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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.1957 - V ZR 19/56   

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BGH, 27.11.1957 - V ZR 19/56 (https://dejure.org/1957,1201)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1957 - V ZR 19/56 (https://dejure.org/1957,1201)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1957 - V ZR 19/56 (https://dejure.org/1957,1201)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 26, 110
  • NJW 1958, 343
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Frankfurt/Main, 08.10.1954 - 9 T 154/54
    Auszug aus BGH, 27.11.1957 - V ZR 19/56
    Dieser Werdegang der gesetzlichen Regelung (vgl. dazu auch LG Frankfurt NJW 1955, 267) spricht gegen die Auffassung, daß der Wille des Gesetzgebers dahin gegangen sei, dem Schuldner, der sich auf Grund der Vorschriften der §§ 82 ff BVFG gegen die Zwangsvollstreckung aus einem vor der Vertreibung bezw.

    Nicht zu beanstanden ist ferner, daß das Berufungsgericht dahingestellt gelassen hat, ob die Tatsache, daß der Kläger im Besitz des Vertriebenenausweises B und des Flüchtlingsausweises C ist (§ 15 BVFG), einen für alle Behörden bindenden Nachweis schafft oder ob durch diese Ausweise lediglich, eine beweiserhebliche Vermutung begründet werde, deren Richtigkeit durch die ordentlichen Gerichte nachgeprüft werden kann (vgl. dazu jetzt § 15 Abs. 5 BVFG in der Fassung vom 14. August 1957 und - außer den Schrifttums- und Rechtsprechungsnachweisungen des angefochtenen Urteils - einerseits Leitreiter, BVFG Anm. zu § 15; Schmidt NJW 1955, 1803; andererseits Werber/Bode/Ehrenforth, Erläuterungsbuch 1954 § 15 BVFG Anm. 1; Saage, Schuldenregelung § 82 Anm. II 1 b, S. 20; Bettermann NJW 1956, 386; OLG Hamm NJW 1956, 1567; von Kopp, Bundesvertriebenengesetz 1957 § 15 Anm. 6; OLG Stuttgart DÖV 1957, 58).

  • BVerwG, 24.09.1954 - IV C 31.54
    Auszug aus BGH, 27.11.1957 - V ZR 19/56
    Für die Annahme einer solchen Zwangslage ist es im übrigen nicht erforderlich, daß eine Bedrohung objektiv vorgelegen hat, vielmehr genügt bereits die subjektive Gefährdung, d.h. ein sich aus inneren Vorgängen - z.B. Angst, gerechtfertigten Besorgnissen, Gewissensnöten usw. - ergebender Zwang (BVerwG NJW 1955, 518 Nr. 32 und 962 Nr. 22).
  • BGH, 09.02.1955 - IV ZR 153/54

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 27.11.1957 - V ZR 19/56
    Eine Vertretung des ordentlichen Vorsitzenden im Falle seiner Verhinderung ist aber nach §§ 117, 66 GVG zulässig, sofern es sich nur um eine vorübergehende Vertretung handelt (BGHZ 15, 135, 138 ff) und der ordentliche Vorsitzende einen richtungweisenden Einfluß auf die Rechtsprechung des Senats auszuüben vermag und tatsächlich ausübt (BGHZ 9, 291, 292; 10, 130, 131 f; 15, 135, 137; 16, 254, 256; 20, 355, 359, 362).
  • BGH, 12.05.1956 - IV ZR 86/55

    Ordnungsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 27.11.1957 - V ZR 19/56
    Eine Vertretung des ordentlichen Vorsitzenden im Falle seiner Verhinderung ist aber nach §§ 117, 66 GVG zulässig, sofern es sich nur um eine vorübergehende Vertretung handelt (BGHZ 15, 135, 138 ff) und der ordentliche Vorsitzende einen richtungweisenden Einfluß auf die Rechtsprechung des Senats auszuüben vermag und tatsächlich ausübt (BGHZ 9, 291, 292; 10, 130, 131 f; 15, 135, 137; 16, 254, 256; 20, 355, 359, 362).
  • BGH, 23.04.1953 - III ZR 298/52

