Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 12.03.2008 - VII B 137/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13657
BFH, 12.03.2008 - VII B 137/07 (https://dejure.org/2008,13657)
BFH, Entscheidung vom 12.03.2008 - VII B 137/07 (https://dejure.org/2008,13657)
BFH, Entscheidung vom 12. März 2008 - VII B 137/07 (https://dejure.org/2008,13657)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,13657) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Merkmal der Erkennbarkeit bei der zolltariflichen Einreihung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Merkmal der Erkennbarkeit der Eigenschaft bei der zolltariflichen Einreihung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.10.2006 - VII R 41/05

    Tarifierung: Kunststoffschläuche mit Verbindungsstücken

    Auszug aus BFH, 12.03.2008 - VII B 137/07
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 17. Oktober 2006 VII R 41/05 (BFH/NV 2007, 289) klargestellt, dass die Zuordnung einer Ware als Zubehör für bestimmte Waren des Kap. 90 KN voraussetzt, dass die ausschließliche bzw. hauptsächliche Bestimmung der Ware als spezielles Zubehörteil aufgrund der an der Ware objektiv feststellbaren Merkmale und Eigenschaften für einen durchschnittlich sachkundigen Betrachter erkennbar sein muss.

    Insbesondere ist die Sterilität der Schläuche --abgesehen davon, dass die Art und Weise der Verpackung ebenso wenig wie der Verwendungszweck der Ware für die Zuordnung zu Kap. 90 KN ausschlaggebend ist (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2007, 289)-- kein Merkmal, das die Ware ausschließlich dem medizinischen Bereich zuordnet.

    Diese Auffassung hat der Senat jedoch bereits in seiner Entscheidung in BFH/NV 2007, 289 (II.1.b) verworfen.

  • BFH, 11.02.2002 - VII B 136/01

    Zolltarifsache - Allgemeines Revisionssystem - Grundsätzliche Bedeutung - …

    Auszug aus BFH, 12.03.2008 - VII B 137/07
    Geht es in einer Zolltarifsache allein darum, ob eine von der Zollverwaltung erteilte vZTA die betreffende Ware zutreffend in die KN eingereiht hat oder ob die gegenteilige Auffassung des Beschwerdeführers die richtige ist, beschränkt sich also die Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zukommen soll, auf die Frage der zutreffenden Tarifierung, so kommt, wie der Senat in seinem Beschluss vom 11. Februar 2002 VII B 136/01 (BFHE 198, 242) eingehend ausgeführt hat, der Klärungsbedürftigkeit der Tarifierungsfrage und ihrer ausreichenden Darlegung (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) entscheidende Bedeutung zu.
  • BFH, 23.10.2018 - VII R 19/17

    Zur Erkennbarkeit von Teilen und Zubehör

    Soweit der Senat abweichend entschieden hat (…Urteil vom 17. Oktober 2006 VII R 41/05, BFH/NV 2007, 289, und Beschluss vom 12. März 2008 VII B 137/07, BFH/NV 2008, 1554), hält er hieran nicht fest.
  • BFH, 28.02.2023 - VII R 21/20

    Zolltarifliche Einreihung bestimmter Lenk- und Bockrollen

    Die Entscheidung, ob ein Hauptverwendungszweck erkennbar ist, ist als Tatsachenwürdigung regelmäßig einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht zugänglich (vgl. Senatsbeschluss vom 12.03.2008 - VII B 137/07, BFH/NV 2008, 1554 zur Erkennbarkeit spezifischer Zubehöreigenschaften).
  • BFH, 16.04.2024 - VII R 11/21

    Zur Tarifierung von Bezügen für Kirschkernkissen

    Rn. 40 Die Entscheidung, ob ein Hauptverwendungszweck erkennbar ist, ist als Tatsachenwürdigung regelmäßig einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht zugänglich (vgl. Senatsbeschluss vom 12.03.2008 - VII B 137/07, BFH/NV 2008, 1554 zur Erkennbarkeit spezifischer Zubehöreigenschaften; Senatsurteil vom 28.02.2023 - VII R 21/20, Rz 33), sodass der erkennende Senat an die diesbezüglichen Feststellungen des FG gebunden ist.
  • FG Hamburg, 15.04.2016 - 4 K 59/14

