Rechtsprechung
| BFH, 16.01.1990 - VII B 116/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BFH, 18.09.1981 - VI R 44/77
Darlegung der Ermessenserwägungen spätestens in Einspruchsentscheidung; Ausschluß …
Auszug aus BFH, 16.01.1990 - VII B 116/89
In ihr wird lediglich eine Abweichung (hier eher: mangelnde Auseinandersetzung) von den Urteilen des BFH in BFHE 133, 77, BStBl II 1981, 471 und in BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801 angedeutet. - BFH, 05.03.1981 - II R 80/77
Haftungsanspruch - Versicherungsunternehmen - Ermessensentscheidung - Erlaß des …
Auszug aus BFH, 16.01.1990 - VII B 116/89
In ihr wird lediglich eine Abweichung (hier eher: mangelnde Auseinandersetzung) von den Urteilen des BFH in BFHE 133, 77, BStBl II 1981, 471 und in BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801 angedeutet.
- BFH, 18.01.1991 - VI B 140/89
Einspruch gegen Lohnsteuerpauschalierungsbescheid
a) Eine Divergenz liegt nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO vor, wenn das FG dem angefochtenen Urteil einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der von einem - ebenfalls tragenden - abstrakten Rechtssatz einer Entscheidung des BFH abweicht (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. März 1989 II B 170/88, BFH/NV 1990, 376, und vom 16. Januar 1990 VII B 116/89, BFH/NV 1990, 716). - BFH, 20.08.1998 - XI B 110/95
Trennung von Verfahren
Im letzten Fall ist für die ordnungsgemäße Rüge der mangelnden Sachaufklärung die genaue Angabe der Beweismittel erforderlich, die das FG nicht erhoben hat, deren Erhebung sich ihm aber auch ohne besonderen Antrag als noch erforderlich hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschluß vom 16. Januar 1990 VII B 116/89, BFH/NV 1990, 715). - BFH, 20.08.1998 - XI B 111/95
Zimmervermietung - Vermietungseinkünfte - Gewerbliche Einkünfte - Lohnzahlungen …
Im letzten Fall ist für die ordnungsgemäße Rüge der mangelnden Sachaufklärung die genaue Angabe der Beweismittel erforderlich, die das FG nicht erhoben hat, deren Erhebung sich ihm aber auch ohne besonderen Antrag als noch erforderlich hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschluß vom 16. Januar 1990 VII B 116/89, BFH/NV 1990, 715).
- BFH, 02.04.1997 - X B 269/96
Einzelhandelsfiliale als Teilbetrieb
Die unsubstantiierte Behauptung des Klägers, das FG sei seinen Einwendungen nicht nachgegangen und habe nicht die Gesamtumstände des Falles gewürdigt, reicht für eine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht nicht aus (BFH- Beschluß vom 16. Januar 1990 VII B 116/89, BFH/NV 1990, 715). - BFH, 11.09.1995 - X B 32/95
Inhaltliche Anforderungen an eine Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung …
Die unsubstantiierte Behauptung, das FG habe den Sachverhalt verkannt, es sei von falschen Voraussetzungen ausgegangen oder der Sachverhalt sei nicht ausreichend aufgeklärt worden, reicht für eine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht nicht aus (BFH-Beschluß vom 16. Januar 1990 VII B 116/89, BFH/NV 1990, 715). - BFH, 14.05.1991 - V B 153/90
Erfordernis der Darlegung abweichender Rechtssätze bei der Divergenzrüge
Das reicht nicht aus (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 16. Januar 1990 VII B 116/89, BFH/NV 1990, 715). - BFH, 14.07.1992 - V B 56/92
Anforderungen an eine erfolgreiche Rüge unterlassener Zeugenvernehmung
Die unsubstantiierte Behauptung, das FG habe den Sachverhalt verkannt, es sei von falschen Voraussetzungen ausgegangen oder der Sachverhalt sei nicht ausreichend aufgeklärt worden, reicht für eine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht nicht aus (BFH-Beschluß vom 16. Januar 1990 VII B 116/89, BFH/NV 1990, 715). - BFH, 23.07.1992 - V B 48/92
Anforderungen an die ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der …
Im letzten Falle ist für die ordnungsgemäße Rüge der mangelnden Sachaufklärung die genaue Angabe der Beweismittel erforderlich, die das FG nicht erhoben hat, deren Erhebung sich ihm aber auch ohne besonderen Antrag als noch erforderlich hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluß vom 16. Januar 1990 VII B 116/89, BFH/NV 1990, 715). - BFH, 31.03.1992 - V B 155/91
Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz
Im letzten Fall ist für die ordnungsgemäße Rüge der mangelnden Sachaufklärung die genaue Angabe der Beweismittel erforderlich, die das FG nicht erhoben hat, deren Erhebung sich ihm aber auch ohne besonderen Antrag als noch erforderlich hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluß vom 16. Januar 1990 VII B 116/89, BFH/NV 1990, 715).
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