Rechtsprechung
| BVerwG, 21.04.1961 - VII B 13.61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1960 - III A 681/60
- BVerwG, 21.04.1961 - VII B 13.61
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.06.1955 - V C 73.54
Weitergeltung von Reichsrecht als Bundesrecht bei fehlender Zuständigkeit des …
Auszug aus BVerwG, 21.04.1961 - VII B 13.61
Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in der Entscheidung vom 24. Juni 1955 (BVerwGE 2, 161) ausgesprochen.Dazu kommt, daß die Schankerlaubnissteuer eine Verkehrsteuer mit örtlich bedingten Wirkungskreis ist (BVerwGE 2, 161).
- BVerwG, 07.11.1958 - VII C 14.57
Auszug aus BVerwG, 21.04.1961 - VII B 13.61
Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 7. November 1958 (BVerwGE 7, 304 [312]) entschieden, daß die Vorschriften der Reichsabgabenordnung, wenn sie durch Landesrecht auf Landes- oder Gemeindeabgaben für anwendbar erklärt würden, Landesrecht seien.
- BVerwG, 23.07.1962 - VII CB 147.61
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung dargelegt, daß die Schankerlaubnissteuer eine Verkehrsteuer mit örtlich bedingtem Wirkungskreis im Sinne des Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG ist (vgl. z.B. BVerwGE 2, 161; Urteile vom 14. August 1959 - BVerwG VII C 230.57 und BVerwG VII CB 231.57 - [Buchholz BVerwG 401.67, Schankerlaubnissteuer, Nr. 3 und 4]; Beschluß vom 21. April 1961 - BVerwG VII B 13.61 -). - BVerwG, 23.07.1962 - VII CB 60.61
Rechtsmittel
Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung dargelegt, daß die Schankerlaubnissteuer eine Verkehrsteuer mit örtlich bedingtem Wirkungskreis im Sinne des Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG ist (vgl. z.B. BVerwGE 2, 161;Urteile vom 14. August 1959 - BVerwG VII C 230.57 und BVerwG VII CB 231.57 - [Buchholz BVerwG 401.67, Schankerlaubnissteuer, Nr. 3 und 4];Beschluß vom 21. April 1961 - BVerwG VII B 13.61 -). - BVerwG, 23.07.1962 - VII CB 61.61
Rechtsmittel
Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung dargelegt, daß die Schankerlaubnissteuer eine Verkehrsteuer mit örtlich bedingtem Wirkungskreis im Sinne des Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG ist (vgl. z.B. BVerwGE 2, 161;Urteile vom 14. August 1959 - BVerwG VII C 230.57 und BVerwG VII CB 231.57 - [Buchholz BVerwG 401.67, Schankerlaubnissteuer, Nr. 3 und 4];Beschluß vom 21. April 1961 - BVerwG VII B 13.61 -).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 11.05.1962 - VII B 13.61 |
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Verfahrensgang
- OVG Berlin, 11.05.1962 - VII B 13.61
- BVerwG, 18.10.1963 - VI C 128.62
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