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 27.11.1957 - V ZR 19/56
    Eine Vertretung des ordentlichen Vorsitzenden im Falle seiner Verhinderung ist aber nach §§ 117, 66 GVG zulässig, sofern es sich nur um eine vorübergehende Vertretung handelt (BGHZ 15, 135, 138 ff) und der ordentliche Vorsitzende einen richtungweisenden Einfluß auf die Rechtsprechung des Senats auszuüben vermag und tatsächlich ausübt (BGHZ 9, 291, 292; 10, 130, 131 f; 15, 135, 137; 16, 254, 256; 20, 355, 359, 362).
  • BGH, 26.06.1953 - V ZR 185/52

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 27.11.1957 - V ZR 19/56
    Eine Vertretung des ordentlichen Vorsitzenden im Falle seiner Verhinderung ist aber nach §§ 117, 66 GVG zulässig, sofern es sich nur um eine vorübergehende Vertretung handelt (BGHZ 15, 135, 138 ff) und der ordentliche Vorsitzende einen richtungweisenden Einfluß auf die Rechtsprechung des Senats auszuüben vermag und tatsächlich ausübt (BGHZ 9, 291, 292; 10, 130, 131 f; 15, 135, 137; 16, 254, 256; 20, 355, 359, 362).
  • BGH, 28.10.1954 - III ZR 197/51

    Ordnungsmäßiger Vorsitz im Gericht

    Auszug aus BGH, 27.11.1957 - V ZR 19/56
    Eine Vertretung des ordentlichen Vorsitzenden im Falle seiner Verhinderung ist aber nach §§ 117, 66 GVG zulässig, sofern es sich nur um eine vorübergehende Vertretung handelt (BGHZ 15, 135, 138 ff) und der ordentliche Vorsitzende einen richtungweisenden Einfluß auf die Rechtsprechung des Senats auszuüben vermag und tatsächlich ausübt (BGHZ 9, 291, 292; 10, 130, 131 f; 15, 135, 137; 16, 254, 256; 20, 355, 359, 362).
  • BGH, 30.10.1957 - V ZR 195/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.11.1957 - V ZR 19/56
    Damit erübrigt sich auch eine Stellungnahme zu den Erörterungen des angefochtenen Urteils über § 529 Abs. 2 und 3 ZPO (vgl. BGH NJW 1955, 707 Nr. 3 sowie das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 30. Oktober 1957, V ZR 195/56) und über § 767 Abs. 3 ZPO, sowie zu den Einwendungen, welche die Revision in diesem Zusammenhang erhebt.
  • BGH, 18.01.1955 - I ZR 119/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.11.1957 - V ZR 19/56
    Damit erübrigt sich auch eine Stellungnahme zu den Erörterungen des angefochtenen Urteils über § 529 Abs. 2 und 3 ZPO (vgl. BGH NJW 1955, 707 Nr. 3 sowie das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 30. Oktober 1957, V ZR 195/56) und über § 767 Abs. 3 ZPO, sowie zu den Einwendungen, welche die Revision in diesem Zusammenhang erhebt.
  • RG, 03.06.1918 - IV 11/18

    Abtretung und Pfändung des Pflichtteilsanspruchs

    Auszug aus BGH, 27.11.1957 - V ZR 19/56
    Aus diesem Grunde vermag auch der Hinweis der Revision, daß grundsätzlich neben der Erinnerung des § 766 ZPO eine Klageerhebung vor dem Prozeßgericht ausgeschlossen sei (RGZ 93, 74, 77 f), in Fällen der hier vorliegenden Art nicht zu überzeugen; denn dieser Grundsatz findet nur dann Anwendung, wenn der Schuldner sich gegen die Vollstreckbarkeit des Titels als solche wendet, nicht aber bei Einwendungen, die er aus seiner materiellen Rechtsstellung herleitet (RGZ 66, 233, 234).
  • OLG Hamm, 18.07.1956 - 18 U 222/55
  • RG, 21.06.1907 - VII 410/06

    Pfändung von Rentenforderungen. Verzugszinsen.

