübung bestimmenden Erwägungen in den Haftungsbescheid oder in die Einspruchsentscheidung nicht bedurfte (BFH-Urteil vom 13. April 1978 V R 109/75, BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508).

  • BFH, 12.07.1983 - VII B 19/83

    Lohnsteuer - GmbH - Haftung - Bankmittel

    Auszug aus BFH, 19.11.1985 - VII S 13/85
    Das gelte selbst dann, wenn die Lohnzahlungen aus Kreditmitteln erfolgten, die nach der Vereinbarung mit dem Kreditgeber nur für Nettolohnzahlungen verwendet werden sollten (BFH-Beschluß vom 12. Juli 1983 VII B 19/83, BFHE 138, 424, BStBl II 1983, 655).

    Wie der Senat in seinem Beschluß in BFHE 138, 424, BStBl II 1983, 655 entschieden hat, darf der Geschäftsführer einer Gesellschaft nicht einer Vereinbarung mit der Bank seine Zustimmung geben, die einseitig den Fiskus schlechterstellt als die Arbeitnehmer.

  • BFH, 21.11.1973 - I S 8/73

    Berücksichtigung der beschränkten Überprüfungsmöglichkeit des angefochtenen

    Auszug aus BFH, 19.11.1985 - VII S 13/85
    Das bedeutet, daß bei vermutlichem Durcherkennen des BFH die Erfolgsaussichten des Revisionsverfahrens zu prüfen sind, bei vermutlicher Zurückverweisung die Erfolgsaussichten des dann fortgesetzten Klageverfahrens (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. November 1983 I S 8/73, BFHE 110, 498, BStBl II 1974, 114, und vom 22. Oktober 1971 II S 8/71, BFHE 103, 312, 314).
  • BFH, 22.10.1971 - II S 8/71
    Auszug aus BFH, 19.11.1985 - VII S 13/85
    Das bedeutet, daß bei vermutlichem Durcherkennen des BFH die Erfolgsaussichten des Revisionsverfahrens zu prüfen sind, bei vermutlicher Zurückverweisung die Erfolgsaussichten des dann fortgesetzten Klageverfahrens (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. November 1983 I S 8/73, BFHE 110, 498, BStBl II 1974, 114, und vom 22. Oktober 1971 II S 8/71, BFHE 103, 312, 314).
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