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| BFH, 25.11.1999 - VII B 188/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- Wolters Kluwer
Zoll - Revision - Nichtzulassungsbeschwerde - Hilfsweise Einlegung - Bedingung - Zoll
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 3 S. 1
"Hilfsweise" eingelegte NZB - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 03.07.1998 - X B 14/98
Nichtzulassungsbeschwerde - Hilfsweise Einlegung - Bedingte Einlegung eines …
Auszug aus BFH, 25.11.1999 - VII B 188/99
Wegen der im Prozeßrecht erforderlichen Klarheit über das Schweben eines Rechtsstreits wird die bedingte Einlegung eines Rechtsmittels aber allgemein als unzulässig angesehen (vgl. Bundesfinanzhof, Beschlüsse u.a. vom 3. Juli 1998 X B 14/98, BFH/NV 1999, 65; …und vom 6. Juni 1989 VII B 16/89, BFH/NV 1990, 117). - BFH, 06.06.1989 - VII B 16/89
Zulässigkeit einer bedingt eingelegten Beschwerde
Auszug aus BFH, 25.11.1999 - VII B 188/99
Wegen der im Prozeßrecht erforderlichen Klarheit über das Schweben eines Rechtsstreits wird die bedingte Einlegung eines Rechtsmittels aber allgemein als unzulässig angesehen (…vgl. Bundesfinanzhof, Beschlüsse u.a. vom 3. Juli 1998 X B 14/98, BFH/NV 1999, 65; und vom 6. Juni 1989 VII B 16/89, BFH/NV 1990, 117).
- LSG Schleswig-Holstein, 05.09.2024 - L 3 AL 95/24
Versagung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bei Unzuverlässigkeit des …
Selbst wenn der Senat das Vorbringen als eigenständige Beschwerde der Antragstellerin verstehen sollte, ist eine unter einer Prozessbedingung, dass die Beschwerde der Antragstellerin Erfolg hat, eingereichte Beschwerde nicht zulässig (Bundesfinanzhof [BFH], Beschluss vom 25. November 1999 - VII B 188/99 -, Rn. 2, 3; BFH…, Beschluss vom 1. Juni 1995 - VII B 31/95 -, Rn. 1;… Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 10. März 2010 - B 14 AS 71/09 R -, Rn. 4;… Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 17. Februar 1961 - IV C 98.60 ua - Bundesarbeitsgericht [BAG], Beschluss vom 13. Dezember 1995 - 4 AZN 576/95 -, Rn. 7, zitiert nach juris). - BFH, 18.05.2001 - X B 64/01
Rechtsmittel - Bedingung - Bestimmtheit - Antragserfordernisse - Zulassungsgrund …
Das Rechtsmittel ist unzulässig, weil es --zusammen mit der Revision und "hilfsweise" zu ihr unter einer Bedingung eingelegt wurde und die darin liegende Prozesshandlung infolgedessen nicht die erforderliche Bestimmtheit aufweist (s. z.B. die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. November 1999 VII B 188/99, BFH/NV 2000, 477;… vom 8. März 2000 VI B 413/98, BFH/NV 2000, 984;… vom 27. April 2000 VII B 39/00, BFH/NV 2000, 1233;… Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, Rz. 4, 11 und 14 vor § 33, Rz. 10 vor § 115, m.w.N.). - BFH, 30.01.2001 - VII B 295/00
Eingangsabgabe - Zigarette - Einspruch - Tabaksteuer - Unversteuerte Zigaretten - …
Wegen der im Prozessrecht erforderlichen Klarheit über das Schweben eines Rechtsstreits wird die bedingte Einlegung eines Rechtsmittels aber allgemein als unzulässig angesehen (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 25. November 1999 VII B 188/99, BFH/NV 2000, 477).
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