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| BFH, 16.01.1990 - VII B 126/89 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 02.05.1974 - IV B 3/74
Tragende Gründe des Urteils - Zulassungsgrund - Revision - Voraussetzungen für …
Auszug aus BFH, 16.01.1990 - VII B 126/89
Die Beschwerde ist jedenfalls deshalb unbegründet, weil das FG sein Urteil kumulativ auf mehrere Gründe gestützt hat, die Kläger aber nur hinsichtlich einer Begründung den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung geltend gemacht haben (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. Mai 1974 IV B 3/74, BFHE 112, 337, BStBl II 1974, 524;… Gräber/Ruban, a. a. O., § 115 Rz. 59).
- BFH, 09.05.2001 - VII B 311/00
Zoll - Aussetzung einer Zahlungsverpflichtung - Abgabenentrichtung - Revision - …
Wenn aber ein Urteil auf mehrere Gründe gestützt ist, muss hinsichtlich einer jeden Begründung ein Zulassungsgrund vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 2. Mai 1974 IV B 3/74, BFHE 112, 337, BStBl II 1974, 524; vom 16. Januar 1990 VII B 126/89, BFH/NV 1990, 716;… vom 27. Juli 1993 VII B 214/92, BFH/NV 1994, 559, …und vom 17. April 2000 X B 9/00, BFH/NV 2000, 1334). - BFH, 08.04.1994 - I B 204/93
Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz
Es muß dargetan werden, daß das angefochtene Urteil einen abstrakten Rechtssatz zugrundegelegt hat, der mit den bezeichneten BFH-Entscheidungen nicht übereinstimmt (…ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Beschlüsse vom 1. März 1989 II B 170/88, BFH/NV 1990, 376; vom 16. Januar 1990 VII B 126/89, BFH/NV 1990, 716; vom 18. Januar 1991 VI B 140/89, BFHE 163, 204, 206, BStBl II 1991, 309). - BFH, 31.03.1992 - V B 155/91
Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz
Da das Urteil des FG kumulativ auf mehrere Gründe gestützt ist, muß bei der Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht werden (§ 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung - FGO -) und vorliegen (§ 115 Abs. 2 FGO; vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Januar 1990 VII B 126/89, BFH/NV 1990, 716).
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