Rechtsprechung
| BFH, 28.11.2005 - VII B 116/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nacherhebung von Einfuhrabgaben
- datenbank.nwb.de
Nacherhebung von Einfuhrabgaben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Saarland, 15.03.2005 - 2 K 248/00
- BFH, 28.11.2005 - VII B 116/05
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 10.10.1985 - 200/84
Daiber / Hauptzollamt Reutlingen
Auszug aus BFH, 28.11.2005 - VII B 116/05
Jedenfalls fehlt es --insbesondere in Anbetracht des EuGH-Urteils vom 10. Oktober 1985 Rs. 200/84 (EuGHE 1985, 3363)-- an schlüssigen Darlegungen der Beschwerde, weshalb diese Tarifierungsfrage klärungsbedürftig ist und ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt. - BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01
Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte …
Auszug aus BFH, 28.11.2005 - VII B 116/05
Sie vertritt und begründet lediglich ihre Ansicht, dass der Geschäftsführer der Klägerin den Irrtum der Zollbehörde bezüglich der Abfertigung der Fahrzeuge als Sammlungsstücke nicht mit hinreichender Sicherheit habe erkennen können und wendet sich damit gegen die materielle Richtigkeit der Entscheidung des FG, was jedoch nicht zur Zulassung der Revision führen kann, weil damit kein Zulassungsgrund gemäß § 115 Abs. 2 FGO dargetan wird (BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, m.w.N.). - BFH, 14.02.2002 - VII B 141/01
NZB; neues Zulassungsrecht; Wahrung der Einheitlichkeit der Rspr.
Auszug aus BFH, 28.11.2005 - VII B 116/05
Der neu gefasste Zulassungsgrund des § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO erfordert zwar neben den Fällen der Divergenz auch dann eine Entscheidung des BFH, wenn die einheitliche Beantwortung einer Rechtsfrage nur durch eine Entscheidung des BFH gesichert werden kann, weil beispielsweise dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts Fehler von so erheblichem Gewicht unterlaufen sind, dass sie, würden sie nicht von einem Rechtsmittelgericht korrigiert, geeignet wären, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (Senatsbeschluss vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798).
- EuGH, 27.06.1991 - C-348/89
Mecanarte-Metalurgica da Lagoa / Alfandega do Porto
Auszug aus BFH, 28.11.2005 - VII B 116/05
Die Beschwerde verkennt überdies, dass nur ein solcher Irrtum, der auf ein Handeln der zuständigen Behörde zurückzuführen ist (sog. "aktiver Irrtum") und der vom Abgabenschuldner nicht erkannt werden konnte, einen Anspruch auf Absehen von der Nacherhebung der Einfuhrabgaben begründet (Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 27. Juni 1991 Rs. C-348/89, EuGHE 1991, I-3277), und dass das FG im Streitfall bereits einen solchen "aktiven Irrtum" der Zollbehörde verneint hat, es somit nach Auffassung des FG auf die Frage der Erkennbarkeit des Irrtums gar nicht ankam. - BFH, 05.07.2002 - XI B 136/01
NZB; grundsätzliche Bedeutung; Sicherung einer einheitlichen Rspr.
Auszug aus BFH, 28.11.2005 - VII B 116/05
Hierzu ist der schlüssige Vortrag erforderlich, dass die angestrebte BFH-Entscheidung geeignet und notwendig ist, künftige unterschiedliche gerichtliche Entscheidungen über die betreffende Rechtsfrage zu verhindern (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Juli 2002 XI B 136/01, BFH/NV 2002, 1479, m.w.N.). - BFH, 17.06.1999 - VII R 55/98
Keine Nacherhebung bei Irrtum der Zollbehörde über Zollsatz
Auszug aus BFH, 28.11.2005 - VII B 116/05
Die Beschwerde macht insoweit geltend, dass nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Senatsurteil vom 17. Juni 1999 VII R 55/98, BFHE 189, 238) der Irrtum der Zollbehörde für den Beteiligten nicht erkennbar ist, wenn dieser den angewandten Zollsatz nur möglicherweise ("unter bestimmten Voraussetzungen") als den richtigen erkennen kann, eine weitere Vergewisserung über diese Voraussetzungen ihm aber nicht möglich ist.
