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   BGH - VII ZR 478/21   

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BGH - VII ZR 478/21 (https://dejure.org/9999,137638)
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Kurzfassungen/Presse


    Vor Ergehen der Entscheidung:


  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    "Dieselverfahren"; Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.2022 - VII ZR 422/21

    "Dieselverfahren"; Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist

    Auszug aus BGH - VII ZR 478/21
    Im Verfahren VII ZR 422/21 erwarb der zwischenzeitlich verstorbene Ehemann der Klägerin im Dezember 2011 einen neuen Pkw Audi Q5 2.0 TDI zum Preis von 54.000 EUR.

    VII ZR 422/21.

  • OLG Stuttgart, 13.04.2021 - 12 U 327/20

    Diesel-Abgasskandal: Beginn der Verjährungsfrist

    Auszug aus BGH - VII ZR 478/21
    Oberlandesgericht Stuttgart - Urteil vom 13. April 2021 - 12 U 327/20.
  • BGH - VII ZR 437/21 (anhängig)

    "Dieselverfahren"; Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist

    Auszug aus BGH - VII ZR 478/21
    Der Kläger im Verfahren VII ZR 437/21 erwarb im November 2010 einen gebrauchten, von der Beklagten hergestellten Pkw VW Passat Variant zum Preis von 18.900 EUR.
  • OLG Koblenz, 18.10.2022 - 3 U 758/22

    Diesel-Abgasverfahren: Anforderungen an die gerichtliche Prozessleitung in

    Auch die vom Bundesgerichtshof in Folge des Schlussantrags aufgehobenen bzw. verschobenen Termine in den Verfahren VII ZR 437/21, VII ZR 478/21 und VIa ZR 335/21 geben schon deshalb für eine Aussetzung keinen Anlass, weil es sich um Verfahren handelt, die andere Motoren anderer Hersteller betreffen und die Sachverhalte daher bezogen auf die hier relevanten Fragen nicht vergleichbar sind.
  • OLG Frankfurt, 03.03.2023 - 19 U 222/22

    Dieselskandal: Kein Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen im

    Zudem sind die in Bezug genommenen Verfahren allein schon deshalb nicht ansatzweise mit dem vorliegenden Rechtsstreit vereinbar, weil sich dort die Beklagte jeweils gegen im Ergebnis klagestattgebende Berufungsurteile wendet und es in den Verfahren VII ZR 437/21 und VII ZR 478/21 um den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist geht.
  • OLG Naumburg, 20.10.2022 - 9 U 11/22
    Die vom Bundesgerichtshof in Textform veröffentlichten Terminhinweise zu den Az. VII ZR 412/21, VII ZR 437/21 und VII ZR 478/21 lassen nicht erkennen, aus welchen Gründen die Verhandlungstermine aufgehoben worden sind.
  • BGH - VII ZR 437/21 (anhängig)

    "Dieselverfahren"; Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist

    Der Kläger im Verfahren VII ZR 478/21 erwarb im Oktober 2014 einen gebrauchten, von der Beklagten hergestellten Pkw VW Sharan 2.0 TDI zum Preis von 29.500 EUR.
  • OLG Koblenz, 24.10.2022 - 10 W 423/22
    Auch die vom Bundesgerichtshof in Folge des Schlussantrags aufgehobenen bzw. verschobenen Termine in den Verfahren VII ZR 437/21, VII ZR 478/21 und VIa ZR 335/21 geben schon deshalb für eine Aussetzung keinen Anlass, weil es sich um Verfahren handelt, die andere Motoren anderer Hersteller betreffen und die Sachverhalte daher bezogen auf die hier relevanten Fragen nicht vergleichbar sind.
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