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Rechtsprechung
   BFH, 09.01.1990 - VII B 111/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5086
BFH, 09.01.1990 - VII B 111/89 (https://dejure.org/1990,5086)
BFH, Entscheidung vom 09.01.1990 - VII B 111/89 (https://dejure.org/1990,5086)
BFH, Entscheidung vom 09. Januar 1990 - VII B 111/89 (https://dejure.org/1990,5086)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.07.1988 - VII R 83/87

    Zum Umfang der Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer und Säumniszuschläge

    Auszug aus BFH, 09.01.1990 - VII B 111/89
    Ein entsprechender Sachvortrag in der Beschwerdeschrift wäre insbesondere deshalb geboten gewesen, weil das FG bei seiner Entscheidung von dem normalen Geschehensablauf ausgegangen ist, wie er regelmäßig den Fällen der Geschäftsführerhaftung für die Lohnsteuer zugrunde liegt (keine Entlastung des Geschäftsführers bei Übertragung der steuerlichen Pflichten auf Angestellte der Gesellschaft, tatsächliche Auszahlung der Löhne in der den Lohnsteueranmeldungen entsprechenden Höhe, Beschränkung der Haftung für die Lohnsteuer der Höhe nach bei nicht ausreichenden Zahlungsmitteln nur in Ausnahmefällen gemäß Urteil des Senats in BFHE 153, 512, BStBl II 1988, 859).
  • BFH, 25.11.1999 - I B 34/99

    Auskunft des Bundesamtes für Finanzen

    Wird mangelnde Sachaufklärung mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne Beweisantritt von Amts wegen aufklären müssen (hier: Erkenntnisquellen des BfF), so ist für eine ordnungsmäßige Verfahrensrüge die genaue Angabe des Beweismittels erforderlich, die das FG nicht erhoben hat, deren Erhebung sich ihm aber ohne besonderen Antrag als noch erforderlich hätte aufdrängen müssen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 1990 VII B 111/89, BFH/NV 1990, 715;… vom 8. Juli 1992 II B 66/92, BFH/NV 1993, 181;… vom 18. Juli 1994 III B 63/94, BFH/NV 1995, 139).
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