Rechtsprechung
| BFH, 13.01.2009 - VII B 108/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StBerG § 46 Abs. 2; FGO § 116 Abs. 3
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage nach der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Bestellung zum Steuerberater wegen Vermögensverfalls - datenbank.nwb.de
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 09.04.2008 - 2 K 1796/07
- BFH, 13.01.2009 - VII B 108/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BFH, 04.12.2007 - VII R 64/06
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Überschuldung
Auszug aus BFH, 13.01.2009 - VII B 108/08
Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats können vertragliche Beschränkungen des angestellten Steuerberaters im Hinblick auf Treuhänder- oder Verwaltungsbefugnisse über Gelder oder sonstige Vermögenswerte der Mandanten nur geeignet sein, den Entlastungsbeweis zu erbringen, wenn ihre Einhaltung auch wirksam kontrolliert werden kann (Senatsurteil vom 4. Dezember 2007 VII R 64/06, BFHE 220, 558, BStBl II 2008, 401).Diese Würdigung des FG steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats, wonach eine konkrete Gefährdung von Auftraggeberinteressen nicht verneint werden kann, wenn festgestellt worden ist, dass der Steuerberater in sonstigen geschäftlichen oder auch eigenen Angelegenheiten unzuverlässig ist und sich an gesetzliche Vorgaben nicht hält, denn in diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit, dass er unter dem Druck seiner Vermögenslosigkeit auch Mandanteninteressen verletzt, so groß, dass von einer konkreten Gefährdung von Auftraggeberinteressen auszugehen ist (Senatsurteil in BFHE 220, 558, BStBl II 2008, 401, m.w.N.).
- BFH, 28.08.2003 - VII B 79/02
Widerruf der Bestellung als Steuerberater, Insolvenzverfahren
Auszug aus BFH, 13.01.2009 - VII B 108/08
Dementsprechend hat der Senat bereits entschieden, dass allein die Möglichkeit, die wirtschaftliche Situation des in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu bereinigen, noch nicht zur Folge hat, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse nunmehr als geordnet zu betrachten wären (Senatsbeschluss vom 28. August 2003 VII B 79/02, BFH/NV 2004, 90). - BFH, 27.08.2008 - VII B 16/08
Widerruf der Bestellung als Steuerbevollmächtigter wegen Vermögensverfalls - …
Auszug aus BFH, 13.01.2009 - VII B 108/08
Es kann daher nicht darauf ankommen, ob der Insolvenzverwalter die weitere berufliche Tätigkeit des Steuerberaters während des Insolvenzverfahrens freigegeben hat, denn diese Entscheidung des Insolvenzverwalters erfolgt nicht nach berufsrechtlichen Gesichtspunkten und führt auch nicht zur Bereinigung der wirtschaftlichen Situation des in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters (…Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 2006 VII B 141/05, BFH/NV 2006, 983; vom 27. August 2008 VII B 16/08, BFH/NV 2008, 2064). - BFH, 24.01.2006 - VII B 141/05
Steuerberater: Widerruf der Bestellung, Vermögensverfall
Auszug aus BFH, 13.01.2009 - VII B 108/08
Es kann daher nicht darauf ankommen, ob der Insolvenzverwalter die weitere berufliche Tätigkeit des Steuerberaters während des Insolvenzverfahrens freigegeben hat, denn diese Entscheidung des Insolvenzverwalters erfolgt nicht nach berufsrechtlichen Gesichtspunkten und führt auch nicht zur Bereinigung der wirtschaftlichen Situation des in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters (Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 2006 VII B 141/05, BFH/NV 2006, 983;… vom 27. August 2008 VII B 16/08, BFH/NV 2008, 2064).
- BFH, 20.04.2010 - VII B 235/09
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
Die vom Insolvenzverwalter erklärte Freigabe der weiteren beruflichen Tätigkeit des Steuerberaters während des Insolvenzverfahrens beruht --wie das FG zutreffend erkannt hat-- nicht auf berufsrechtlichen Gesichtspunkten und führt auch nicht zur Bereinigung der wirtschaftlichen Situation des in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters (…vgl. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2008, 2064; vom 13. Januar 2009 VII B 108/08, BFH/NV 2009, 794). - FG Hamburg, 21.01.2020 - 6 K 232/19
Widerruf der Bestellung als Steuerberater nach Insolvenz
Die vom Insolvenzverwalter erklärte Freigabe der weiteren beruflichen Tätigkeit des Klägers während des Insolvenzverfahrens führt nicht zur Bereinigung der wirtschaftlichen Situation des in Vermögensverfall geratenen Klägers (vgl. BFH…, Beschluss vom 27. August 2008, VII B 16/08, BFH/NV 2008, 2064; vom 13. Januar 2009, VII B 108/08, BFH/NV 2009, 794). - FG Berlin-Brandenburg, 25.11.2009 - 12 K 12120/09
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Möglichkeit …
Denn ist aus der Verletzung eigener Verpflichtungen in der Vergangenheit eine konkrete Gefährdung der Auftraggeberinteressen zu befürchten, erübrigt sich eine Beweisaufnahme zu der Frage, ob die Tätigkeit des Steuerberaters in hinreichendem Umfang kontrolliert wird (ebenso: BFH, Beschluss vom 13.01.2009 - VII B 109/08, BFH/NV 2009, 794 [795]).
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