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Rechtsprechung
   BFH, 07.08.2012 - VII B 173/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36822
BFH, 07.08.2012 - VII B 173/11 (https://dejure.org/2012,36822)
BFH, Entscheidung vom 07.08.2012 - VII B 173/11 (https://dejure.org/2012,36822)
BFH, Entscheidung vom 07. August 2012 - VII B 173/11 (https://dejure.org/2012,36822)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Haftung für hinterzogene Milchabgabe

  • openjur.de

    Haftung für hinterzogene Milchabgabe

  • Bundesfinanzhof

    EWGV 3950/92 Art 2 Abs 1, EWGV 3950/92 Art 2 Abs 4, AO § 71
    Haftung für hinterzogene Milchabgabe

  • rechtsinformationen.bund.de

    Haftung für hinterzogene Milchabgabe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 EWGV 3950/92, Art 2 Abs 4 EWGV 3950/92, § 71 AO
    Haftung für hinterzogene Milchabgabe

  • IWW
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; AO § 71
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Haftung für hinterzogene Abgaben von Milcherzeugern mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Haftung eines Molkereimitarbeiters für hinterzogene Milchabgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haftung für hinterzogene Milchabgabe

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Haftung für hinterzogene Abgaben von Milcherzeugern

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hinterzogene Milchabgabe kann geklärtermaßen auch gegen bloß Mitwirkenden per Haftungsbescheid festgesetzt werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.09.2003 - VII B 309/02

    Ausschluss der Saldierung auf Molkereiebene zwischen Erzeugern aus den alten und …

    Auszug aus BFH, 07.08.2012 - VII B 173/11
    Rn. 11 Der beschließende Senat hat bereits entschieden, dass zwischen den von den Mitgliedstaaten erhobenen Milchabgaben und den von ihnen an die Union abzuführenden Beträgen keine strenge Akzessorietät besteht, dass es für die Abgabenpflicht des Milcherzeugers in erster Linie auf die Überschreitung seiner verfügbaren Referenzmenge ankommt und zudem ein Milcherzeuger, der seine die verfügbare Referenzmenge überschreitenden Lieferungen gegenüber der zuständigen Behörde verschleiern konnte, nicht davon profitieren darf, dass die von ihm vorgenommenen Manipulationen erst später nach Haushaltsabschluss aufgedeckt werden (Senatsbeschlüsse vom 25. September 2003 VII B 309/02, BFHE 203, 243, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2004, 17; vom 31. Mai 2006 VII B 48/05, BFHE 213, 459, ZfZ 2006, 373; …und vom 30. März 2010 VII B 170/09, BFH/NV 2010, 1669).
  • BFH, 31.05.2006 - VII B 48/05

    Milchgarantiemengenabgabe; Verrechnung von Überlieferung bzw. Unterlieferung; …

    Auszug aus BFH, 07.08.2012 - VII B 173/11
    Rn. 11 Der beschließende Senat hat bereits entschieden, dass zwischen den von den Mitgliedstaaten erhobenen Milchabgaben und den von ihnen an die Union abzuführenden Beträgen keine strenge Akzessorietät besteht, dass es für die Abgabenpflicht des Milcherzeugers in erster Linie auf die Überschreitung seiner verfügbaren Referenzmenge ankommt und zudem ein Milcherzeuger, der seine die verfügbare Referenzmenge überschreitenden Lieferungen gegenüber der zuständigen Behörde verschleiern konnte, nicht davon profitieren darf, dass die von ihm vorgenommenen Manipulationen erst später nach Haushaltsabschluss aufgedeckt werden (Senatsbeschlüsse vom 25. September 2003 VII B 309/02, BFHE 203, 243, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2004, 17; vom 31. Mai 2006 VII B 48/05, BFHE 213, 459, ZfZ 2006, 373; …und vom 30. März 2010 VII B 170/09, BFH/NV 2010, 1669).
  • BFH, 30.03.2010 - VII B 170/09

    Nachträgliche Festsetzung einer Milchabgabe - Gültigkeit der …

    Auszug aus BFH, 07.08.2012 - VII B 173/11
    Rn. 11 Der beschließende Senat hat bereits entschieden, dass zwischen den von den Mitgliedstaaten erhobenen Milchabgaben und den von ihnen an die Union abzuführenden Beträgen keine strenge Akzessorietät besteht, dass es für die Abgabenpflicht des Milcherzeugers in erster Linie auf die Überschreitung seiner verfügbaren Referenzmenge ankommt und zudem ein Milcherzeuger, der seine die verfügbare Referenzmenge überschreitenden Lieferungen gegenüber der zuständigen Behörde verschleiern konnte, nicht davon profitieren darf, dass die von ihm vorgenommenen Manipulationen erst später nach Haushaltsabschluss aufgedeckt werden (Senatsbeschlüsse vom 25. September 2003 VII B 309/02, BFHE 203, 243, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2004, 17; vom 31. Mai 2006 VII B 48/05, BFHE 213, 459, ZfZ 2006, 373; und vom 30. März 2010 VII B 170/09, BFH/NV 2010, 1669).
  • EuGH, 14.07.1994 - C-352/92

    Milchwerke Köln/Wuppertal / Hauptzollamt Köln-Rheinau

    Auszug aus BFH, 07.08.2012 - VII B 173/11
    Rn. 9 Aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 14. Juli 1994 C-352/92 --Milchwerke Köln/Wuppertal-- (Slg. 1994, I-3385), auf das die Beschwerde sich beruft, folgt nichts anderes.
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2014 - 6 K 1083/11

    Rechtmäßigkeit der Milchabgabe und Schätzung der überlieferten Milchmenge nach …

    Rn. 58 Der BFH hat hierzu bereits mehrfach in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass zwischen den von den Mitgliedstaaten erhobenen Milchabgaben und den von ihnen an die Union abzuführenden Beträgen keine strenge Akzessorietät besteht, dass es für die Abgabenpflicht des Milcherzeugers in erster Linie auf die Überschreitung seiner verfügbaren Referenzmenge ankommt und zudem ein Milcherzeuger, der seine die verfügbare Referenzmenge überschreitenden Lieferungen gegenüber der zuständigen Behörde verschleiern konnte, nicht davon profitieren darf, dass die von ihm vorgenommenen Manipulationen erst später nach Haushaltsabschluss aufgedeckt werden (BFH-Beschluss vom 07.08.2012, VII B 173/11, BFH/NV 2013, 16 mit Hinweis auf Senatsbeschlüsse vom 25. September 2003 VII B 309/02, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern-ZfZ- 2004, 17; vom 31. Mai 2006 VII B 48/05, ZfZ 2006, 373; …und vom 30. März 2010 VII B 170/09, BFH/NV 2010, 1669;… BFH-Urteil vom 16.04.2013, VII R 9/12, BFH/NV 2013, 1370).
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