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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 17.01.1968

Rechtsprechung
   BFH, 22.11.1968 - VII B 165/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,760
BFH, 22.11.1968 - VII B 165/67 (https://dejure.org/1968,760)
BFH, Entscheidung vom 22.11.1968 - VII B 165/67 (https://dejure.org/1968,760)
BFH, Entscheidung vom 22. November 1968 - VII B 165/67 (https://dejure.org/1968,760)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Sachaufklärung im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 94, 472
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 23.08.1966 - I B 1/66
    Auszug aus BFH, 22.11.1968 - VII B 165/67
    Zwar hat der I. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) diese Vorschrift auch auf das Verhältnis zwischen einem angefochtenen Einkommensteuerbescheid und dem ihm entsprechenden Gewerbesteuermeßbescheid hinsichtlich der Höhe der Einkünfte aus Gewerbebetrieb angewandt (BFH-Beschluß I B 1/66 vom 23. August 1966, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 86 S. 749 - BFH 86, 749 -, BStBl III 1966, 651), obwohl die hierüber vom FA getroffenen Feststellungen nicht nur durch Anfechtung des Einkommensteuerbescheids, sondern ebenso durch Anfechtung des Gewerbesteuermeßbescheids angegriffen werden können.
  • BFH, 31.08.1971 - VII R 36/70

    Mitteilung des HZA - Abschöpfungsnachforderungsbescheid - Aussetzung der …

    Sie habe jedenfalls nicht schuldhaft gehandelt, wenn sie den früheren Beschluß VII B 165/67 anders verstanden habe, zumal auch das FG diesem Irrtum unterlegen sei.

    Hierzu hat sich die Vorinstanz auf den Beschluß des erkennenden Senats VII B 165/67 vom 22. November 1968 (BFH 94, 472) berufen.

    Entgegen der Ansicht der Klägerin hat der erkennende Senat damit die in dem Beschluß VII B 165/67 zum Ausdruck gekommene Auffassung nicht geändert.

    Es mag sein, daß einzelne Wendungen in dem Beschluß VII B 165/67 unter II. 3, für sich betrachtet, irrige Folgerungen nicht ausschließen; das gilt z. B. für die Äußerung, daß der Erstattungswiderruf als rechtsgestaltender Verwaltungsakt im Falle der Aussetzung seiner Vollziehung keine geeignete Grundlage für die angefochtenen Abgabenbescheide bilde und daß es dem HZA verwehrt sei, an die Widerrufsverfügungen der EVStGetr irgendwelche Rechtsfolgen, gleich welcher Art, zu knüpfen, so daß damit auch den angefochtenen Abgabenbescheiden insoweit der Boden entzogen worden sei, solange die Vollziehung des Erstattungswiderrufs ausgesetzt sei.

  • BFH, 20.06.2007 - VIII B 50/07

    Zugangsvoraussetzung auch erfüllt bei von der Finanzbehörde mangels näherer …

    Der summarische Charakter des Verfahrens über die AdV führt allerdings im Interesse der Beschleunigung und mit Rücksicht auf die vorläufige Natur der darin zu treffenden Anordnungen dazu, dass der das finanzgerichtliche Verfahren sonst beherrschende Untersuchungsgrundsatz gegenüber der Pflicht der Beteiligten zur Mitwirkung bei der Sachaufklärung zurücktritt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. November 1968 VII B 165/67, BFHE 94, 472;… vom 10. Juli 1997 V B 152/96, BFH/NV 1998, 357).
  • BFH, 10.07.1997 - V B 152/96
    Im Interesse einer Beschleunigung und mit Rücksicht auf die vorläufige Natur der im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung zu treffenden Entscheidung tritt der sonst das finanzgerichtliche Verfahren beherrschende Untersuchungsgrundsatz zurück (BFH-Beschluß vom 22. November 1968 VII B 165/67, BFHE 94, 472, unter 5).
  • FG Hessen, 15.10.2015 - 4 V 2138/14

