Rechtsprechung
| BFH, 11.11.1994 - VII B 129/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bestehen einer gesetzlichen Vermutung des Vermögensverfalls
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (2)
- BFH, 22.09.1992 - VII R 43/92
Widerruf der Bestellung eines in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters
Auszug aus BFH, 11.11.1994 - VII B 129/94
Wie der Senat bereits entschieden hat, ist allerdings trotz des vermuteten Vermögensverfalls die Bestellung zum Steuerbevollmächtigten nicht zu widerrufen, wenn durch den Vermögensverfall die Interessen der Auftraggeber entgegen der gesetzlichen Vermutung im konkreten Fall nicht gefährdet sind (vgl. Senatsurteile vom 22. September 1992 VII R 43/92, BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203, …und vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624).Der Antragsteller, dem insoweit die Darlegungslast obliegt (Senat in BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203, 205), hat nichts vorgetragen, was gegen die Richtigkeit dieser Annahme sprechen könnte.
- BFH, 03.11.1992 - VII R 95/91
Voraussetzung für den Wiederruf der Bestellung als Steuerberater bei Einstellung …
Auszug aus BFH, 11.11.1994 - VII B 129/94
Wie der Senat bereits entschieden hat, ist allerdings trotz des vermuteten Vermögensverfalls die Bestellung zum Steuerbevollmächtigten nicht zu widerrufen, wenn durch den Vermögensverfall die Interessen der Auftraggeber entgegen der gesetzlichen Vermutung im konkreten Fall nicht gefährdet sind (vgl. Senatsurteile vom 22. September 1992 VII R 43/92, BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203, und vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624).
- BFH, 06.06.2000 - VII R 68/99
Sozialversicherungsbeiträge - Eidesstattliche Versicherung - Steuerschulden - …
Es obliegt dem Steuerberater, im Einzelnen substantiiert die Umstände vorzutragen, die zur Widerlegung der Vermutung führen (vgl. Senatsbeschluss vom 11. November 1994 VII B 129/94, BFH/NV 1995, 441).Selbst wenn aber eine entsprechende Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen zu den Mandanten als ausreichend angesehen würde, um eine Gefährdung ihrer Interessen durch den Vermögensverfall auszuschließen, lässt sich eine Gefährdung ihrer Interessen jedenfalls nicht verneinen, wenn feststeht, dass der Steuerberater in sonstigen geschäftlichen oder eigenen Angelegenheiten unzuverlässig ist und sich an gesetzliche Vorgaben nicht hält (…vgl. Senatsurteile vom 4. April 2000 VII R 24/99, zur Veröffentlichung in BFH/NV bestimmt; …und vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624; Senatsbeschluss in BFH/NV 1995, 441).
- FG Niedersachsen, 09.10.2001 - 6 K 10837/00
Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Eintragung im Schuldnerverzeichnis; …
Rn. 16 Zwar kann die durch die Eintragung im Schuldnerverzeichnis begründete Vermutung des Vermögensverfalls widerlegt werden; dazu ist jedoch die genaue Angabe von Tatsachen erforderlich, aus denen sich ergibt, dass im Einzelfall trotz der bestehenden Eintragung tatsächlich kein Vermögensverfall gegeben ist (vgl. BFH-Beschl. v. 11. Oktober 1994 VII B 129/94, BFH/NV 1995, 441).Allein der Hinweis des Klägers, dass er keinen Zugriff auf Mandantengelder habe, reicht hierzu nicht aus (vgl. BFH-Beschluss v. 11.10.1994 VII B 129/94, BFH/NV 1995, 441).
Dies gilt insbesondere, da der Kläger in eigenen Steuerangelegenheiten höchst nachlässig handelt (vgl. BFH-Beschl. v. 11.10.1994, a. a. O.).
Dieses Verhalten zeugt von einem erheblichen Maß an Nachlässigkeit und auch Uneinsichtigkeit, sodass es naheliegt, dass der Kläger auch die Interessen seiner Mandanten dadurch gefährdet, dass er deren Steuererklärung nicht oder verspätet abgibt und dadurch für seinen Mandanten nachteilige Maßnahmen des Finanzamtes veranlasst (vgl. BFH-Beschl. v. 11.10.1994, a. a. O.).
