Rechtsprechung
| BFH - VII B 18/11 |
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 284/09
- BFH - VII B 18/11 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- FG Hamburg, 19.12.2012 - 5 K 302/09
Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug sog. unregelmäßiger Einfuhrumsatzsteuer
Die hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerden wies der Bundesfinanzhof (i. F. BFH) durch Beschlüsse vom 22.02.2012 (Az. VII B 17/11, VII B 18/11 und VII B 19/11) als unbegründet ab.Ob die EUSt tatsächlich entstanden ist, insbesondere bei zollrechtlichen Pflichtverletzungen gemäß Art. 203, 204 ZK auch dann zwingend zu erfolgen hat, wenn die Nichtgemeinschaftsware dadurch nicht zugleich in den freien Verkehr gelangt, ob mithin die hier in Rede stehenden Einfuhrabgabenbescheide insoweit rechtmäßig sind, muss daher offenbleiben (für einige der hier relevanten Einfuhrabgabenbescheide rechtskräftig bereits dafür BFH-Beschlüsse vom 22.02.2012 VII B 17/11, VII B 18/11 und VII B 19/11 s. o. - dagegen Reiche, AW-Prax 2011, 83 ff.; Schrömbges, ZfZ 2010, 313 ff.; ders. ZfZ 2012, 85 ff.; Schrömbges/Scheller "Grenzüberschreitender Warenverkehr aus Sicht der Umsatzsteuer" 2011, Ziff. 3.5.3.3.; Lux, AW-Prax 2012, 305 ff.; - zum Einfuhrbegriff des § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG siehe auch von Streit UStB 2004, 89 ff.; von Streit/Wrobel UStB 2008, 153 ff.).
- FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 284/09
Zollrecht, Einfuhrumsatzsteuerrecht: Einfuhrumsatzsteuer folgt dem Zollrecht
NZB VII B 18/11.
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