- FG Hamburg, 11.12.2018 - 4 K 161/15
Zollrecht - Tarifrecht: Einreihung von Instantnudelgerichten mit frittierten …
Vielmehr muss der Irrtum auf ein Handeln der Zollbehörde zurückzuführen sein (BFH, Beschluss vom 28.11.2005, VII B 116/05, juris, Rn. 7; FG Hamburg…, Urteil vom 24.07.2017, 4 K 162/15, juris, Rn. 51). - FG Hamburg, 18.06.2019 - 4 K 179/16
Inhaltsgleich mit Urteil des FG Hamburg vom 18.06.2019 4 K 178/16 - Bemessung …
Vielmehr muss der Irrtum auf ein Handeln der Zollbehörde zurückzuführen sein (BFH, Beschluss vom 28. November 2005, VII B 116/05, in: juris). - FG Hamburg, 07.06.2023 - 4 K 58/14
Zoll - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Frischwasser- und Abwassertanks für …
Vielmehr muss der Irrtum auf ein Handeln der Zollbehörde zurückzuführen sein (BFH, Beschluss vom 28. November 2005, VII B 116/05, in: juris).
- FG Hamburg, 23.06.2017 - 4 K 74/16
Zollrecht: Nacherhebung von Antidumpingzoll auf Einfuhren von Schuhen mit …
Vielmehr muss der Irrtum auf ein Handeln der Zollbehörde zurückzuführen sein (BFH, Beschluss vom 28.11.2005, VII B 116/05, in: juris). - FG Hamburg, 18.06.2019 - 4 K 177/16
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Hamburg vom 18.06.2019 4 K 148/17 …
Vielmehr muss der Irrtum auf ein Handeln der Zollbehörde zurückzuführen sein (BFH, Beschluss vom 28. November 2005, VII B 116/05, in: juris). - FG Hamburg, 03.04.2019 - 4 K 191/16
Zollrecht; Antidumpingzoll; Drittlandszoll: Nacherhebung von Antidumpingzoll auf …
Vielmehr muss der Irrtum auf ein Handeln der Zollbehörde zurückzuführen sein (BFH, Beschluss vom 28. November 2005, VII B 116/05, juris, Rn. 7). - FG Hamburg, 19.12.2014 - 4 K 49/13
Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung von Waren in vorübergehender …
Es fehlt insoweit bereits an einem Irrtum der Zollbehörde in Form eines aktiven, auf ein Handeln der Zollbehörde zurückzuführenden Irrtums (zu dem grundsätzlich zu verlangenden Erfordernis eines aktiven Irrtums im Zusammenhang mit der im Anwendungsbereich des Art. 220 Abs. 2 ZK in Zusammenschau mit Art. 220 Abs. 1, Art. 218 Abs. 1 ZK regelmäßig erforderlichen Prüfung einer Zollanmeldung vgl. EuGH, Urteile vom 18.10.2007, Rs.: C-173/06, und vom 14.11.2002, Rs.: C-251/00, BFH, Urteil vom 07.06.2011, VII R 37/10, Beschluss vom 28.11.2005, VII B 116/05, jeweils in: juris, m. w. N.; zu den - im hier zu entscheidenden Fall nicht vergleichbar gegebenen - sonstigen ausnahmsweise bejahten Fallgestaltungen eines rechtserheblichen Irrtums der Zollbehörden, beispielsweise bei antrags- und anmeldungsgemäßer Abfertigung von so genannten nicht befundgerechten Zollanmeldungen unter Hinzutreten eines vertrauensbegründenden Verhaltens der Zollstelle, beispielsweise einer langjährigen unrichtigen Abfertigungspraxis vgl. EuGH, Urteile vom 01.04.1993, Rs.: C-250/91, und vom 22.10.1987, Rs.: 314/85; BFH, Urteile vom 15.10.1991, VII R 27/91, 07.09.1993, VII R 128/92, und vom 04.07.1996, VII R 75/95, jeweils in: juris). - FG Hamburg, 24.07.2017 - 4 K 162/15
Nacherhebung von Zoll: Zum Beweiswert von OLAF-Untersuchungen - Vertrauensschutz
