Rechtsprechung
| BFH, 03.03.2009 - VII B 126/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 3 S. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 116 Abs. 3 S. 3
Widerruf einer Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls; Anforderungen an eine schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels - datenbank.nwb.de
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2008 - 2 K 1184/08
- BFH, 03.03.2009 - VII B 126/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 04.12.2007 - VII R 64/06
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Überschuldung
Auszug aus BFH, 03.03.2009 - VII B 126/08
Es liegt daher auf der Hand und ergibt sich auch aus der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Senatsurteile vom 6. Juni 2000 VII R 68/99, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2000, 741; vom 4. Dezember 2007 VII R 64/06, BFHE 220, 558, BStBl II 2008, 401), dass es dem betroffenen Steuerberater obliegt, diese Vermutung zu widerlegen und nachzuweisen, dass seine Vermögensverhältnisse tatsächlich geordnet sind. - BFH, 06.06.2000 - VII R 68/99
Sozialversicherungsbeiträge - Eidesstattliche Versicherung - Steuerschulden - …
Auszug aus BFH, 03.03.2009 - VII B 126/08
Es liegt daher auf der Hand und ergibt sich auch aus der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Senatsurteile vom 6. Juni 2000 VII R 68/99, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2000, 741; vom 4. Dezember 2007 VII R 64/06, BFHE 220, 558, BStBl II 2008, 401), dass es dem betroffenen Steuerberater obliegt, diese Vermutung zu widerlegen und nachzuweisen, dass seine Vermögensverhältnisse tatsächlich geordnet sind.
- BFH, 18.03.2014 - VII R 14/13
Widerruf der Bestellung als Steuerberater nach Erlass eines Haftbefehls gemäß § …
Rn. 22 Die Darlegungslast hierfür liegt bei der Klägerin; sie hat insoweit ihre aktuellen Einkommens- und gesamten Vermögensverhältnisse sowie alle gegen sie erhobenen Forderungen umfassend, belegmäßig und nachvollziehbar offenzulegen und anzugeben, ob und welche Vereinbarungen mit den Gläubigern getroffen worden sind, die erwarten lassen, dass die Schulden in geordneter Weise und in absehbarer Zeit beglichen werden können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. September 2008 VII B 121/08, nicht veröffentlicht, und vom 3. März 2009 VII B 126/08, nicht veröffentlicht; BGH-Beschlüsse in NJW 1991, 2083, und vom 4. Februar 2013 AnwZ (Brfg) 62/12, Zeitschrift für Immobilienrecht 2013, 249).
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