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| BFH, 09.01.1989 - VII B 147/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Maßgeblichkeit des Anstellungsverhältnisses für die Beurteilung einer wirksamen Vertretung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BFH, 15.05.1981 - VI R 212/78
Prozeßvollmacht - Finanzgericht
Auszug aus BFH, 09.01.1989 - VII B 147/88
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, da innerhalb der gesetzten Frist eine schriftliche Vollmacht für den Prozeßbevollmächtigten oder die Unterzeichnerin der Beschwerdeschrift nicht vorgelegt worden ist (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Urteil vom 15. Mai 1981 VI R 212/78, BFHE 133, 344, BStBl II 1981, 678; BFH / NV 1988, 48). - BFH, 11.07.1975 - III R 124/74
Vollmachtloser Vertreter - Prozeßkostenpflicht - Nierderlegung des Mandats - …
Auszug aus BFH, 09.01.1989 - VII B 147/88
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind dem Prozeßbevollmächtigten aufzuerlegen, weil er das erfolglose Beschwerdeverfahren veranlaßt hat (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschluß vom 11. Juli 1975 III R 124/74, BFHE 116, 110, BStBl II 1975, 714; BFH / NV 1988, 48). - BFH, 17.10.1973 - II R 166/71
Prozeßbevollmächtigter - Schriftliche Vollmacht - Fehlender Nachweis - …
Auszug aus BFH, 09.01.1989 - VII B 147/88
Die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde ergeht ungeachtet der Tatsache, daß eine Vollmacht für den Prozeßbevollmächtigten und für die Unterzeichnerin der Beschwerdeschrift nicht vorgelegt worden ist, gegen die Beschwerdeführerin als Verfahrensbeteiligte, da die Beschwerde "für" sie eingelegt worden ist (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, vgl. Entscheidungen vom 17. Oktober 1973 II R 166/71, BFHE 111, 221, BStBl II 1974, 218, und vom 25. August 1986 IV B 83/85, BFH / NV 1988, 48). - BFH, 25.08.1986 - IV B 83/85
Zulässigkeit der Beschwerde bei fehlendem Nachweis einer Vollmacht
Auszug aus BFH, 09.01.1989 - VII B 147/88
Die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde ergeht ungeachtet der Tatsache, daß eine Vollmacht für den Prozeßbevollmächtigten und für die Unterzeichnerin der Beschwerdeschrift nicht vorgelegt worden ist, gegen die Beschwerdeführerin als Verfahrensbeteiligte, da die Beschwerde "für" sie eingelegt worden ist (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, vgl. Entscheidungen vom 17. Oktober 1973 II R 166/71, BFHE 111, 221, BStBl II 1974, 218, und vom 25. August 1986 IV B 83/85, BFH / NV 1988, 48). - BVerwG, 01.07.1977 - 5 B 8.77
Rechtsmittel
Auszug aus BFH, 09.01.1989 - VII B 147/88
Diese Frage, die der V. Senat in dem nicht veröffentlichten Beschluß vom 1. Juni 1978 V B 8/77 bejaht hat, war für den Streitfall nicht entscheidend.
- BFH, 16.11.1993 - VIII R 7/93
Voraussetzungen für die Erteilung einer Prozessvollmacht
Dann genügt jeglicher Nachweis (vgl. BFH-Beschluß vom 9. Januar 1989 VII B 147/88, BFH/NV 1989, 594; Urteile in BFHE 160, 387, BStBl II 1990, 746; vom 10. Mai 1989 II R 173/87, BFHE 156, 399, BStBl II 1989, 624;… Koch/Gräber, a.a.O., § 62 Tz. 34 und 36;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., § 62 FGO Tz. 9 a.F.). - FG Berlin, 15.05.1997 - 4084/96 Der Bundesfinanzhof hat in Fällen, in denen Rechtsmittel "im Auftrag" des Prozeßbevollmächtigten eingelegt worden waren und eine schriftliche Vollmacht oder Untervollmacht trotz Aufforderung nicht vorgelegt worden war, die Kosten des Rechtsmittelverfahrens jeweils dem Unterzeichner der Rechtsmittelschrift - und nicht dem Prozeßbevollmächtigten - auferlegt (vgl. BFH, Beschluß vom 9. Januar 1989, VII B 147/88 , BFH/NV 1989, 594, 595).
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