Rechtsprechung
| BFH, 01.10.1996 - VII B 142/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Beschwerde bei fehlender ordnungsgemäßer Vertretung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 14.08.1995 - VII B 142/95
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung des Finanzgerichts über …
Auszug aus BFH, 01.10.1996 - VII B 142/96
Die Gebührenfreiheit nach § 5 Abs. 6 GKG besteht bei einer nicht statthaften Beschwerde nicht (Senatsbeschluß vom 14. August 1995 VII B 142/95, BFH/NV 1996, 242). - BFH, 25.09.1990 - VII B 134/90
Beschwerde gegen eine isolierte Kostenrechnung
Auszug aus BFH, 01.10.1996 - VII B 142/96
Nach der Rechtsprechung des BFH kann ein solcher Ausnahmefall nur dann vorliegen, wenn nach dem Gesetz die getroffene Entscheidung nach Art, Inhalt, Zuständigkeit oder Verfahren überhaupt nicht vorgesehen ist (…BFH-Beschluß vom 22. Dezember 1994 V B 16/94, BFH/NV 1995, 721, m. w. N.); dagegen kommt es nicht darauf an, ob die Kostenentscheidung mit dem Inhalt des angefochtenen Beschlusses inhaltlich falsch oder unzulänglich begründet ist (Senatsbeschluß vom 25. September 1990 VII B 134/90, BFH/NV 1991, 470). - BFH, 22.12.1994 - V B 16/94
Zulässigkeit einer beschwerde bei greifbarer Gesetzeswidrigkeit
Auszug aus BFH, 01.10.1996 - VII B 142/96
Nach der Rechtsprechung des BFH kann ein solcher Ausnahmefall nur dann vorliegen, wenn nach dem Gesetz die getroffene Entscheidung nach Art, Inhalt, Zuständigkeit oder Verfahren überhaupt nicht vorgesehen ist (BFH-Beschluß vom 22. Dezember 1994 V B 16/94, BFH/NV 1995, 721, m. w. N.); dagegen kommt es nicht darauf an, ob die Kostenentscheidung mit dem Inhalt des angefochtenen Beschlusses inhaltlich falsch oder unzulänglich begründet ist (…Senatsbeschluß vom 25. September 1990 VII B 134/90, BFH/NV 1991, 470). - BFH, 01.10.1996 - VII B 143/96
Auszug aus BFH, 01.10.1996 - VII B 142/96
Anmerkung: Entsprechend hat der Senat mit dem datumsgleichen Beschluß VII B 143/96 entschieden.
- BFH, 26.03.1997 - VIII S 2/97 Unter Bezugnahme auf die Ausführungen in anderen Beschwerdeverfahren (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 14. August 1995 VII B 142/95, BFH/NV 1996, 242; vom 1. Oktober 1996 VII B 142/96, BFH/NV 1997, 374, sowie einen Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 13. Januar 1997 1 ZBR 175/95, NV) behauptet der Antragsteller, es liege eine "greifbare Gesetzwidrigkeit" vor.
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