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BGH, 09.07.1959 - VII ZR 149/58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- VersR 1959, 948
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.10.1958 - VII ZR 22/58
Beweislast bei Dienstvertragsverletzung
Auszug aus BGH, 09.07.1959 - VII ZR 149/58
Dabei obliegt es nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen dem Beklagten, den Beweis seiner Schuldlosigkeit zu führen, sofern die Ursache des Schadens, hier also die von dem Kläger behauptete mangelnde Tragfähigkeit der Brücke, in seinem Verantwortungsbereich lag (BGHZ 23, 288; 28, 251). - BGH, 11.02.1957 - VII ZR 256/56
Positive Vertragsverletzung. Beweislast
Auszug aus BGH, 09.07.1959 - VII ZR 149/58
Dabei obliegt es nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen dem Beklagten, den Beweis seiner Schuldlosigkeit zu führen, sofern die Ursache des Schadens, hier also die von dem Kläger behauptete mangelnde Tragfähigkeit der Brücke, in seinem Verantwortungsbereich lag (BGHZ 23, 288; 28, 251).
- BGH, 24.01.2013 - VII ZR 98/12
Zur werkvertraglichen Fürsorgepflicht eines Landwirts, der einen Unternehmer mit …
Etwas anderes lässt sich auch aus der Entscheidung des Senats aus dem Jahre 1959 (BGH, Urteil vom 9. Juli 1959 - VII ZR 149/58, VersR 1959, 948) nicht ableiten. - BGH, 28.01.2016 - I ZR 60/14
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kranunternehmers: Wirksamkeit einer …
(1) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass der Besteller einer Werkleistung alles ihm Zumutbare und Mögliche zu unternehmen hat, um den Werkunternehmer bei der Erfüllung seiner Vertragspflichten vor Schaden zu bewahren, und zwar auch vor Schäden an seinem Arbeitsgerät (BGH, Urteil vom 9. Juli 1959 - VII ZR 149/58, VersR 1959, 948; Urteil vom 3. Oktober 1974 - VII ZR 156/72, VersR 1975, 41). - BGH, 21.01.1988 - III ZR 66/86
Überwachung einer Brücke über eine Bundeswasserstraße
Als mit einem Grundstück verbundenes Werk im Sinne dieser Vorschrift ist auch eine Brücke anzusehen (BGH VersR 1959, 948, 949). - BGH, 11.04.1961 - VI ZR 101/60
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht verkennt bei diesen Ausführungen, daß nach fester Rechtsprechung (vgl. RGZ 148, 148; JW 1937, 2190 Nr. 5; BGHZ 8, 239; Urteil vom 9. Juli 1959 - VII ZR 149/58 - VersR 1959, 948) bei Ersatzansprüchen aus Beherbergungsvertrag der Schluß auf ein Verschulden des Gastwirts nach der Sachlage bereits dann gegeben und damit der Nachweis seines Verschuldens bis zum Beweis des Gegenteils als geführt anzusehen ist, wenn die Unfallursache in seinem Gefahren- und Verantwortungsbereich lag.