Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 25.02.2004 - VII-Verg 62/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- oeffentliche-auftraege.de
Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03
Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit …
- OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - Verg 33/01
Kostenentscheidung im Nachprüfungsverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2004 - Verg 62/03
Die genannten Vorschriften sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur im Fall einer Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, sondern ebenfalls anzuwenden, wenn der Antragsteller - wie im vorliegenden Fall - den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 9.8.2001, Az, Verg 1/01, vom 19.2.2002, Az. Verg 33/01, und vom 9.12.2002, Az. Verg 35/02). - OLG Düsseldorf, 09.08.2001 - Verg 1/01
Vergaberecht - Anwaltskosten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2004 - Verg 62/03
Die genannten Vorschriften sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur im Fall einer Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, sondern ebenfalls anzuwenden, wenn der Antragsteller - wie im vorliegenden Fall - den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 9.8.2001, Az, Verg 1/01, vom 19.2.2002, Az. Verg 33/01, und vom 9.12.2002, Az. Verg 35/02). - OLG Düsseldorf, 09.12.2002 - Verg 35/02
Kostentragungspflicht nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2004 - Verg 62/03
Die genannten Vorschriften sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur im Fall einer Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, sondern ebenfalls anzuwenden, wenn der Antragsteller - wie im vorliegenden Fall - den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 9.8.2001, Az, Verg 1/01, vom 19.2.2002, Az. Verg 33/01, und vom 9.12.2002, Az. Verg 35/02). - VK Bund, 15.10.2003 - VK 2-104/03
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2004 - Verg 62/03
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15.10.2003 (VK 2 - 104/03) wird zurückgewiesen.
- OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
Festsetzung des Gegenstandswertes
Die genannten Vorschriften sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur im Fall einer Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, sondern ebenfalls anzuwenden, wenn der Antragsteller - wie im vorliegenden Fall - den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 9.8.2001, Az, Verg 1/01, vom 19.2.2002, Az. Verg 33/01, vom 9.12.2002, Az. Verg 35/02, und vom 25.2.2004, Az. VII - Verg 62/03). - VK Schleswig-Holstein, 07.04.2005 - VK-SH 6/05
Zur Kostentragung bei Antragsrücknahme.
Ein Unterliegen im Sinne von § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB liegt auch dann vor, wenn das Nachprüfungsverfahren vor der Entscheidung der Vergabekammer durch die Rücknahme des Nachprüfungsantrags sein Ende gefunden hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.2.2004 - VII-Verg 62/03 -, OLG Naumburg…, Beschluss vom 29.5.2001 - 1 Verg 5/01, IBR 2001, S. 578). - OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 14/02
Festsetzung des Gegenstandswertes
Die genannten Vorschriften sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur im Fall einer Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, sondern ebenfalls anzuwenden, wenn der Antragsteller - wie im vorliegenden Fall - den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 9.8.2001, Az, Verg 1/01, vom 19.2.2002, Az. Verg 33/01, vom 9.12.2002, Az. Verg 35/02, und vom 25.2.2004, Az. VII - Verg 62/03). - VK Schleswig-Holstein, 26.07.2004 - VK-SH 18/04
Kostenermäßigung aus Billigkeit
Ein Unterliegen im Sinne von § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB liegt auch dann vor, wenn das Nachprüfungsverfahren vor der Entscheidung der Vergabekammer durch die Rücknahme des Nachprüfungsantrags sein Ende gefunden hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2004 - VII-Verg 62/03 -, OLG Naumburg…, Beschluss vom 29.05.2001 - 1 Verg 5/01, IBR 2001, S. 578).
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