    Zollrecht - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Kunststoffbeuteln mit …

    Rn. 24 Wie die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 17.10.2006, VII R 41/05; Beschluss vom 12.03.2008, VII B 137/07, jeweils in: juris) zu der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 klar gestellt hat, ist hierbei nicht auf den Verwendungszweck abzustellen, den der Zollbeteiligte seiner Ware beimisst oder für den er sie bestimmt hat, sondern ist vielmehr auch insoweit die objektive Beschaffenheit der Ware aufgrund der an ihr feststellbaren Merkmale und Eigenschaften maßgeblich, die im Zeitpunkt der Zollabfertigung die ausschließliche bzw. hauptsächliche Bestimmung der Ware als Teil oder Zubehör für eine bestimmte Maschine, etc. erkennbar machen muss; die Beschaffenheitsmerkmale der Ware, die den Teile- bzw. Zubehörcharakter begründen, müssen bei der Zollabfertigung, mithin für die Beamten der abfertigenden Zollstelle, erkennbar sein, weshalb keine besondere, sondern lediglich eine durchschnittliche Sachkunde für die Erkennbarkeit der Teile- bzw. Zubehöreigenschaft vorauszusetzen ist.

    Entscheidend sind die erkennbaren objektiven Beschaffenheitsmerkmale der Ware und nicht, für welchen Verwendungszweck die Ware vom Einführer vorgesehen ist (vgl. BFH, Beschluss vom 12.03.2008, VII B 137/07, in: juris).

  • FG Hamburg, 19.02.2016 - 4 K 58/14

    Zollrecht - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Frischwasser- und Abwassertanks …

    Rn. 25 Wie die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 17.10.2006, VII R 41/05; Beschluss vom 12.03.2008, VII B 137/07, jeweils in: juris) zu der der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVII vergleichbaren Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90, wonach Teile und Zubehör, wenn zu erkennen ist, dass sie ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine, einen bestimmten Apparat oder ein bestimmtes Gerät oder Instrument bestimmt sind, der Position für diese Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente zuzuweisen sind, klar gestellt hat, ist nicht hierbei nicht auf den Verwendungszweck abzustellen, den der Zollbeteiligte seiner Ware beimisst oder für den er sie bestimmt hat, sondern ist vielmehr auch insoweit die objektive Beschaffenheit der Ware aufgrund der an ihr feststellbaren Merkmale und Eigenschaften maßgeblich, die im Zeitpunkt der Zollabfertigung die ausschließliche bzw. hauptsächliche Bestimmung der Ware als Teil oder Zubehör für eine bestimmte Maschine, etc. erkennbar machen muss; die Beschaffenheitsmerkmale der Ware, die den Teile- bzw. Zubehörcharakter begründen, müssen bei der Zollabfertigung, mithin für die Beamten der abfertigenden Zollstelle, erkennbar sein, weshalb keine besondere, sondern lediglich eine durchschnittliche Sachkunde für die Erkennbarkeit der Zubehöreigenschaft vorauszusetzen ist.
  • FG Hamburg, 07.06.2023 - 4 K 58/14

    Zoll - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Frischwasser- und Abwassertanks für …

    Für das nach Anmerkung 3 zu Abschnitt XVII KN zusätzlich erforderliche Tatbestandsmerkmal der Erkennbarkeit, dass die Tanks ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt seien, sei - abweichend von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in seinen Entscheidungen mit Urteil vom 17. Oktober 2006 (VII R 41/05) und mit Beschluss vom 12. März 2008 (VII B 137/07), an denen nicht mehr festgehalten werde - nicht auf die Sichtweise eines Durchschnittsbetrachters abzustellen, sondern es genüge, dass ein Sachverständiger mit den ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware ihre Zweckbestimmung erkennen könne.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht