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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.12.1959 - VII B 103.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,1548
BVerwG, 02.12.1959 - VII B 103.59 (https://dejure.org/1959,1548)
BVerwG, Entscheidung vom 02.12.1959 - VII B 103.59 (https://dejure.org/1959,1548)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 1959 - VII B 103.59 (https://dejure.org/1959,1548)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.10.1959 - VII C 63.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1959 - VII B 103.59
    Gegen diese Regelung sind, wie der entscheidende Senat in einer Entscheidung vom 16. Oktober 1959 - BVerwG VII C 63.59 - ausgesprochen hat, verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG -, nicht zu erheben.
  • BVerwG, 20.10.1955 - I C 156.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1959 - VII B 103.59
    Damit ist zugleich die vom Kläger in der Beschwerdeschrift als klärungsbedürftig bezeichnete Frage bejaht, daß auch eine Vielzahl kleinerer Gesetzesverletzungen, die, jeweils für sich allein betrachtet, noch keine ausreichende Grundlage für eine Entziehung der Gewerbeerlaubnis bieten würden, in ihrer Häufung eine solche Maßnahme rechtfertigen können, wenn sie einen Hang zur Nichtbeachtung geltender Vorschriften erkennen lassen (vgl. hierzu auch BVerwGE 2, 259 für die Entziehung der Fahrererlaubnis).
  • BVerwG, 15.06.1954 - I C 58.53
    Auszug aus BVerwG, 02.12.1959 - VII B 103.59
    Daß die Annahme der Unzuverlässigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 GaststG nicht auf die dort nur beispielhaft genannten Fälle beschränkt ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in einer Entscheidung vom 15. Juni 1954 (BVerwGE 1, 157) unter Hinweis auf den Wortlaut und die Entstehungsgeschichte des Gesetzes klargestellt.
  • BVerwG, 31.01.1964 - VII B 162.63

    Entziehung der Gewerbeerlaubnis einer Gaststätte wegen Vorliegens einer Vielzahl …

    Sie stehen vielmehr in Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Entscheidungen vom 2. Dezember 1959 - BVerwG VII B 103.59 - [GewArch. 1961 S. 85], vom 27. Mai 1960 - BVerwG VII C 65.59 - [GewArch. 1961 S. 40] und vom 21. August 1961 - BVerwG VII B 83.61 - [GewArch. 1962 S. 101]), der zufolge auch eine Vielzahl kleinerer Gesetzesverletzungen, die, jeweils für sich allein betrachtet, noch keine ausreichende Grundlage für eine Entziehung der Gewerbeerlaubnis bieten würden, in ihrer Häufung eine solche Maßnahme rechtfertigen kann, wenn sie einen Hang zur Nichtbeachtung geltender Vorschriften erkennen lassen.
  • BVerwG, 05.11.1962 - VII B 103.62

    Rechtsmittel

    Durch diese Rechtsprechung ist bereits grundsätzlich geklärt, daß ein Mangel an Zuverlässigkeit schon aus einer Vielzahl von Gesetzesverletzungen gefolgert werden kann, selbst wenn diese - eine jede einzeln nur für sich allein betrachtet - nicht besonders schwerwiegend sein mögen, aber gerade aus der Häufung der Verfehlungen erkennbar wird, daß der Gewerbetreibende nach seiner charakterlichen Veranlagung nicht gewillt ist, sich in die staatliche Ordnung einzufügen, sich vielmehr aus eigennützigem Gewinnstreben unbedenklich immer von neuem über die im Interesse der Allgemeinheit erlassenen Vorschriften hinwegsetzt und durch dieses Verhalten beweist, daß er zu einer diesen Interessen Rechnung tragenden einwandfreien Betriebsführung nicht gewillt oder nicht in der Lage ist (vgl. hierzu die im Anschluß an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1955 - BVerwGE 2, 259 - ergangenen Entscheidungen des beschließenden Senats vom 2. Dezember 1959 - BVerwG VII B 103.59 - [GewArch. 1959/60 S. 184] , vom 27. Mai 1960 - BVerwG VII C 65.59 - [GewArch. 1961 S. 40] und vom 21. August 1961 - BVerwG VII B 83.61 - [GewArch. 1962 S. 101]).
  • BVerwG, 31.01.1964 - VII B 175.63
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Entscheidungen vom 2. Dezember 1959 - BVerwG VII B 103.59 - [GewArch. 1961 S. 85] , vom 27. Mai 1960 - BVerwG VII C 65.59 - [GewArch. 1961 S. 40] und vom 21. August 1961 - BVerwG VII B 83.61 - [GewArch. 1962 S. 101]) kann auch eine Vielzahl kleinerer Gesetzesverletzungen, die, jeweils für sich allein betrachtet, noch keine ausreichende Grundlage für eine Entziehung der Gewerbeerlaubnis bieten würden, in ihrer Häufung eine solche Maßnahme rechtfertigen, wenn sie einen Hang zur Nichtbeachtung geltender Vorschriften erkennen lassen.
  • BVerwG, 21.08.1961 - VII B 83.61

    Entziehung der Schankerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit der Erlaubnisinhaberin und …

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch hinreichend geklärt, daß auch eine Vielzahl kleinerer Gesetzesverletzungen, die - jeweils für sich allein betrachtet - noch keine ausreichende Grundlage für eine Entziehung der Gewerbeerlaubnis bieten würden, in ihrer Häufung eine solche Maßnahme rechtfertigen können, wenn sie einen Hang zur Nichtbeachtung geltender Vorschriften erkennen lassen (Entscheidungen vom 20. Oktober 1955 - BVerwGE 2, 259 -, vom 2. Dezember 1959 - BVerwG VII B 103.59 - [GewArch. 1959/60 S. 184] und vom 27. Mai 1960 - BVerwG VII C 65.59 - [GewArch. 1961 S. 40]).
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