Rechtsprechung
| BVerwG, 09.01.1964 - VII B 128.63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Voraussetzungen hinsichtlich einer Beurteilung der charakterlichen Zuverlässigkeit zum Fahren von Kraftfahrzeugen - Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.1963 - VIII A 1111/62
- BVerwG, 09.01.1964 - VII B 128.63
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.10.1955 - I C 156.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.01.1964 - VII B 128.63
Für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit ist es maßgeblich, ob das Verhalten des Kraftfahrers einen Hang zur Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften erkennen läßt (BVerwGE 2, 259). - BVerwG, 13.01.1961 - VII C 233.59
Sonstige Straftaten und charakterliche Fahreignung
Auszug aus BVerwG, 09.01.1964 - VII B 128.63
Nachträgliches Wohlverhalten ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unerheblich (vgl. BVerwGE 11, 334 [BVerwG 13.01.1961 - VII C 233/59]). - BVerwG, 15.07.1958 - I B 110.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.01.1964 - VII B 128.63
Dagegen wäre es unzulässig, wenn ein Hang des Kraftfahrers zur Übertretung von Verkehrsvorschriften festzustellen ist, den Berufskraftfahrer besser als andere Kraftfahrer zu stellen, zumal sich eine feste Abgrenzung kaum treffen läßt (vgl. die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 1957 - BVerwG I B 99.57 - und vom 15. Juli 1958 - BVerwG I B 110.58 -).
- BVerwG, 12.03.1965 - VII C 175.63
Entziehung der Befugnis zur Ausbildung von Lehrlingen wegen sittlicher …
Dieses Ergebnis entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß die Verwaltungsgerichte bei der Entscheidung über eine gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis gerichtete Anfechtungsklage nur zu prüfen haben, ob die angefochtene Maßnahme nach der zur Zeit der Entziehung bestehenden Sachlage dem Gesetz entsprach, daß hingegen ein späteres Wohlverhalten des Anfechtungsklägers bei der Entscheidung über die Anfechtungsklage außer Betracht zu bleiben hat und nur für die zunächst von der Verwaltungsbehörde zu entscheidende Frage bedeutsam ist, ob die entzogene Fahrerlaubnis wieder erteilt werden kann (Entscheidungen vom 13. Januar 1961 - BVerwGE 11, 334 [BVerwG 13.01.1961 - VII C 233/59] -, vom 12. Januar 1962 - BVerwGE 13, 288 [BVerwG 12.01.1962 - VII C 12/61] [290] -, vom 9. Januar 1964 - BVerwG VII B 128.63 -, vom 24. März 1964 - BVerwG VII B 143.63 -, vom 13. November 1964 - BVerwG VII C 50.63 - und vom 26. Januar 1965 - BVerwG VII B 164.64 -). - BVerwG, 22.03.1965 - VII B 74.64
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entziehung der Fahrerlaubnis …
Dagegen ist es unzulässig, wenn ein Hang des Kraftfahrers zur Übertretung von Verkehrsvorschriften festzustellen ist, den Berufskraftfahrer besser als andere Kraftfahrer zu stellen (vgl. denBeschluß vom 9. Januar 1964 - BVerwG VII B 128.63). - BVerwG, 27.10.1967 - VII B 72.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entziehung der Fahrerlaubnis …
Das Berufungsgericht hat weiterhin in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats ausgeführt, daß der Kläger als Berufskraftfahrer im Entziehungsverfahren nicht bessergestellt werden darf als die anderen Kraftfahrer (Beschluß des Senats vom 9. Januar 1964 - BVerwG VII B 128.63 -). - BVerwG, 16.10.1967 - VII B 160.66
Erneute Überprüfung früherer Verfahren bei Entziehung der Fahrlaubnis wegen …
Es ist Sache des betreffenden Kraftfahrers, wenn er sich nicht schuldig glaubt, mit den ihm zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen gegen die Verurteilung vorzugehen und einen Freispruch zu erreichen (Beschlüsse vom 9. Januar 1964 - BVerwG VII B 128.63 - und vom 22. März 1965 - BVerwG VII B 74.64 -).
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