Rechtsprechung
| BVerwG, 31.01.1964 - VII B 175.63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.07.1963 - III A 117/63
- BVerwG, 31.01.1964 - VII B 175.63
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.05.1960 - VII C 65.59
Auszug aus BVerwG, 31.01.1964 - VII B 175.63
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Entscheidungen vom 2. Dezember 1959 - BVerwG VII B 103.59 - [GewArch. 1961 S. 85] , vom 27. Mai 1960 - BVerwG VII C 65.59 - [GewArch. 1961 S. 40] und vom 21. August 1961 - BVerwG VII B 83.61 - [GewArch. 1962 S. 101]) kann auch eine Vielzahl kleinerer Gesetzesverletzungen, die, jeweils für sich allein betrachtet, noch keine ausreichende Grundlage für eine Entziehung der Gewerbeerlaubnis bieten würden, in ihrer Häufung eine solche Maßnahme rechtfertigen, wenn sie einen Hang zur Nichtbeachtung geltender Vorschriften erkennen lassen. - BVerwG, 18.12.1959 - VII C 62.59
Auszug aus BVerwG, 31.01.1964 - VII B 175.63
Zu der Frage, ob eine Schankerlaubnis für eine in unmittelbarer Nähe einer Kirche zu eröffnende Gaststätte versagt werden kann, hat der erkennende Senat in der Entscheidung vom 18. Dezember 1959 (BVerwGE 10, 91) grundsätzlich Stellung genommen. - BVerwG, 21.08.1961 - VII B 83.61
Entziehung der Schankerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit der Erlaubnisinhaberin und …
Auszug aus BVerwG, 31.01.1964 - VII B 175.63
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Entscheidungen vom 2. Dezember 1959 - BVerwG VII B 103.59 - [GewArch. 1961 S. 85] , vom 27. Mai 1960 - BVerwG VII C 65.59 - [GewArch. 1961 S. 40] und vom 21. August 1961 - BVerwG VII B 83.61 - [GewArch. 1962 S. 101]) kann auch eine Vielzahl kleinerer Gesetzesverletzungen, die, jeweils für sich allein betrachtet, noch keine ausreichende Grundlage für eine Entziehung der Gewerbeerlaubnis bieten würden, in ihrer Häufung eine solche Maßnahme rechtfertigen, wenn sie einen Hang zur Nichtbeachtung geltender Vorschriften erkennen lassen. - BVerwG, 02.12.1959 - VII B 103.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.01.1964 - VII B 175.63
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Entscheidungen vom 2. Dezember 1959 - BVerwG VII B 103.59 - [GewArch. 1961 S. 85] , vom 27. Mai 1960 - BVerwG VII C 65.59 - [GewArch. 1961 S. 40] und vom 21. August 1961 - BVerwG VII B 83.61 - [GewArch. 1962 S. 101]) kann auch eine Vielzahl kleinerer Gesetzesverletzungen, die, jeweils für sich allein betrachtet, noch keine ausreichende Grundlage für eine Entziehung der Gewerbeerlaubnis bieten würden, in ihrer Häufung eine solche Maßnahme rechtfertigen, wenn sie einen Hang zur Nichtbeachtung geltender Vorschriften erkennen lassen.
- BVerwG, 18.05.1973 - I B 26.73
Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Rahmen einer Beschwerde …
Die Befürchtung des Klägers ist schon deshalb nicht gerechtfertigt, weil das Berufungsgericht sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, derzufolge die Erlaubnis nicht allein deshalb versagt werden darf, weil die Gaststätte in unmittelbarer Nähe einer Kirche betrieben werden soll (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1959 - BVerwG VII C 62.59 - [BVerwGE 10, 91]; Beschluß vom 31. Januar 1964 - BVerwG VII B 175.63 - [GewArch. 1965, 35]).
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