Rechtsprechung
| BFH, 09.01.1992 - VII B 113/91 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Sinn und Zweck einer Gegenvorstellung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BFH, 27.03.1986 - I E 1/86
Begriffliche Bedeutung einer Gegenvorstellung
Auszug aus BFH, 09.01.1992 - VII B 113/91
Unter einer Gegenvorstellung ist eine Eingabe zu verstehen, durch die ein Gericht veranlaßt werden soll, eine von ihm erlassene Entscheidung abzuändern (BFH-Beschluß vom 27. März 1986 I E 1/86, BFH/NV 1986, 483 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
- BFH, 06.11.1995 - III B 135/95
Möglichkeit eines Rechtsmittels gegen die nach Erledigung der Hauptsache zu …
Sein Begehren, eine Änderung des Kostenbeschlusses deshalb zu erreichen, weil das FG irrtümlich die im Einspruchsverfahren vorgelegte Bestätigung seiner Ehefrau nicht berücksichtigt hat, weist vielmehr hinreichend deutlich darauf hin, daß er nicht eine unzulässige Beschwerde, sondern den verfahrensrechtlich nicht vorgesehenen formlosen Rechtsbehelf der Gegenvorstellung erhoben hat, mit der das FG veranlaßt werden soll, die von ihm erlassene formell rechtskräftige Entscheidung abzuändern (BFH-Beschluß vom 9. Januar 1992 VII B 113/91, BFH/NV 1992, 765).Das Verfahren ist in den Registern zu löschen, da ein Rechtsmittel oder ein formloser Rechtsbehelf zum BFH nicht vorliegt (BFH-Beschluß in BFH/NV 1992, 765).
- BFH, 20.11.2007 - I B 172/07
Beschwerde und Gegenvorstellung gegen Beschluss des FG wegen Aussetzung der …
Denn die Gegenvorstellung richtet sich nur an das Gericht, das die mit ihr beanstandete Entscheidung erlassen hat (…Senatsbeschlüsse vom 27. März 1986 I E 1/86, BFH/NV 1986, 483;… in BFH/NV 2005, 223), und hat keinen Devolutiveffekt (BFH-Beschluss vom 9. Januar 1992 VII B 113/91; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Vor §§ 115-134 Rz 55 FGO). - BFH, 07.05.2001 - III B 10/01
Arbeitsverhältnis - Pensionszusage - Ehegatten - Einkommensteuer - Mündliche …
Vom Rechtsmittelsystem her scheidet mangels eines möglichen Devolutiveffekts gegen Entscheidungen eines letztinstanzlichen Gerichts das Rechtsmittel der Beschwerde aus (…BFH-Beschluss vom 5. November 1998 XI S 12/98, BFH/NV 1999, 641; ferner zu dieser Unterscheidung BFH-Beschluss vom 9. Januar 1992 VII B 113/91, BFH/NV 1992, 765;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., Vor § 115 FGO Tz. 9). - BFH, 07.01.1998 - X B 176/97 Über die Gegenvorstellung hat jedoch das Gericht zu entscheiden, das die angegriffene Entscheidung erlassen hat, also im Streitfall das FG (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 9. Januar 1992 VII B 113/91, BFH/NV 1992, 7 65;… Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Vor § 115 FGO Rz. 48).
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