Rechtsprechung
| BFH, 24.07.2000 - VII B 16/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Judicialis
BranntwMonG § 184a; ; BranntwMonG § 57; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; BO § 119
- Wolters Kluwer
Obstabfindungsbrennerei - Genehmigungsvoraussetzungen - Umwandlung in Verschlussbrennereien - Monopolvergehen - Grenzzahl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 S. 3
Verfassungswidrigkeit einer Norm, Darlegung der grundsätzliche Bedeutung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BFH, 30.03.1983 - I B 9/83
Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …
Auszug aus BFH, 24.07.2000 - VII B 16/00
Dazu ist erforderlich, dass der Beschwerdeführer konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479). - BFH, 27.06.1985 - I B 23/85
Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen - …
Auszug aus BFH, 24.07.2000 - VII B 16/00
Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605). - BFH, 28.11.1995 - VII R 6/94
Entzug der Zulassung zum Abfindungsbrennen auf Dauer nicht verfassungswidrig
Auszug aus BFH, 24.07.2000 - VII B 16/00
Da hiernach im Wesentlichen nur die vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes abgefundenen Brennereien --vornehmlich im süddeutschen Raum-- unter Abfindung brennen dürfen, kam das mit dem BranntwMonG von 1922 eingeräumte Besitzstandsrecht hauptsächlich den süddeutschen Abfindungsbrennereien zugute (vgl. Senatsurteil vom 28. November 1995 VII R 6/94, BFHE 179, 491). - BFH, 11.02.1992 - VII B 253/91
Anforderungen an eine ausreichende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer …
Auszug aus BFH, 24.07.2000 - VII B 16/00
Wird die Verfassungswidrigkeit einer Norm geltend gemacht, muss der Beschwerdeführer in der Beschwerdeschrift insbesondere erläutern, gegen welche Verfassungsnorm die Vorschrift nach seiner Ansicht verstößt, und dies näher begründen (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Februar 1992 VII B 253/91, BFH/NV 1992, 753, ständige Rechtsprechung).
- BFH, 12.12.2003 - II B 33/02
Existenzminimum - Verfassungswidrigkeit der VSt-Zahlung
Wird die Verfassungswidrigkeit einer entscheidungserheblichen Rechtsvorschrift geltend gemacht, so muss erläutert werden, gegen welche Verfassungsnorm(en) die Vorschrift verstößt, inwieweit die Verfassungsfrage bereits Gegenstand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) oder des Bundesfinanzhofs (BFH) gewesen ist und ob und inwieweit hier unterschiedliche Auffassungen vertreten werden (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 24. Juli 2000 VII B 16/00, BFH/NV 2001, 55, m.w.N.). - BFH, 11.04.2001 - I B 123/00
Sorgfaltspflicht des GmbH-Geschäftsführers; grundsätzliche Bedeutung der …
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn im konkreten Fall eine Rechtsfrage entscheidungserheblich ist, die im allgemeinen Interesse an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (…BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2000 III B 19/00, BFH/NV 2001, 48; vom 24. Juli 2000 VII B 16/00, BFH/NV 2001, 55;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 7, m.w.N.). - FG Hamburg, 26.05.2004 - IV 319/01
Branntweinmonopolgesetz: Zulassung einer Obstabfindungsbrennerei
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