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   BGH, 22.03.1984 - VII ZR 189/83   

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https://dejure.org/1984,987
BGH, 22.03.1984 - VII ZR 189/83 (https://dejure.org/1984,987)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1984 - VII ZR 189/83 (https://dejure.org/1984,987)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1984 - VII ZR 189/83 (https://dejure.org/1984,987)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährleistungsansprüche wegen Mängel einer Pauschalreise - Anforderungen an eine ordnungsgemäße Mängelrüge - Wirksamkeit einer in allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Schriftformklausel für die Anmeldung von Ersatzansprüchen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Anmeldung von Ersatzansprüchen des Reisenden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 90, 363
  • NJW 1984, 1752
  • MDR 1984, 749
  • BB 1984, 2221
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Frankfurt/Main, 14.03.1983 - 24 S 307/82
    Auszug aus BGH, 22.03.1984 - VII ZR 189/83
    Der Senat ist der Auffassung, daß der Reisende den Erfordernissen des § 651 g Abs. 1 BGB jedenfalls dann genügt, wenn er die Mängel am Urlaubsort gegenüber einem Vertreter des Reiseveranstalters im einzelnen gerügt hat und dem Reiseveranstalter nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise (innerhalb der Monatsfrist des Satzes 1 oder unter der Ausnahmevoraussetzung des Satzes 2) unter Hinweis auf die unterwegs oder am Urlaubsort erhobenen Rügen mitteilt, daß er deswegen nunmehr Ansprüche geltend mache (ähnlich LG Frankfurt NJW 1983, 1127, 1129).
  • LG Hannover, 16.09.1981 - 16 S 187/81
    Auszug aus BGH, 22.03.1984 - VII ZR 189/83
    Der Reisende müsse vielmehr seine Ansprüche nach Beendigung der Reise noch einmal gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen (OLG Frankfurt, MDR 1982, 752; OLG München, Betrieb 1975, 494, 495; LG Hannover NJW 1982, 343 [LG Hannover 16.09.1981 - 16 S 187/81]; LG Darmstadt, FVE, Loseblattausgabe, Zivilrecht, Nr. 267; Soergel/Mühl, BGB, 11. Aufl., § 651 g, Rdn. 1; Derleder in AK BGB, § 651, Rdn. 1; wohl auch Staudinger/Schwerdtner, § 651 g, Rdn. 10; Bartl NJW 1983, 1092, 1095; Würfel MDR 1982, 539; Eberle, Betrieb 1979, 341, 345).
  • OLG Frankfurt, 07.04.1982 - 17 U 156/81
    Auszug aus BGH, 22.03.1984 - VII ZR 189/83
    Der Reisende müsse vielmehr seine Ansprüche nach Beendigung der Reise noch einmal gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen (OLG Frankfurt, MDR 1982, 752; OLG München, Betrieb 1975, 494, 495; LG Hannover NJW 1982, 343 [LG Hannover 16.09.1981 - 16 S 187/81]; LG Darmstadt, FVE, Loseblattausgabe, Zivilrecht, Nr. 267; Soergel/Mühl, BGB, 11. Aufl., § 651 g, Rdn. 1; Derleder in AK BGB, § 651, Rdn. 1; wohl auch Staudinger/Schwerdtner, § 651 g, Rdn. 10; Bartl NJW 1983, 1092, 1095; Würfel MDR 1982, 539; Eberle, Betrieb 1979, 341, 345).
  • OLG Frankfurt, 05.03.1981 - 17 W 6/81
    Auszug aus BGH, 22.03.1984 - VII ZR 189/83
    Eine Ansicht läßt bereits die Mängelrüge gegenüber der Reiseleitung am Urlaubsort ausreichen (Löwe in MünchKomm, § 651 g, Rdn. 9 und 11; Erman/Seiler, BGB, 7. Aufl., § 651 g, Anm. 2; Jauernig/Teichmann, BGB, 2. Aufl., § 651 g, Anm. 1; wohl auch Beuthien, in Studienkommentar BGB, 2. Aufl., § 651 g, Anm. 1; Palandt/Thomas a.a.O. und OLG Frankfurt NJW 1981, 2068 (LS) bei schriftlicher Rüge am Urlaubsort).
  • BGH, 28.07.2015 - XI ZR 434/14

    Unwirksame Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung von Geschäftsgirokonten

