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Rechtsprechung
   BFH, 31.10.1995 - VII B 166/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9899
BFH, 31.10.1995 - VII B 166/95 (https://dejure.org/1995,9899)
BFH, Entscheidung vom 31.10.1995 - VII B 166/95 (https://dejure.org/1995,9899)
BFH, Entscheidung vom 31. Oktober 1995 - VII B 166/95 (https://dejure.org/1995,9899)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.09.1991 - VII R 34/90

    Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach § 284 AO kann auch ohne …

    Auszug aus BFH, 31.10.1995 - VII B 166/95
    Hinzu kommt, daß die vorgebrachte Rechtsfrage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung, ob nämlich das Finanzamt im Rahmen seiner pflichtgemäßen Ermessensausübung zunächst auf die Aufforderung zu der nicht mit der Eintragung ins Schuldnerverzeichnis bewehrten Abgabe der Versicherung an Eides Statt nach § 249 Abs. 2, § 95 der Abgabenordnung (AO 1977) beschränkt sei anstatt unmittelbar nach § 284 AO 1977 vorgehen zu dürfen, vom BFH bereits -- verneinend -- entschieden worden ist (Senatsurteil vom 24. September 1991 VII R 34/90, BFHE 165, 477 [BFH 24.09.1991 - VII R 34/90], BStBl II 1992, 57;… seitdem ständige Rechtsprechung, vgl. die Nachweise bei Müller-Eiselt in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl. 1995, § 284 AO 1977 Rz. 11 Fn. 16).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …

    Auszug aus BFH, 31.10.1995 - VII B 166/95
    Dazu ist erforderlich, daß der Beschwerdeführer konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen - …

    Auszug aus BFH, 31.10.1995 - VII B 166/95
    Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605).
  • BFH, 27.05.1988 - V B 82/86

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei bereits getroffener Entscheidung …

    Auszug aus BFH, 31.10.1995 - VII B 166/95
    Zur schlüssigen Darlegung einer etwa immer noch bestehenden grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtsfrage hätte es mithin einer eingehenden Auseinandersetzung mit dieser Rechtsprechung unter Anführung der Gründe, worin der Kläger und Beschwerdeführer noch ungeklärte Fragen sieht, bedurft (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 27. Mai 1988 V B 82/86, BFH/NV 1989, 179).
  • BFH, 14.05.2002 - VII B 52/01

    Grundsätzliche Bedeutung; eidesstattliche Versicherung

    Vielmehr hat der Senat mehrfach betont, dass grundsätzlich nur die unter dem psychologischen Druck --sowohl der Strafbarkeit einer vorsätzlich oder fahrlässig falsch abgegebenen eidesstattlichen Versicherung als auch der mit der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis verbundenen wirtschaftlichen oder beruflichen Folgen nach § 284 Abs. 3 AO 1977-- bekräftigte Erklärung des Vollstreckungsschuldners der Finanzbehörde zuverlässige Kenntnis über die Vermögenslage des Schuldners bieten kann und dass selbst die mit der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis verbundenen beruflichen Konsequenzen des Zulassungsentzuges grundsätzlich nicht zu einer Ermessensbeschränkung führen, weil der Gesetzgeber die Gefährdung der wirtschaftlichen und sozialen Existenz bei Abfassung des § 284 Abs. 3 AO 1977 gekannt und bewusst in Kauf genommen habe (…seit der Entscheidung in BFHE 165, 477, BStBl II 1992, 57 ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 22. September 1992 VII R 96/91, BFH/NV 1993, 220;… vom 4. August 1992 VII R 40/91, BFH/NV 1993, 342, sowie Beschlüsse vom 31. Oktober 1995 VII B 166/95, BFH/NV 1996, 290;… in BFH/NV 2001, 147, …und vom 18. Oktober 1999 VII B 179/99, BFH/NV 2000, 462;… vom 12. Dezember 2001 VII B 318/00, BFH/NV 2002, 617, …und vom 5. Oktober 2001 VII B 15/01, BFH/NV 2002, 160;… vgl. dazu auch ausführlich Müller-Eiselt in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 284 AO 1977 Rz. 67 ff.).
  • BFH, 19.11.2007 - VII B 148/07