Vielmehr muss der Irrtum auf ein Handeln der Zollbehörde zurückzuführen sein (BFH, Beschl. v. 28.11.2005, VII B 116/05, juris, Rn. 7). - FG Hamburg, 11.09.2015 - 4 K 165/14
Einreihung von Haken mit Drehring zur Befestigung von Hundeleinen an …
Vielmehr muss der Irrtum auf ein Handeln der Zollbehörde zurückzuführen sein (BFH, Beschluss vom 28.11.2005, VII B 116/05). - FG Hamburg, 18.12.2018 - 4 K 165/15
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Hamburg vom 11.12.2018 4 K 161/15 …
Vielmehr muss der Irrtum auf ein Handeln der Zollbehörde zurückzuführen sein (BFH, Beschluss vom 28.11.2005, VII B 116/05, juris, Rn. 7; FG Hamburg…, Urteil vom 24.07.2017, 4 K 162/15, juris, Rn. 51). - FG Hamburg, 18.06.2019 - 4 K 148/17
Zollwertrecht: Hinzurechnung von Gestaltungskosten für Verpackungen
- FG Hamburg, 03.04.2019 - 4 K 80/16
Zollrecht; Antidumpingzoll: Nacherhebung von Antidumpingzoll auf Einfuhren von …
- FG Hamburg, 18.06.2019 - 4 K 178/16
Bemessung eines erhöhten Zollwerts wegen der Einbeziehung von Zahlungen an …
- FG Hamburg, 13.12.2016 - 4 K 79/14
Zollrecht: Vertrauensschutz nach Art. 220 Abs. 2 Buchst. b) ZK bei einer …
- FG Hamburg, 20.05.2008 - 4 K 53/07
Einreihung von Aloe Vera Filets - Erkennbarkeit des Irrtums der Zollbehörde bei …
- FG Hamburg, 18.09.2020 - 4 K 199/14
Zollrecht: (Nach)erhebung von Antidumpingzoll auf Einfuhren von …
- FG Hamburg, 20.01.2012 - 4 K 7/11
Vertrauensschutz nach Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK bei unverbindlicher …
- FG Hamburg, 17.05.2017 - 4 K 147/15
Zollrecht: Nacherhebung von Antidumpingzoll Drittlandszoll auf …
- FG Hamburg, 14.04.2011 - 4 K 12/11
Nacherhebung von Zusatzzoll auf die Einfuhr von Dosenchampignons mit Ursprung in …
- FG Hamburg, 07.04.2017 - 4 K 63/15
Nacherhebung von Antidumpingzoll auf Einfuhren von Befestigungselementen (hier: …
- FG Hamburg, 09.09.2015 - 4 K 141/14
Nacherhebung von Antidumpingzoll auf Einfuhren von Aluminiumrädern mit Ursprung …
- FG Hamburg, 19.07.2007 - 4 K 260/03
Zollrecht: Nacherhebung von Einfuhrzoll - Dazu Berichtigungsbeschluss: 4 K 260/03
- FG Hamburg, 24.01.2008 - 4 K 274/04
Nacherhebung von Einfuhrzoll. Zur zollrechtlichen Tarifierung von Waren
- FG Hamburg, 29.09.2015 - 4 K 113/14
Nacherhebung von Antidumpingzoll: Nacherhebung von Antidumpingzoll auf Einfuhren …
- FG Hamburg, 28.05.2014 - 4 V 63/14
Aussetzung der Vollziehung im Zollrecht: Unersetzbarer Schaden gem. Art. 244 ZK
- FG Hamburg, 16.12.2011 - 4 K 133/10
Zollrecht: Vertrauensschutz bei Nacherhebung
- FG Hamburg, 24.01.2008 - 4 K 274/07
Nacherhebung von Einfuhrzoll - zollrechtliche Tarifierung von Waren
- FG Hamburg, 21.04.2006 - 4 K 34/05
Drittlandszollsatz statt Kontingentzollsatz
- FG Hamburg, 29.01.2013 - 4 K 84/12
Zoll: Berücksichtigung von Umschließungskosten beim Zollwert
- FG Hamburg, 18.07.2008 - 4 V 123/08
Zollrecht: Zur Steuerbarkeit von Wasserpfeifentabak mit abgelaufenem …
- FG Hamburg, 28.08.2007 - 4 K 154/06
Nacherhebung von Einfuhrzoll
- FG Hamburg, 20.01.2012 - 4 K 125/10
Vertrauensschutz nach Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK: Verursachung durch …
- FG Hamburg, 19.04.2011 - 4 K 293/09
Antidumpingzoll nach unzutreffender Angabe des Warenursprungs
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