  • RG, 13.07.1893 - VI 126/93

    Verhandlung zur Sache im Termine zur Fortsetzung der Verhandlung.

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Rechtsprechung
   BGH, 13.12.1956 - VII ZR 19/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,6322
BGH, 13.12.1956 - VII ZR 19/56 (https://dejure.org/1956,6322)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1956 - VII ZR 19/56 (https://dejure.org/1956,6322)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1956 - VII ZR 19/56 (https://dejure.org/1956,6322)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.12.1953 - II ZR 41/53

    Hilfsrichter beim Oberlandesgericht

    Auszug aus BGH, 13.12.1956 - VII ZR 19/56
    Es ist ihr auch gestattet, in Zeiten starken Geschäftsgangs einer nicht vorauszusehenden Arbeitsvermehrung durch Einberufung von Hilfsrichtern für einen vorübergehenden Zeitraum zu begegnen (BGHZ 12, 1; 20, 209; 20, 250 und die dort angeführten Entscheidungen; ferner II ZE 169/55 vom 9. Juli 1956; II ZR 166/54 vom 26. März 1956 = NJW S 871).
  • BGH, 15.11.1956 - III ZR 84/55

    Unzulässige Mitwirkung eines Hilfsrichters

    Auszug aus BGH, 13.12.1956 - VII ZR 19/56
    Für die Bewältigung der dauernd anfallenden Geschäfte sind vielmehr die nötigen Richterplanstellen zu schaffen, vor allem aber die vorhandenen Planstellen zu besetzen (so auch das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil III ZR 84/55 vom 15. November 1956).
  • BGH, 12.03.1956 - II ZR 91/55

    Unzulässige Mitwirkung von Hilfsrichtern

    Auszug aus BGH, 13.12.1956 - VII ZR 19/56
    Es ist ihr auch gestattet, in Zeiten starken Geschäftsgangs einer nicht vorauszusehenden Arbeitsvermehrung durch Einberufung von Hilfsrichtern für einen vorübergehenden Zeitraum zu begegnen (BGHZ 12, 1; 20, 209; 20, 250 und die dort angeführten Entscheidungen; ferner II ZE 169/55 vom 9. Juli 1956; II ZR 166/54 vom 26. März 1956 = NJW S 871).
  • BGH, 29.09.1955 - 3 StR 463/54
    Auszug aus BGH, 13.12.1956 - VII ZR 19/56
    Ob eine vorübergehende Beschäftigung von Amts- oder Landgerichtsräten an einem Oberlandesgericht auch ohne diese Voraussetzungen zu dem Zwecke zulässig ist, sie auf ihre Eignung für die Tätigkeit eines Kammervorsitzenden oder Oberlandesgerichtsrats zu erproben (vgl. BGHSt 8, 159 [160]), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 26.03.1956 - II ZR 166/54

    Unzulässige Mitwirkung von Hilfsrichtern

    Auszug aus BGH, 13.12.1956 - VII ZR 19/56
    Es ist ihr auch gestattet, in Zeiten starken Geschäftsgangs einer nicht vorauszusehenden Arbeitsvermehrung durch Einberufung von Hilfsrichtern für einen vorübergehenden Zeitraum zu begegnen (BGHZ 12, 1; 20, 209; 20, 250 und die dort angeführten Entscheidungen; ferner II ZE 169/55 vom 9. Juli 1956; II ZR 166/54 vom 26. März 1956 = NJW S 871).
  • BGH, 27.05.1957 - VII ZR 286/56
    Ob und inwieweit darüber hinaus Hilfsrichter auch zum Zwecke der Erprobung herangezogen werden können (vgl. BGHSt 8, 159, 160 und Urt. des Senats vom 13. Dezember 1956 - VII ZR 19/56 -), bedarf hier keiner Entscheidung, da ein solcher Fall nicht vorliegt.
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