Rechtsprechung
| BVerwG, 13.04.1970 - VII B 142.69 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.1969 - II A 1049/67
- BVerwG, 13.04.1970 - VII B 142.69
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 101.68
Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht
Auszug aus BVerwG, 13.04.1970 - VII B 142.69
Die im Urteil vom 9. Juli 1969 - BVerwG VIII C 101.68 - in dieser Hinsicht angestellten Überlegungen treffen auf den vorliegenden Fall nicht zu. - BVerwG, 21.01.1970 - IV B 91.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulassung von …
Auszug aus BVerwG, 13.04.1970 - VII B 142.69
In der unterlassenen Hinzuziehung eines Sachverständigen liegt nur dann ein Aufklärungsmangel, wenn sich das Gericht eine Sachkunde zuschreibt, an der zumindest begründete Zweifel bestehen, oder es eine bestehende Sachkunde überschätzt (Beschlüsse vom 31. Oktober 1967 - BVerwG IV B 65.67 - vom 24. Februar 1961 - BVerwG V B 22.61 - vom 21. Januar 1970 - BVerwG IV B 91.69 -), nicht dagegen, wenn es sich um Fragen handelt, die auf einem Lebensgebiet liegen, das dem Einblick des Richters offen steht (Urteile vom 16. September 1966 - BVerwG I C 68.65 - und - BVerwG I C 70.65 -). - BVerwG, 16.09.1966 - I C 68.65
Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung - Erlaubnispflichtigkeit eines …
Auszug aus BVerwG, 13.04.1970 - VII B 142.69
In der unterlassenen Hinzuziehung eines Sachverständigen liegt nur dann ein Aufklärungsmangel, wenn sich das Gericht eine Sachkunde zuschreibt, an der zumindest begründete Zweifel bestehen, oder es eine bestehende Sachkunde überschätzt (Beschlüsse vom 31. Oktober 1967 - BVerwG IV B 65.67 - vom 24. Februar 1961 - BVerwG V B 22.61 - vom 21. Januar 1970 - BVerwG IV B 91.69 -), nicht dagegen, wenn es sich um Fragen handelt, die auf einem Lebensgebiet liegen, das dem Einblick des Richters offen steht (Urteile vom 16. September 1966 - BVerwG I C 68.65 - und - BVerwG I C 70.65 -). - BVerwG, 16.09.1966 - I C 70.65
Auszug aus BVerwG, 13.04.1970 - VII B 142.69
In der unterlassenen Hinzuziehung eines Sachverständigen liegt nur dann ein Aufklärungsmangel, wenn sich das Gericht eine Sachkunde zuschreibt, an der zumindest begründete Zweifel bestehen, oder es eine bestehende Sachkunde überschätzt (Beschlüsse vom 31. Oktober 1967 - BVerwG IV B 65.67 - vom 24. Februar 1961 - BVerwG V B 22.61 - vom 21. Januar 1970 - BVerwG IV B 91.69 -), nicht dagegen, wenn es sich um Fragen handelt, die auf einem Lebensgebiet liegen, das dem Einblick des Richters offen steht (Urteile vom 16. September 1966 - BVerwG I C 68.65 - und - BVerwG I C 70.65 -). - BVerwG, 24.02.1961 - V B 22.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.04.1970 - VII B 142.69
In der unterlassenen Hinzuziehung eines Sachverständigen liegt nur dann ein Aufklärungsmangel, wenn sich das Gericht eine Sachkunde zuschreibt, an der zumindest begründete Zweifel bestehen, oder es eine bestehende Sachkunde überschätzt (Beschlüsse vom 31. Oktober 1967 - BVerwG IV B 65.67 - vom 24. Februar 1961 - BVerwG V B 22.61 - vom 21. Januar 1970 - BVerwG IV B 91.69 -), nicht dagegen, wenn es sich um Fragen handelt, die auf einem Lebensgebiet liegen, das dem Einblick des Richters offen steht (Urteile vom 16. September 1966 - BVerwG I C 68.65 - und - BVerwG I C 70.65 -).
- BVerwG, 18.12.1979 - 7 B 213.78
Vergnügungssteuerpflicht für einen Märchenwald - Verfassungsmäßigkeit der …
Unter welchen Voraussetzungen ein Gericht die tatsächliche Würdigung eines Sachverhalts auf Grund eigener Sachkunde vornehmen darf und wann es dazu eines Sachverständigengutachtens bedarf, ist, soweit diese Frage einer generellen grundsätzlichen Beurteilung zugänglich ist, durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. z.B. BVerwGE 17, 342 f. [BVerwG 20.12.1963 - VII C 103/62] und 23, 314; Beschlüsse vom 19. März 1970 - BVerwG 4 B 155.69 - [DVBl. 1970, 582] und vom 13. April 1970 - BVerwG 7 B 142.69 - Urteil vom 28. Januar 1971 - BVerwG 3 C 166.68 - [Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 9]). - BVerwG, 28.05.1979 - 4 CB 18.79
Mangelnde Sachaufklärung wegen Unterlassen der Einholung …
Ein Verfahrensfehler kann allerdings auch darin liegen, daß ein Gericht in Fällen, die eine besondere, dem Gericht üblicherweise nicht zur Verfügung stehende Sachkunde erfordern, die Parteien nicht darauf hinweist, daß und aus welchen Gründen es über diese besondere Sachkunde verfügt (Urteil vom 9. Juli 1969 - BVerwG VIII C 101.68 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 65 und Beschlüsse vom 13. April 1970 - BVerwG VII B 142.69 - und vom 18. Mai 1973 - BVerwG I B 26.73 -). - BVerwG, 09.11.1972 - VII B 75.71
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis zur …
Bedurfte es demnach zur Entscheidung des Streitfalles nicht der besonderen Sachkunde eines Sachverständigen, brauchte das Berufungsgericht vor Erlaß seines Urteils den Beteiligten auch nicht mitzuteilen, daß es auf Grund eigener Sachkunde entscheiden werde (vgl. Beschluß vom 13. April 1970 - BVerwG VII B 142.69 -). - BVerwG, 17.01.1972 - VII B 57.70
Anliegerbeitrag für die Asphaltierung einer Fahrbahn - Zulässigkeit und …
In der unterlassenen Hinzuziehung eines Sachverständigen liegt nur dann ein Aufklärungsmangel, wenn sich das Gericht eine Sachkunde zuschreibt, die ihm unmöglich zusteht oder an der zumindest begründete Zweifel bestehen, oder wenn es die bestehende eigene Sachkunde überschätzt (Beschlüsse vom 21. Januar 1970 - BVerwG IV B 91.69 - und vom 13. April 1970 - BVerwG VII B 142.69 -). - BVerwG, 17.01.1972 - VII B 8.71
Verwaltungsgerichtliche Ausgestaltung der Anfechtung eines Bescheids bzgl. einer …
In der unterlassenen Hinzuziehung eines Sachverständigen liegt nur dann ein Aufklärungsmangel, wenn sich das Gericht eine Sachkunde zuschreibt, die ihm unmöglich zusteht oder an der zumindest begründete Zweifel bestehen, oder wenn es die bestehende eigene Sachkunde überschätzt (Beschlüsse vom 21. Januar 1970 - BVerwG IV B 91.69 - und vom 13. April 1970 - BVerwG VII B 142.69 -).
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