    Dies führt - was im Übrigen auch bei einer Individualvereinbarung der Fall wäre - nach § 134 BGB zur Nichtigkeit der Klausel (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 1984 - VII ZR 189/83, BGHZ 90, 363, 365 und vom 7. Mai 2009 - III ZR 48/08, BGHZ 180, 372 Rn. 7 f.).
  • BGH, 26.05.2010 - Xa ZR 124/09

    Zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen nutzlos aufgewendeter

    Sinn und Zweck der Ausschlussfrist ist es, dem Reiseveranstalter Gewissheit darüber zu verschaffen, ob und in welchem Umfang Gewährleistungsansprüche auf ihn zukommen, damit er unverzüglich die notwendigen Beweissicherungsmaßnahmen treffen, etwaige Regressansprüche gegen seine Leistungsträger geltend machen und gegebenenfalls seinen Versicherer benachrichtigen kann (BGHZ 90, 363, 367, 369; 97, 255, 262; 102, 80, 86; 145, 343, 349; BGH, Urt. v. 11.1.2005 - X ZR 163/02, NJW 2005, 1420; v. 9.6.2009 - Xa ZR 99/06, NJW 2009, 2811 Tz. 16).
  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02

    Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist

    Dadurch wird dem Reiseveranstalter ermöglicht, unverzüglich am Urlaubsort Recherchen über die behaupteten Reisemängel anzustellen, etwaige Regreßansprüche gegen seine Leistungsträger geltend zu machen und gegebenenfalls seinen Versicherer zu benachrichtigen (vgl. BGHZ 90, 363, 367 f.; 102, 80; Tempel, NJW 1987, 2841).
  • BGH, 15.06.1989 - VII ZR 205/88

    Allgemeine Reisebedingungen:Abtretungsausschluß - Anzeigepflicht

    Die örtliche Reiseleitung ist auch regelmäßig der von der Sache her berufene Empfänger für Mängelanzeige und Abhilfeverlangen (vgl. Senatsurteil BGHZ 90, 363, 368/369; 92, 177, 179, 182; 102, 80, 83/84, 86).
  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 5/87

    Einhaltung der Frist für die Geltendmachung von reisevertraglichen

    Damit ist dem berechtigten Interesse des Reiseveranstalters an alsbaldiger Unterrichtung von auf ihn zukommenden Ansprüchen Genüge getan, welchem die verhältnismäßig kurze Anmeldefrist des § 651 g Abs. 1 BGB Rechnung trägt, (vgl. Senat BGHZ 90, 363, 367).

    Die Rüge am Urlaubsort soll dem Reiseveranstalter vor allem Gelegenheit geben, vorhandene Mängel abzustellen (Senatsurteil BGHZ 90, 363, 367/368).

    b) Eine einengende Auslegung der gesetzlichen Bestimmung, wie sie das Berufungsgericht in vermeintlicher Übereinstimmung mit dem Senat (BGHZ 90, 363) vornimmt, läßt sich auch nicht aus einer Gesamtschau des Reisevertragsrechts, insbesondere aus der Interessenlage der Beteiligten herleiten.

    Während - wie ausgeführt - die Anzeige am Urlaubsort dem Reiseveranstalter vor allem Anlaß und Gelegenheit geben soll, vorhandene Mängel abzustellen, bezweckt die rechtzeitige Anmeldung von Gewährleistungsansprüchen, dem Reiseveranstalter Schwierigkeiten bei der Überprüfung der Reiseleistungen und bei der Durchsetzung von Regreßansprüchen gegen Leistungsträger möglichst zu ersparen (Senat BGHZ 90, 363, 367/368 m. w. Nachw.).

  • BGH, 09.06.2009 - Xa ZR 99/06

    Sozialversicherungsträger müssen Ausschlussfrist des Reisevertragsrechts wahren.

    Sinn und Zweck der Ausschlussfrist ist es, dem Reiseveranstalter Gewissheit darüber zu verschaffen, ob und in welchem Umfang Gewährleistungsansprüche auf ihn zukommen, damit er unverzüglich die notwendigen Beweissicherungsmaßnahmen treffen, etwaige Regressansprüche gegen seine Leistungsträger geltend machen und gegebenenfalls seinen Versicherer benachrichtigen kann (vgl. BGHZ 90, 363, 367, 369 ; 97, 255, 262 ; 102, 80, 86 ; 145, 343, 349 ; Urt. v. 11.01.2005 - X ZR 163/02, NJW 2005, 1420).
  • BGH, 22.06.2004 - X ZR 171/03

