Rechtsprechung
| BFH, 05.11.1991 - VII B 116/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Grob fahrlässige Pflichtverletzung durch Leistung der vollen vereinbarten Löhne trotz Liquiditätsprobleme der GmbH
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (2)
- BFH, 19.11.1985 - VII S 13/85
Voraussetzung für die Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH wegen …
Auszug aus BFH, 05.11.1991 - VII B 116/91
Das gilt auch dann, wenn die Lohnzahlungen aus Kreditmitteln erfolgen, die nach der getroffenen Vereinbarung oder der Weisung des Kreditgebers nur für Nettolohnzahlungen verwendet werden sollten (Beschluß vom 19. November 1985 VII S 13/85, BFH/NV 1986, 266 m. w. N.).Jedenfalls stellt es eine grob fahrlässige Pflichtverletzung dar, wenn der Antragsteller es hinnahm, daß über 7 Monate hinweg zwar die Nettolöhne an die Arbeitnehmer überwiesen, die Steuerabzugsbeträge aber nicht an das FA abgeführt wurden (BFH/NV 1986, 266, 269).
- BFH, 12.07.1983 - VII B 19/83
Lohnsteuer - GmbH - Haftung - Bankmittel
Auszug aus BFH, 05.11.1991 - VII B 116/91
Wie der Senat in seinem Beschluß vom 12. Juli 1983 VII B 19/83 (BFHE 138, 424, BStBl II 1983, 655) entschieden hat, darf der Geschäftsführer einer Gesellschaft nicht einer Vereinbarung mit der Bank seine Zustimmung geben, die einseitig den Fiskus schlechter stellt als die Arbeitnehmer.
- BFH, 23.06.1998 - VII R 4/98
Haftung des Vereinsvorsitzenden
Der Senat hat zwar wiederholt entschieden, daß das Auswahlermessen nicht fehlerhaft ausgeübt wird, wenn das FA nur denjenigen von mehreren Geschäftsführern in Anspruch nimmt, dem nach der intern getroffenen Geschäftsaufteilung die Erfüllung der steuerlichen Pflichten übertragen war (vgl. BFH-Beschluß vom 5. November 1991 VII B 116/91, BFH/NV 192, 575, und BFH-Urteil vom 12. Mai 1992 VII R 52/91, BFH/NV 1992, 785, 787). - BFH, 07.03.1995 - VII B 172/94
Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Steuerschulden
Der Senat hat zwar entschieden, daß das Auswahlermessen nicht fehlerhaft ausgeübt wird, wenn das FA nur denjenigen von mehreren Geschäftsführern in Anspruch nimmt, dem nach der intern getroffenen Geschäftsaufteilung die Erfüllung der steuerlichen Pflichten übertragen war (vgl. BFH-Beschluß vom 5. November 1991 VII B 116/91, BFH/NV 1992, 575). - FG Hamburg, 21.10.2010 - 6 K 228/08
Haftung eines Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft für nicht abgeführte …
Auch hat der Bundesfinanzhof in seiner Rechtsprechung wiederholt entschieden, dass ein Finanzamt das ihm zustehende Auswahlermessen nicht fehlerhaft ausübt, wenn es von mehreren Geschäftsführern nur denjenigen in Anspruch nimmt, dem nach der intern getroffenen Aufgabenverteilung die Erfüllung der steuerlichen Pflichten übertragen wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 05.11.1991 - VII B 116/91, BFH/NV 1992, 575, und BFH-Urteil vom 12.05.1992 - VII R 52/91, BFH/NV 1992, 785, 787).