    § 155 BewG, § 69 FGO, § 361 AO

    Zu berücksichtigen sind nur die Tatsachen, die sich aus dem angefochtenen Verwaltungsakt oder dem im Einzelnen glaubhaft gemachten Tatsachenvortrag der Beteiligten ergeben (BFH- Beschluss vom 22.11.1968 VII B 165/67, BFHE 94, 472, HFR 1969, 171).
  • BFH, 20.04.1971 - VII B 114/70

    Aussetzung der Vollziehung - Aufhebung der Vollziehung - Rechtsgestaltender …

    Wie sich aus der Entscheidung des BFH VII B 165/67 vom 22. November 1968 (BFH 94, 472) ergebe, hätte der Nachforderungsbescheid des ZA nicht ergehen dürfen und nach Bekanntwerden der genannten Entscheidung zurückgenommen werden müssen.

    Für ihre abweichende Auffassung kann sich die Antragstellerin nicht auf den Beschluß des BFH VII B 165/67 vom 22. November 1968 berufen.

  • FG Baden-Württemberg, 26.07.2024 - 1 V 1055/24

    Streit über die Umsatzsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen; …

    Im Interesse einer Beschleunigung und mit Rücksicht auf die vorläufige Natur der im AdV-Verfahren zu treffenden Entscheidung tritt der sonst das finanzgerichtliche Verfahren beherrschende Untersuchungsgrundsatz zurück (BFH-Beschluss vom 22.11.1968 - VII B 165/67, BFHE 94, 472, Rz 29).

    Mithin können der Entscheidung in der Regel nur solche Tatsachen zugrunde gelegt werden, die sich aus dem angefochtenen Verwaltungsakt oder dem glaubhaft gemachten Vortrag der Beteiligten ergeben (…BFH-Beschlüsse vom 28.07.1987 - V B 68/86, BFH/NV 1988, 198, Rz 22 f., und vom 22.11.1968 - VII B 165/67, BFHE 94, 472, Rz 29).

  • FG Baden-Württemberg, 25.11.1999 - 12 V 26/99

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Antrag auf Festsetzung einer negativen …

    Im Interesse einer Beschleunigung und mit Rücksicht auf die vorläufige Natur der zu treffenden Entscheidung tritt im Vollziehungsaussetzungsverfahren der sonst das finanzgerichtliche Verfahren beherrschende Untersuchungsgrundsatz in diesem summarischen Verfahren zurück (BFH-Beschluß vom 22. November 1968 VII B 165/67, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 94, 472), d.h. die Entscheidung ist im Aussetzungsverfahren regelmäßig nur abgekürzt, vereinfacht, kurz und bündig (vgl. Beermann/Gosch, Steuerliches Verfahrensrecht, § 69 FGO , Tz. 170).

    Mithin können der Entscheidung über die gerichtliche AdV in der Regel auch nur solche Tatsachen zugrundegelegt werden, die sich aus dem angefochtenen Verwaltungsakt oder dem glaubhaft gemachten Vortrag der Beteiligten ergeben (BFH-Beschluß vom 22. November 1968 VII B 165/67, a.a.O. und BFH-Beschluß vom 28. Juli 1987 V B 68/86, BFH/NV 1988, 198).

  • FG Hessen, 01.11.2011 - 4 V 751/11

    Öffentliche Zustellung an juristische Person: Erfordernis der Meldeamtsabfrage …

    Zu berücksichtigen sind in einem solchen Fall nur Tatsachen, die sich aus dem angefochtenen Verwaltungsakt oder dem im Einzelnen glaubhaft gemachten Tatsachenvortrag der Beteiligten ergeben (BFH vom 22.11.1968 - VII B 165/67, BFHE 94, 472).
  • FG Hessen, 19.05.2020 - 4 V 540/20