    Zur Anwendung der reiserechtlichen Ausschlußfrist auf den

    Weitere Nachteile können dem Reiseveranstalter dadurch entstehen, daß er Regreßansprüche gegen Leistungsträger nicht mehr durchsetzen kann oder jedenfalls bei der Durchsetzung in Beweisnot gerät (Begr. z. Gesetzentwurf d. Bundesregierung - Entwurf I -, BT-Drucks. 8/786, S. 32, sowie z. Entwurf d. Rechtsausschusses d. Bundestags - Entwurf II -, BT-Drucks. 8/2343, S. 11; BGHZ 90, 363, 367; 97, 255, 262; 145, 343, 349).
  • BGH, 20.03.1986 - VII ZR 187/85

    Vereitelung der gesamten Reise wegen Ausfalls der ersten Reiseleistung als

    Schon was das für die Regelung des Abs. 1 maßgebende berechtigte Interesse des Reiseveranstalters angeht, möglichst frühzeitig zu erfahren, welche Ansprüche auf ihn zukommen (vgl. BGHZ 90, 363, 369/370), macht es keinen Unterschied, woraus diese Ansprüche herzuleiten sind, aus Schlechterfüllung einzelner Leistungen, aus Unmöglichkeit von Teilleistungen oder aus der Vereitelung der ganzen Reise.
  • BGH, 20.09.1984 - VII ZR 325/83

    Mängelanzeige beim Reisevertrag

    Die dem Reisenden obliegende Mangelanzeige soll dem Reiseveranstalter Gelegenheit geben, dem Mangel abzuhelfen und für die Zukunft eine vertragsgemäße Leistung sicherzustellen (BT-DS 8/2343 Seite 10; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 90, 363 = NJW 1984, 1752).
  • LG Frankfurt/Main, 29.10.2009 - 24 S 47/09

    Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit / Ansprüche aus abgetretenem Recht / Einhaltung

    Sinn und Zweck der Ausschlussfrist ist es, dem Reiseveranstalter Gewissheit darüber zu verschaffen, ob und in welchem Umfang Gewährleistungsansprüche auf ihn zukommen, damit er unverzüglich die notwendigen Beweissicherungsmaßnahmen treffen, etwaige Regressansprüche gegen seine Leistungsträger geltend machen und gegebenenfalls seinen Versicherer benachrichtigen kann (vgl. BGHZ 90, 363, 367, 369; 97, 255, 262; 102, 80, 86; 145, 343, 349; Urt. v. 11.1.2005 Az. X ZR 163/02, NJW 2005, 1420; Urt. v. 9.6.2009, Az. Xa ZR 99/06, zit. nach juris).
  • LG München II, 10.06.2016 - 11 O 3478/14

    Anspruch auf Stornierung einer Belastungsbuchung nach Ausführung eines

  • BGH, 09.06.2009 - Xa ZR 74/08

    Obliegenheit zur Anmeldung auf den Dienstherrn übergegangener

  • LG Frankfurt/Main, 04.03.2010 - 24 S 103/09

    Abtretungsverbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Familienreise / Minderung

  • OLG Koblenz, 05.10.2009 - 5 U 766/09

    Adressat der Mängelanzeige bei Mängelanzeige und Abhilfeverlangen am Urlaubsort

  • LG Kleve, 01.07.1998 - 4 S 13/98

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • LG Frankfurt/Main, 08.12.2000 - 21 O 189/00

    Hoteleigener Sandstrand weg - Minderung?

  • OLG Koblenz, 03.11.2009 - 5 U 766/09

    Zurückweisung einer unbegründeten Berufung mit der Kostenfolge aus § 97 Abs. 1

  • LG Frankfurt/Main, 15.08.2008 - 24 S 87/07

    Geltendmachung von Reisegewährleistungsansprüchen: Wahrung der Ausschlussfrist

  • LG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 24 S 217/16

    Reisevertrag / Anspruchsanmeldung / Mängelanzeige

  • LG Frankfurt/Main, 26.07.2007 - 24 S 37/07

    Reisegewährleistung: Anforderungen an ein Anmeldungsschreiben für

  • AG Düsseldorf, 17.12.1984 - 47 C 647/84

    Rechtzeitige Anmeldung von Ansprüchen aus einem Reisevertrag; Vertraglich

  • LG Frankfurt/Main, 15.08.2008 - 24 587/07
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