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| BVerwG, 03.01.1969 - VII B 176.65 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.1965 - VIII A 1049/64
- BVerwG, 03.01.1969 - VII B 176.65
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55
Taxi-Beschluß
Auszug aus BVerwG, 03.01.1969 - VII B 176.65
Diese Voraussetzungen hat auch das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom 8. Juni 1960 (BVerfGE 11, 168) offensichtlich für unbedenklich angesehen und § 9 Abs. 1 PBefG 1934 nur insoweit für verfassungswidrig erklärt, als er auch bei Mietwagenunternehmen eine Prüfung der öffentlichen Verkehrsinteressen vorschrieb. - BVerwG, 29.06.1954 - I C 161.53
Auszug aus BVerwG, 03.01.1969 - VII B 176.65
In demUrteil vom 29. Juni 1954 - BVerwG I C 161.53 - (BVerwGE 1, 165) ist zu dem damals geltenden § 9 Abs. 1 PBefG 1934, der ebenfalls die Leistungsfähigkeit des zuzulassenden Unternehmens forderte, ausgesprochen, daß zwar die Genehmigung zum Mietwagenverkehr nicht mit der Begründung versagt werden könne, das Unternehmen laufe den Interessen des öffentlichen Verkehrs zuwider; die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes müsse aber gewährleistet sein.
- VGH Bayern, 28.05.2008 - 11 CS 07.2935
Vorläufiger Rechtschutz; Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit …
Leistungsfähigkeit im Sinne dieser Vorschrift ist zu bejahen, wenn der Unternehmer über seinem Vorhaben entsprechende Mittel verfügt, die auch bei einem (anfänglichen) Mangel an Rentabilität die Erfüllung seiner Betriebspflichten ermöglichen (vgl. Heinze, Personenbeförderungsgesetz, 1. Auflage 2007, Anm. 2 zu § 13 unter Verweis auf BVerwG vom 3.1.1969 Az. VII B 176/65 und vom 19.12.1974 VRS 48, 315;… Fromm/Fey/Sellmann/Zuck, Personenbeförderungsrecht, 3. Auflage 2002, RdNr. 2 zu § 13 PBefG unter Verweis auf BVerwG vom 6.4.2000 DVBl 2000, 1614).
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