    Rechtmäßigkeit der auf einem Beitreibungsersuchen der slowenischen …

    Zu berücksichtigen sind nur die Tatsachen, die sich aus dem angefochtenen Verwaltungsakt oder dem im Einzelnen glaubhaft gemachten Tatsachenvortrag der Beteiligten ergeben (BFH-Beschluss vom 22.11.1968 VII B 165/67, BFHE 94, 472, HFR 1969, 171).
  • FG Hessen, 10.08.2018 - 6 V 313/18

    § 12 Abs. 2 Nr. 7b UStG, § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG, UStAE Abschnitt 12.7 Abs. 9, …

    Zu berücksichtigen sind in einem solchen Fall nur Tatsachen, die sich aus dem angefochtenen Verwaltungsakt oder dem im Einzelnen glaubhaft gemachten Tatsachenvortrag der Beteiligten ergeben (BFH-Beschluss vom 22.11.1968 VII B 165/67, BFHE 94, 472, HFR 1969, 171).
  • FG Hessen, 13.04.2011 - 4 V 1964/10

    Beratervertrag; Nichtigkeit; verdeckte Gewinnausschüttung

  • FG Hessen, 05.07.2018 - 6 V 2290/17

    Art. 3 GG, § 1 Abs. 1 EStG, § 34c Abs. 5 EStG, § 18 Pauschalisierungsgesetz EStG, …

  • FG München, 28.05.1998 - 7 V 1/98

    Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte; Voraussetzungen für das Bestehen der …

  • BFH, 28.07.1987 - V B 68/86

    Neue Tatsachen und Beweismittel im Beschwerdeverfahren - Ausschluss nicht …

  • FG Hessen, 23.02.2022 - 6 V 1556/21

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des beim FA einspruchsbefangenen …

  • FG München, 10.09.1997 - 7 V 3061/97
  • BFH, 17.12.1987 - V B 76/87

    Zur Zwischenvermietung von Tiefgaragenplätzen in einem Gebäude mit …

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.01.2012 - 2 V 105/11

    Ernstliche Zweifel an der Umsatzsteuerfreiheit für Fahrsicherheitstrainings eines …

  • FG Hessen, 23.09.2016 - 4 V 242/16

    § 195 S.2, § 126 AO, § 102 S.1 FGO

  • BFH, 24.08.1987 - V S 10/86

    Zulässigkeit eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung - Vorliegen …

  • FG Köln, 27.01.1998 - 6 V 6023/97

    Voraussetzungen eines Spendenhaftungsbescheides; Fehlverwendung von …

  • BFH, 17.12.1987 - V B 66/87

    Versagung des Vorsteuerabzugs auf Grund erstmaliger Verwendung durch steuerfreie …

  • BFH, 21.02.1979 - VII B 28/78

    Mineralölherstellungsbetrieb - Herrschaftsgewalt über einen Betrieb - …

  • BFH, 16.12.1969 - VII R 59/69

    Klage - Aussetzung der Vollziehung - Eingangsabgabenbescheid - Tarifierung - …

  • FG Hessen, 04.02.2026 - 8 V 1048/25
  • FG Hessen, 15.10.2024 - 4 V 1325/23

    Ernsthafte Zweifel an Hinterziehungszinsen zulasten der Depotbank eines …

  • FG Köln, 28.01.1998 - 6 V 6194/97

    Voraussetzungen eines Spendenhaftungsbescheides; Fehlverwendung von …

  • BFH, 29.07.1986 - VII R 76/75

    Anspruch auf Freistellung eingeführter Waren von der Abschöpfung - Genehmigung …

  • BFH, 14.03.1972 - VII R 9/69

    Nachforderungsbescheid - Verfahren über Einspruch - Widerruf der …

  • FG Köln, 14.01.1998 - 6 V 6026/97

    Voraussetzungen eines Spendenhaftungsbescheides; Fehlverwendung von …

  • BFH, 20.09.1983 - VII S 3/83
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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.01.1968 - VII B 165.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,3602
BVerwG, 17.01.1968 - VII B 165.67 (https://dejure.org/1968,3602)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1968 - VII B 165.67 (https://dejure.org/1968,3602)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1968 - VII B 165.67 (https://dejure.org/1968,3602)
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