- FG Köln, 12.06.2019 - 2 K 2087/17
Abgabenordnung: Geschäftsführer-Haftung für Versicherungsteuerschulden einer …
Das Auswahlermessen wird zwar nicht fehlerhaft ausgeübt, wenn die Finanzbehörde nur denjenigen von mehreren Geschäftsführern in Anspruch nimmt, dem nach der intern getroffenen Geschäftsaufteilung die Erfüllung der steuerlichen Pflichten übertragen war (vgl. BFH-Beschluss vom 5. November 1991 - VII B 116/91, BFH/NV 1992, 575). - BFH, 25.03.1999 - VII B 36/98
NZB; mangelnde Sachaufklärung und grundsätzliche Bedeutung
Danach verletzt der Geschäftsführer einer GmbH seine steuerlichen Verpflichtungen auch dann zumindest grob fahrlässig, wenn er stillschweigend duldet, daß die kreditierende Bank durch Auswahl der ihr erteilten Überweisungsaufträge das FA gegenüber anderen Gläubigern benachteiligt (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsentscheidungen vom 12. Juli 1983 VII B 19/83, BFHE 138, 424, BStBl II 1983, 655;… vom 12. Juni 1986 VII R 135/80, BFH/NV 1988, 76, 78;… vom 17. September 1987 VII R 101/84, BFH/NV 1988, 345; vom 5. November 1991 VII B 116/91, BFH/NV 1992, 575). - BFH, 11.10.1999 - VII B 61/99
Geschäftsführer einer GmbH - Lohnsteuerhaftung - Liquiditätshilfe - Grobe …
Die auf Divergenz zu den Senatsentscheidungen vom 26. Juli 1988 VII R 83/87 (BFHE 153, 512, BStBl II 1988, 859) und vom 5. November 1991 VII B 116/91 (…BFH/NV 1992, 575) und auf den Verfahrensfehler unterlassener Sachaufklärung wegen nichterhobener Beweise gestützte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. - FG Hessen, 10.10.2005 - 3 V 3913/04
Haftung der Prokuristin einer GmbH gemäß § 69 AO bei Nichtabführung lediglich der …
Ein Geschäftsführer, der auf anderem Wege keine Möglichkeit findet, seine rechtliche Stellung zu verwirklichen und seine Pflichten zu erfüllen, muss entweder von seinem Amt zurücktreten oder den Insolvenzantrag stellen (vgl. BFH-Beschluss vom 05.11.1991 VII B 116/91, BFH/NV 1992, 577). - BFH, 05.11.1991 - VII B 115/91 Anmerkung: Entscheidungsgründe ähnlich wie Beschluß vom 5. November 1991 VII B 116/91, nachstehend abgedruckt.
- FG Saarland, 21.05.2014 - 2 V 1032/14
Aussetzung der Vollziehung: Geschäftsführerhaftung bei Globalzession und …
In diesem - wie in anderen vom BFH entschiedenen Fällen (BFH vom 5. November 1991 VII B 116/91, juris; vom 14. Juli 1987 VII R 188/82, BStBl 1988, 172, jeweils m. w. N.) - hatten die Geschäftsführer die Zession aber erst in der Krise vereinbart bzw. bereits dadurch ihre Pflichten schuldhaft verletzt, dass die Erklärungen unzutreffend oder verspätet abgegeben worden und die Kredite noch nicht gekündigt waren. - FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2003 - 4 K 10227/99
Lohnsteuerhaftung des GmbH-Geschäftsführers bei Auszahlung der ungekürzten Löhne …
Wenn der Vertreter dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist und darauf vertraut hat, er werde die Steuerrückstände später unter Behebung der Liquiditätsschwierigkeiten ausgleichen können, so ist er damit bewusst das Haftungsrisiko eingegangen, und die Nichtrealisierung dieser Erwartungen liegt in seiner Risikosphäre (…vgl. Urteil des BFH vom 13. Januar 1987 VII R 86/85, BFH/NV 1987, 550 [551];… vom 12. Juli 1988 VII R 108-109/87, BFH/NV 1988, 764 [765]; vom 26. Juni 1988 VII R 83/87, BStBl II 1988, 859: Beschluss vom 05. November 1991 VII B 116/91, BFHNV 1992, 575 [576]). - FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2003 - 4 K 10228/99
Lohnsteuerhaftung des GmbH-Geschäftsführers bei Auszahlung der ungekürzten Löhne …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.09.2004 - 1 K 228/02
Inhaftungnahme als Verfügungsberechtigter gem. § 35 AO 1977; Begründung des …
- FG Hamburg, 23.05.2002 - II 328/01
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Abführung fälliger Lohnsteuern
- FG Nürnberg, 05.11.1997 - III 107/96
- FG Münster, 19.03.1997 - 1 K 6521/96
Lohnsteuer-Haftung eines Vereinsvorsitzenden
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