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| BFH, 07.11.1989 - VII B 123/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung und Aufhebung bereits durchgeführter Pfändungsmaßnahmen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 12.04.1984 - VIII B 115/82
Einstweilige Anordnung - Anordnungsgrund - Einkommensteuervorauszahlung - …
Auszug aus BFH, 07.11.1989 - VII B 123/89
Umstände, wie die Bezahlung von Steuern, auch wenn sie möglicherweise nach einem Obsiegen im Hauptsacheverfahren zu erstatten wären, eine zur Bezahlung von Steuern notwendige Kreditaufnahme, ein Zurückstellen betrieblicher Investitionen oder eine Einschränkung des gewohnten Lebensstandards, sind - für sich allein gesehen - keine Anordnungsgründe (BFH-Beschluß vom 12. April 1984 VIII B 115/82, BFHE 140, 430, BStBl II 1984, 492). - BFH, 26.01.1983 - I B 48/80
Vorläufiger Rechtsschutz - Negativer Feststellungsbescheid - Einstweilige …
Auszug aus BFH, 07.11.1989 - VII B 123/89
"Andere Gründe" rechtfertigen eine einstweilige Anordnung nur dann, wenn sie für die begehrte Regelungsanordnung ähnlich gewichtig und bedeutsam sind, wie "wesentliche Nachteile" oder "drohende Gewalt"; sie müssen so schwerwiegend sein, daß sie eine einstweilige Anordnung unabweisbar machen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Januar 1983 I B 48/80, BFHE 137, 235, BStBl II 1983, 233, 236). - BFH, 25.11.1986 - VII B 123/86
Erfordernis eines über den allgemeinen Nachteil einer Steuerzahlung …
Auszug aus BFH, 07.11.1989 - VII B 123/89
Er kann allenfalls mit der Geltendmachung von Beeinträchtigungen gehört werden, die über den allgemeinen Nachteil einer Steuerzahlung oder einer Zwangsvollstreckung hinausgehen (BFH-Beschluß vom 25. November 1986 VII B 123/86, BFH/NV 1987, 522).
- BFH, 04.02.1992 - VII B 119/91
Ausschluss des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung durch den Antrag …
Nur derartige Gründe sind geeignet, die für die einstweilige Anordnung erforderliche Unabweisbarkeit (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 7. November 1989 VII B 123/89, BFH/NV 1990, 582) zu begründen. - BFH, 03.08.1990 - VI B 136/88
Berechtigtes Interesse auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Der Steuerschuldner kann allenfalls mit dem Geltendmachen von Beeinträchtigungen gehört werden, die über den allgemeinen Nachteil einer Steuerzahlung hinausgehen (…BFH-Beschlüsse vom 25. November 1986 VII B 123/86, BFH/NV 1987, 522, und vom 7. November 1989 VII B 123/89, nicht veröffentlicht - NV -). - BFH, 13.07.1990 - VI B 107/88
Die notfalls erforderliche Kreditaufnahme zur Bezahlung der …
Er kann allenfalls mit dem Geltendmachen von Beeinträchtigungen gehört werden, die über den allgemeinen Nachteil einer Steuerzahlung oder einer Zwangsvollstreckung hinausgehen (…BFH-Beschlüsse vom 25. November 1986 VII B 123/86, BFH/NV 1987, 522, und vom 7. November 1989 VII B 123/89, nicht veröffentlicht - NV -).
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