Rechtsprechung
| BFH, 12.09.2008 - VII B 121/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,19069) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 07.05.2008 - 7 K 2751/07
- BFH, 12.09.2008 - VII B 121/08
Wird zitiert von ...
- BFH, 18.03.2014 - VII R 14/13
Widerruf der Bestellung als Steuerberater nach Erlass eines Haftbefehls gemäß § …
Rn. 22 Die Darlegungslast hierfür liegt bei der Klägerin; sie hat insoweit ihre aktuellen Einkommens- und gesamten Vermögensverhältnisse sowie alle gegen sie erhobenen Forderungen umfassend, belegmäßig und nachvollziehbar offenzulegen und anzugeben, ob und welche Vereinbarungen mit den Gläubigern getroffen worden sind, die erwarten lassen, dass die Schulden in geordneter Weise und in absehbarer Zeit beglichen werden können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. September 2008 VII B 121/08, nicht veröffentlicht, und vom 3. März 2009 VII B 126/08, nicht veröffentlicht; BGH-Beschlüsse in NJW 1991, 2083, und vom 4. Februar 2013 AnwZ (Brfg) 62/12, Zeitschrift für Immobilienrecht 2013, 249).
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.