    Voraussetzungen für die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und der Abgabe …

    Der Senat hat mehrfach entschieden, dass grundsätzlich nur eine unter dem psychologischen Druck --sowohl der Strafbarkeit einer vorsätzlich oder fahrlässig falsch abgegebenen eidesstattlichen Versicherung als auch der mit der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis verbundenen einschneidenden wirtschaftlichen oder beruflichen Folgen-- bekräftigte Erklärung des Vollstreckungsschuldners nach § 284 AO der Finanzbehörde zuverlässige Kenntnis über die Vermögenslage des Schuldners verschaffen kann und dass selbst die mit der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis verbundenen beruflichen Konsequenzen grundsätzlich nicht zu einer Ermessensbeschränkung führen, weil der Gesetzgeber die Gefährdung der wirtschaftlichen und sozialen Existenz bei Abfassung des § 284 Abs. 3 AO gekannt und bewusst in Kauf genommen hat (seit der Entscheidung in BFHE 165, 477, BStBl II 1992, 57;… ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 22. September 1992 VII R 96/91, BFH/NV 1993, 220;… vom 4. August 1992 VII R 40/91, BFH/NV 1993, 342, sowie Beschlüsse vom 31. Oktober 1995 VII B 166/95, BFH/NV 1996, 290;… vom 12. Dezember 2001 VII B 318/00, BFH/NV 2002, 617, …und vom 5. Oktober 2001 VII B 15/01, BFH/NV 2002, 160).
  • BFH, 14.12.2001 - VII B 44/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Ablehnung der Aussetzung des Verfahrens als …

    Im Übrigen setzt sich auch hier die Beschwerde nicht mit der umfangreichen Rechtsprechung des BFH zur pflichtgemäßen Ermessensausübung im Rahmen des § 284 Abs. 3 AO 1977 auseinander (s. z.B. Senatsbeschluss vom 31. Oktober 1995 VII B 166/95, BFH/NV 1996, 290, m.w.N., zu der Frage, ob ein vom Vollstreckungsschuldner außerhalb des Verfahrens nach § 284 AO 1977 abgegebenes oder angebotenes Vermögensverzeichnis Auswirkungen auf die Ausübung des Ermessens bei der Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung hat, sowie Senatsurteil vom 26. März 1991 VII R 66/90, BFHE 164, 7, BStBl II 1991, 545, zur Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung für die gerichtliche Prüfung von behördlichen Ermessensentscheidungen).
  • BFH, 19.09.2000 - VII B 129/00

    Rückständige Umsatzsteuerschuld - Vorladung - Vorlage eines …

    Insbesondere setzt sich die Beschwerde nicht mit der umfangreichen Rechtsprechung des BFH zur pflichtgemäßen Ermessensausübung im Rahmen des § 284 Abs. 3 AO 1977 auseinander (s. z.B. Senatsbeschluss vom 31. Oktober 1995 VII B 166/95, BFH/NV 1996, 290, m.w.N., zu der Frage, ob ein vom Vollstreckungsschuldner außerhalb des Verfahrens nach § 284 AO 1977 abgegebenes oder angebotenes Vermögensverzeichnis Auswirkungen auf die Ausübung des Ermessens bei der Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung hat, sowie Senatsurteil vom 26. März 1991 VII R 66/90, BFHE 164, 7, BStBl II 1991, 545, zur Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung für die gerichtliche Prüfung von behördlichen Ermessensentscheidungen).
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.07.1999 - 1 V 1912/99
    Diese Erkenntnis soll gerade mittels eines Vermögensverzeichnisses nach § 284 AO und der mit der Eintragung ins Schuldnerverzeichnis bewährten Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gewonnen werden (vgl. auch BFH-Beschluß vom 31. Oktober 1995 VII B 166/95 , BFH/NV 1996, 290).
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