Rechtsprechung
| BVerwG, 06.06.1968 - VII B 13.67 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 1969, 33
- DÖV 1968, 768
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 12.01.1973 - VI R 255/68
Erhebung von Kirchensteuer - Grundsteuermeßbeträgen - Land- und …
Für den vergleichbaren Sachverhalt der Erhebung von Kirchgeld nur nach den Grundsteuermeßbeträgen A hat auch das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 6. Juni 1968 VII B 13.67 (Deutsches Verwaltungsblatt 1969 S. 33) aus ähnlichen Erwägungen keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz gesehen. - BVerwG, 22.12.1969 - VII B 115.68
Rechtsmittel
Der Kirchensteuerbeschluß des Beklagten stellt jedoch - wenn ihm auch normativer Charakter zukommt (vgl. Beschluß vom 6. Juni 1968 - BVerwG VII B 13.67 - = DÖV 68, 768 = DVBl. 69, 33) - ebensowenig wie Landeskirchengesetze, kirchliche Steuersatzungen oder Steuerordnungen Bundesrecht dar (vgl. BVerwGE 21, 330 [BVerwG 09.07.1965 - VII C 16/62]; Beschlüsse vom 5. Februar 1960 - BVerwG VII B 54.59 - = Buchholz BVerwG 401.70 Nr. 5; vom 6. Juni 1968 - BVerwG VII B 13.67 - vom 30. Mai 1969 - BVerwG VII B 82.67 -).
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