Rechtsprechung
| BFH, 26.07.1994 - VII B 142/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- FG Münster, 12.08.2022 - 4 K 1469/20
Haftung einer alleinigen GmbH-Gesellschafterin für Umsatzsteuerschulden
Die Beauftragung eines Steuerberaters reicht für sich besehen ferner zur Entschuldigung auch nicht aus, weil ein Geschäftsführer dafür sorgen muss, dass der Steuerberater auch tatsächlich tätig wird (vgl. BFH-Beschluss vom 26.07.1994 VII B 142/92, juris). - FG Hessen, 15.11.2022 - 6 K 1105/21
Haftungsinanspruchnahme eines Geschäftsführers wegen rückständiger Umsatzsteuer …
Den Kläger treffe jedenfalls ein Auswahl- und Überwachungsverschulden (Verweis auf BFH vom 26.07.1994 - VII B 142/92). - FG Sachsen-Anhalt, 24.11.2016 - 6 K 822/13
Haftung des schwer erkrankten GmbH-Geschäftsführers für Lohnsteuer der GmbH bei …
So hat sich im Falle der Einsetzung eines oder mehrerer Bevollmächtigter der Geschäftsführer ständig so eingehend über den Geschäftsgang zu unterrichten, dass er unter normalen Umständen mit der ordnungsgemäßen Erledigung der Geschäfte rechnen kann bzw. dass ihm ein Fehlverhalten des beauftragten Dritten rechtzeitig erkennbar wird (…BFH-Beschlüsse vom 18. August 1999 VII B 106/99, BFH/NV 2000, 541-543 m. w. N.; vom 26. Juli 1994 VII B 142/92, n. V., juris).
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