- BFH, 04.07.2000 - VII R 103/99
Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall
Es obliegt dem Steuerberater, im Einzelnen substantiiert die Umstände vorzutragen, die zur Widerlegung der Vermutung führen (vgl. Senatsbeschluss vom 11. November 1994 VII B 129/94, BFH/NV 1995, 441).Abgesehen davon, dass die bloße Behauptung einer Tatsache noch nicht der sich aus der Darlegungslast ergebenden Substantiierungsverpflichtung gerecht wird, lässt sich eine Gefährdung von Auftraggeberinteressen durch den Verzicht auf Treuhandgeschäfte jedenfalls nicht ausschließen, wenn feststeht, dass der Steuerberater in sonstigen geschäftlichen oder eigenen Angelegenheiten unzuverlässig ist und sich an gesetzliche Vorgaben nicht hält (…vgl. Senatsurteile vom 4. April 2000 VII R 24/99, zur Veröffentlichung in BFH/NV bestimmt, …und vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624; Senatsbeschluss in BFH/NV 1995, 441).
- BFH, 18.03.2014 - VII R 14/13
Widerruf der Bestellung als Steuerberater nach Erlass eines Haftbefehls gemäß § …
Rn. 16 Eine Widerlegung der an die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis anknüpfenden gesetzlichen Vermutung kann nur gelingen, wenn der Berufsträger, den insoweit die Darlegungslast trifft, durch die genaue Angabe von Tatsachen substantiiert darlegt und beweist, dass im Einzelfall trotz der Eintragung im Schuldnerverzeichnis kein Vermögensverfall gegeben ist (Senatsurteil vom 6. Juni 2000 VII R 68/99, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2000, 741, 742; Senatsbeschluss vom 11. Oktober 1994 VII B 129/94, BFH/NV 1995, 441, 442). - FG Brandenburg, 30.11.1995 - 2 K 50/95 Die nach § 46 Abs. 2 Nr. 5 Halbsatz 2 StBerG bestehende gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls gilt, solange die Eintragung im Schuldnerverzeichnis besteht (ebenso: BFH, Beschluß vom 11.11.1994 - VII B 129/94 , BFH/NV 1995, 441, 442).
Zwar kann ein Steuerberater diese gesetzliche Vermutung nach wohl herrschender Meinung widerlegen (BFH, Beschluß v. 11.11.1994 a.a.O.; Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil v. 10.03.1994 - 1 K 154/93 StB n.v.; a.A.: Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.1993 - 13 K 65/92, EFG 1995, 44, 45).
Aus den aktenkundigen Umständen können Rückschlüsse gezogen werden, inwieweit der Berufsangehörige für seine Mandanten etwa nachteilige Maßnahmen der Finanzverwaltung zu veranlassen bereit ist (in diesem Sinne: BFH, Beschluß vom 11.11.1994 a.a.O; Finanzgericht des Landes Brandenburg…, Urteil vom 10.03.1994, a.a.O.; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.1992 - 4 K 232/91 n.v.).
- FG Hamburg, 20.04.2021 - 6 K 131/20
StBerG: Widerruf der Bestellung als Steuerberater
Denn ebenso, wie er steuerrechtliche Vorschriften missachtet hat, könnte der Kläger auch Absprachen mit seinen Auftraggebern unbeachtet lassen, wenn er sich dazu durch seine infolge des Vermögensverfalls schlechten finanziellen Verhältnisse gezwungen sieht (vgl. BFH, Beschluss vom 11. Oktober 1994, VII B 129/94, BFH/NV 1995, 441;… Urteil vom 4. April 2000 VII R 24/99, BFH/NV 2000, 1141; FG Hamburg, Urteil vom 21. Januar 2020 6 K 232/19, EFG 2020, 801).Denn ebenso, wie er steuerrechtliche Vorschriften missachtet hat, könnte der Kläger auch Absprachen mit seinen Auftraggebern unbeachtet lassen, wenn er sich dazu durch seine infolge des Vermögensverfalls schlechten finanziellen Verhältnisse gezwungen sieht (vgl. BFH, Beschluss vom 11. Oktober 1994, VII B 129/94, BFH/NV 1995, 441;… Urteil vom 4. April 2000 VII R 24/99, BFH/NV 2000, 1141; FG Hamburg, Urteil vom 21. Januar 2020 6 K 232/19, EFG 2020, 801).
- BFH, 04.04.2000 - VII R 24/99
Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall
Denn ebenso, wie er steuerrechtliche Vorschriften missachtet hat, könnte der Kläger auch vertragliche Absprachen mit seinen Mandanten unbeachtet lassen, wenn er sich dazu durch seine infolge des Vermögensverfalls schlechten finanziellen Verhältnisse gezwungen sieht (…vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 624, und Beschluss vom 11. Oktober 1994 VII B 129/94, BFH/NV 1995, 441). - FG Brandenburg, 11.06.1997 - 2 K 1423/96
Widerruf einer Bestellung als Steuerberater; Gefährdung der Vermögensinteressen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 19.11.1998 - VII B 196/98
Widerruf der Bestellung als Steuerberater
In seinem Beschluß vom 11. Oktober 1994 VII B 129/94 (BFH/NV 1995, 441) hat er jedoch erkannt, daß sich allein daraus, daß der in Vermögensverfall geratene Steuerberater nicht mit Fremdgeld in Berührung komme, jedenfalls dann nicht die Nichtgefährdung der Interessen von Mandanten ergebe, wenn feststehe, daß er in eigenen Steuerangelegenheiten nachlässig sei und es deshalb naheliege, daß er auch die Interessen seiner Mandanten dadurch gefährde, daß er deren Steuererklärungen nicht oder verspätet abgebe und dadurch für seine Mandanten nachteilige Maßnahmen des Finanzamts veranlasse. - FG Hamburg, 27.09.2017 - 6 K 53/17
Steuerberatungsgesetz: Widerruf der Bestellung als Steuerberater
Denn ebenso, wie er steuerrechtliche Vorschriften missachtet hat, könnte der Kläger auch vertragliche Absprachen mit seinen Auftraggebern unbeachtet lassen, wenn er sich dazu durch seine infolge des Vermögensverfalls schlechten finanziellen Verhältnisse gezwungen sieht (vgl. BFH Beschluss vom 11.10.1994 VII B 129/94, BFH/NV 1995, 441;… Urteil vom 04.04.2000 VII R 24/99, BFH/NV 2000, 1141). - BFH, 16.08.2002 - VII B 211/01
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten …
- FG Hamburg, 21.01.2020 - 6 K 232/19
Widerruf der Bestellung als Steuerberater nach Insolvenz
- BFH, 23.09.2004 - VII B 143/04
Widerruf der Bestellung als Stb. wegen Vermögensverfalls
- BFH, 05.09.2000 - VII B 212/00
Steuerberater - Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall - Mangelhafte …
- BFH, 29.11.1999 - VII B 208/99
Widerruf der Bestellung als Steuerberater
- FG München, 20.04.2005 - 4 K 760/05
Widerlegung des Vermögensverfalls eines in das Schuldnerverzeichnis eingetragenen …
- FG Niedersachsen, 03.07.2001 - 6 K 10171/00
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen potentiellen Interessengefährdung …
- FG Sachsen, 21.01.2009 - 6 K 1472/06
Widerruf der Bestellung als Steuerberaterin wegen Vermögensverfalls
- FG Niedersachsen, 17.09.2004 - 6 K 585/04
Widerruf der Bestellung zum Steuerberater; Vermutung des Vermögensverfalls
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.1999 - 4 A 5645/99
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- FG Bremen, 19.02.2003 - 2 K 71/02
Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Vermögensverfall; Nachweis der …
- FG München, 07.02.2002 - 4 K 9/02
Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Vermögensverfall
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