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Rechtsprechung
   BFH, 27.06.2007 - VII B 11/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,18010
BFH, 27.06.2007 - VII B 11/07 (https://dejure.org/2007,18010)
BFH, Entscheidung vom 27.06.2007 - VII B 11/07 (https://dejure.org/2007,18010)
BFH, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - VII B 11/07 (https://dejure.org/2007,18010)
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  • Judicialis

    AO § 95; ; AO § 284 Abs. 1; ; AO § 284 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 284 Abs. 1 Nr. 2; ; AO § 284 Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.05.2002 - VII B 52/01

    Grundsätzliche Bedeutung; eidesstattliche Versicherung

    Auszug aus BFH, 27.06.2007 - VII B 11/07
    Das FG hat --wie die Klägerin selbst einräumt-- die ständige Rechtsprechung des Senats zu den rechtlichen Voraussetzungen der Anforderung eines Vermögensverzeichnisses und der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 284 AO zu Grunde gelegt (zum Beispiel die Entscheidung des Senats vom 14. Mai 2002 VII B 52/01, BFH/NV 2002, 1413).

    Nach ständiger Rechtsprechung muss sich die Finanzbehörde nicht einmal mit einer freiwillig nach § 95 AO angebotenen Versicherung an Eides statt begnügen, statt nach § 284 AO vorzugehen (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2002, 1413).

  • BFH, 28.06.2002 - III B 28/02

    NZB; BFH-Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.; Anspruch auf …

    Auszug aus BFH, 27.06.2007 - VII B 11/07
    Die Beschwerde bietet auch keine Anhaltspunkte dafür, noch sind solche sonst ersichtlich, dass das Urteil des FG an einem schwerwiegenden Fehler leidet, der ausnahmsweise die Zulassung der Revision erfordert (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2003 III B 15/03, BFH/NV 2004, 166; vom 28. Juni 2002 III B 28/02, BFH/NV 2002, 1474).
  • BFH, 29.10.2003 - III B 15/03

    Dauernutzung einer Ferienwohnung

    Auszug aus BFH, 27.06.2007 - VII B 11/07
    Die Beschwerde bietet auch keine Anhaltspunkte dafür, noch sind solche sonst ersichtlich, dass das Urteil des FG an einem schwerwiegenden Fehler leidet, der ausnahmsweise die Zulassung der Revision erfordert (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2003 III B 15/03, BFH/NV 2004, 166;… vom 28. Juni 2002 III B 28/02, BFH/NV 2002, 1474).
  • BFH, 07.06.2006 - VII B 273/05

    Schuldnerschutz bei Anforderung von Vermögensverzeichnis und eidesstattlicher …

    Auszug aus BFH, 27.06.2007 - VII B 11/07
    Im Übrigen entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass die mit der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis verbundenen beruflichen Konsequenzen des Entzuges einer Berufszulassung grundsätzlich nicht zu einer Ermessensbeschränkung führen, weil der Gesetzgeber die Gefährdung der wirtschaftlichen und sozialen Existenz bei Abfassung des § 284 Abs. 3 AO gekannt und bewusst in Kauf genommen hat (Senatsbeschluss vom 7. Juni 2006 VII B 273/05, BFH/NV 2006, 1787, m.w.N.).
  • BFH, 09.08.2006 - VII B 238/05

    Eidesstattliche Versicherung

    Auszug aus BFH, 27.06.2007 - VII B 11/07
    Umso weniger reichen die Angaben in einem Erlassantrag aus, um sicherzustellen, dass der Vollstreckungsschuldner sämtliche Vermögenswerte korrekt angegeben hat (Senatsbeschluss vom 9. August 2006 VII B 238/05, BFH/NV 2006, 2227).
  • BFH, 14.10.1992 - III B 16/92

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 27.06.2007 - VII B 11/07
    Dies vermag die Zulassung der Revision nach ständiger Rechtsprechung nicht zu rechtfertigen (BFH-Beschlüsse vom 14. Oktober 1992 III B 16/92, BFH/NV 1993, 546, …und vom 19. September 1994 VIII B 110/93, BFH/NV 1995, 243).
  • BFH, 19.09.1994 - VIII B 110/93

    Abweisung der Revision

    Auszug aus BFH, 27.06.2007 - VII B 11/07
    Dies vermag die Zulassung der Revision nach ständiger Rechtsprechung nicht zu rechtfertigen (…BFH-Beschlüsse vom 14. Oktober 1992 III B 16/92, BFH/NV 1993, 546, und vom 19. September 1994 VIII B 110/93, BFH/NV 1995, 243).
  • FG Hamburg, 20.04.2009 - 3 K 152/08

    Rechtmäßigkeit einer seitens des Finanzamtes erfolgten Ladung zur Abgabe einer …

    a) aa) Der Bundesfinanzhof - BFH - hat wiederholt entschieden, dass sich das Finanzamt in der Regel nicht mit freiwillig abgegebenen Vermögensverzeichnissen begnügen muss, sondern grundsätzlich die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im Verfahren gemäß § 284 Abs. 3 AO verlangen kann (ausführlich und näher BFH…, Beschluss vom 14.05.2002, VII B 52/01, BFH/NV 2002, 1413, [...] Rn. 9 mit zahlreichen Nachweisen zur verfestigten Rechtsprechung; nochmals bestätigt BFH, Beschluss vom 27.06.2007, VII B 11/07, [...]).
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